Ist in einem Pflegeheim eine vollstationäre Kurzzeitpflege – beispielsweise nach einem Krankenhausbesuch oder wenn der pflegende Angehörige im Urlaub ist – notwendig, steht einem Pflegegeld-Empfänger ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 1.612 Euro zu.
Ebenso hoch ist auch die Unterstützung für die Verhinderungspflege; verglichen zur Kurzzeitpflege findet diese aber nicht stationär, sondern zu Hause statt. Beispielsweise eigent sich Verhinderungspflege gut, wenn der Angehörige für ein paar Stunden nicht kann. Eine Ausnahme gibt es, sollte die Verhinderungspflege von einem nahen Angehörigen erbracht werden: In diesem Fall ist der Pflegesatz nicht höher als das 1,5-Fache des jeweiligen Pflegegelds.
Die Unterstützung für die Kurzzeitpflege kann bis zu acht Wochen genutzt werden, die Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen im Jahr. Während einer der beiden Maßnahmen erhalten Pflegebedürftige weiterhin ihr Pflegegeld, jedoch um 50 Prozent vermindert.