Das Gesetz, das derzeit die größte Auswirkung in der Pflege hat, ist das Pflegestärkungsgesetz. Es gab von 2015 bis 2017 insgesamt drei Pflegestärkungsgesetze. Den vorangegangen sind die 1995 eingeführte Pflegepflichtversicherung, das „Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz“ von 2002 sowie das „Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz“ (PNG) aus dem Jahr 2012.
Die Basis für die neuen Pflegestärkungsgesetze sind die Definition und Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Dieser orientiert sich nun stärker an den Bedürfnissen jedes einzelnen Menschen, an seiner individuellen Lebenssituation und an seinen individuellen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten. Die Frage ist: Ab wann ist ein Mensch laut Gesetz „pflegebedürftig“? Mit den alten Pflegestufen 1, 2 und 3 wurden Pflegebedürftige ausschließlich auf ihre alters- oder krankheitsbedingten körperlichen Einschränkungen begutachtet. Kognitive oder seelische Einschränkungen – wie sie zum Beispiel bei psychischen Erkrankungen wie Demenz oder Depression auftreten – oder geistige Behinderungen blieben weitestgehend unberücksichtigt.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 wurden die drei Pflegestufen durch die neuen fünf Pflegegrade abgelöst. Mit dem neuen Pflegegrad 1 wurden zudem Menschen eingestuft, die noch keinen erheblichen Unterstützungsbedarf haben, aber etwa eine Pflegeberatung oder eine Anpassung der Wohnungsgegebenheiten benötigen. Vor allem wird mit den Pflegegraden nicht mehr zwischen Menschen mit oder ohne einer dauerhaft eingeschränkten Alltagskompetenz (wie z. B. Demenz oder einer psychischen Erkrankung) unterschieden. Für die Beurteilung des Pflegegrads gibt es das „neue Begutachtungsassessment“ (kurz NBA). Hier finden Sie umfassende Informationen zum Pflegegrad und zur Berechnung des Pflegegrads.
Im Folgenden finden Sie weitere Highlights der Pflegestärkungsgesetze.