Pflegegeld 2019: Höhe des Beitrags für alle Pflegegrade in Deutschland

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  • Alles, was Sie zum Pflegegeld wissen sollten
  • Das sind die zusätzlichen Leistungen
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Pflegegeld 2022 / 2023: Höhe des Beitrags für alle Pflegegrade in Deutschland

  • Pflegegeld erhält jeder Pflegebedürftige, der zu Hause von einem Angehörigen oder Ehrenamtler gepflegt wird.
  • Erfahren Sie, welche Alternativen es gibt, was die Voraussetzungen für Pflegegeld sind und wie einfach Sie es beantragen können.
  • Welche Leistungen gibt es zusätzlich? Und wurde das Pflegegeld 2022 / 2023 erhöht? Alle Informationen finden Sie hier.

Was ist Pflegegeld?

Ist ein Mensch pflegebedürftig, steht ihm in Deutschland Pflegegeld zu. Dieses erhält der Betroffene, wenn er in erster Linie keine Unterstützung eines Pflegedienstes oder Pflegeheims annimmt, sondern zu Hause von einem nicht-professionellen Pflegenden umsorgt wird. Gesetzlich festgelegt ist dies im § 37 SGB XI.

Ausgezahlt wird das Pflegegeld grundsätzlich durch eine gesetzliche Pflegeversicherung, welche an eine gesetzliche Krankenkasse gekoppelt ist. Der Betroffene erhält das monatliche Pflegegeld persönlich und kann frei darüber verfügen. Vor allem dient das Pflegegeld als finanzielle Anerkennung und Unterstützung für die pflegende Person. Diese ist entweder ein Angehöriger oder ein ehrenamtlicher Pfleger. 

Diese Alternativen gibt es zum Pflegegeld

Neben der häuslichen Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtler stehen noch zwei weitere Typen der Pflege zur Auswahl: Entweder zu Hause durch einen professionellen Pflegedienst (ambulante Pflege) oder in einem Pflegeheim (vollstationäre Pflege). Egal, für welche Variante sich der/die Betroffene entscheidet: die Pflegeversicherung unterstützt ihn/sie finanziell. Ausgezahlt wird dann aber nur das Geld für die Leistung, die auch gewählt wurde. Wer z. B. vollstationär gepflegt wird, hat keinen Anspruch auf das Pflegegeld mehr. Eine Kombination zwischen der Pflege durch Angehörige und der ambulanten Pflege durch einen Pflegedienst ist aber möglich; zudem stehen dem Empfänger von Pflegegeld mehrere zusätzliche Leistungen zur Verfügung. Dazu mehr weiter unten.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Kombination

Auf Wunsch lässt sich die Pflege durch Angehörige auch mit der der Pflege durch einen professionellen Pflegedienst kombinieren. Das ist dann möglich, wenn sich ein Pflegedienst zum Beispiel um die morgendliche Körperpflege kümmert. 

In einem solchen Fall gibt es das Pflegegeld aber nicht im vollem Umfang: Je mehr die Pflegesachleistungen (das ist die Bezahlung der Pflegedienst-Leistung) ausgeschöpft sind, desto prozentual geringer ist das Pflegegeld. Da die verfügbaren Pflegesachleistungen weit höher besoldet sind als das Pflegegeld, kann eine solche Kombination finanziell attraktiv sein.

Ein Beispiel: Einem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 stehen entweder ein Pflegegeld in Höhe von 316 Euro oder aber Pflegesachleistungen in Höhe von 724 Euro zu. Wird der Betroffene privat gepflegt, kann er aber dennoch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen – z. B. für die morgendliche Körperpflege. Entstehen hierfür monatliche Kosten in Höhe von beispielsweise 500 Euro, macht dies rund 69 % der Pflegesachleistungen aus. Der prozentuale Restanspruch in Höhe von 31 % wird dann auf das Pflegegeld übertragen. Der Betroffene erhält also zusätzlich zu der anteiligen Pflegesachleistungen noch Pflegegeld in Höhe von rund 98 Euro (31 % des Pflegegeld-Höchstsatzes für Pflegegrad 2). In Summe sind das 598 Euro, also weit mehr als das Gesamtbudget des Pflegegelds in Höhe von 316 Euro.

Hier finden Sie ausführliche Infos zur Kombinationsleistung in der Pflege.

Bedingungen und Voraussetzungen: So beantragen Sie Pflegegeld für 2022 / 2023

Pflegegeld steht jenen Menschen zu, deren Selbstständigkeit so sehr beeinträchtigt ist, dass sie mit Pflegegrad 2 oder einem höheren Grad eingestuft werden. Darum kümmert sich der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), der den/die Betroffene(n) zu Hause besucht und dort die Pflegebedürftigkeit überprüft. Hierzu kommen die sechs Bewertungs-Module des Neuen Begutachtungsassessement (NBA) zum Einsatz.

Direkt Pflegegeld beantragen können Sie also nicht. Sie können aber bei der (an die Krankenkasse angeschlossene) Pflegekasse beantragen, dass Sie (bzw. der/die Betroffene) auf einen Pflegegrad untersucht werden. Die Gutachter ermitteln dann, welcher Pflegegrad in Betracht kommt. Ab einer Gesamtpunktzahl von mindestens 27 Punkten besteht der Anspruch auf Pflegegeld (mit Pflegegrad 2 oder höher).

Steht dem Betroffenen Pflegegeld zu, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 

  1. Es muss sich um eine häusliche Pflege handeln.
  2. Ein Angehöriger oder ein Ehrenamtler kümmert sich unentgeltlich um die Pflege.
  3. Die Pflege muss in geeigneter Weise und geeigneter Umgebung erfolgen.

Die Höhe des Pflegegelds 2022 / 2023

Wie hoch das Pflegegeld ausfällt, hängt vom ermittelten Pflegegrad ab. Egal, ob Bayern, NRW oder Berlin: Das jeweilige Pflegegeld ist auf dem ganzen Bundesgebiet gleich hoch. Auch gibt es keine Unterscheidung dadurch, ob Sie bei AOK, bei Barmer oder bei einer anderen Kranken-/Pflegeversicherung sind. Die genaue Höhe des Pflegegelds für 2022 / 2023 finden Sie in der folgenden Tabelle.

Pflegegeld nach § 37 SGB XI – für 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023

Pflege-
stufe
Pflege-
grad
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
neu Pflegegrad 1 - Anspruch
Beratungsbesuche
halbjährig
Anspruch
Beratungsbesuche
halbjährig
Anspruch
Beratungsbesuche
halbjährig
Anspruch
Beratungsbesuche
halbjährig
Anspruch
Beratungsbesuche
halbjährig
Anspruch
Beratungsbesuche
halbjährig
Anspruch
Beratungsbesuche
halbjährig
Pflegestufe I Pflegegrad 2 244 € 316 € 316 € 316 € 316 € 316 € 316 € 316 €
Pflegestufe II Pflegegrad 3 458 € 545 € 545 € 545 € 545 € 545 € 545 € 545 €
Pflegestufe III Pflegegrad 4 728 € 728 € 728 € 728 € 728 € 728 € 728 € 728 €
Härtefall Pflegegrad 5 - 901 € 901 € 901 € 901 € 901 € 901 € 901 €
Pflegestufe 0 (mit Demenz) Pflegegrad 2 123 € 316 € 316 € 316 € 316 € 316 € 316 € 316 €
Pflegestufe I (mit Demenz) Pflegegrad 3 316 € 545 € 545 € 545 € 545 € 316 € 316 € 316 €
Pflegestufe II (mit Demenz) Pflegegrad 4 545 € 728 € 728 € 728 € 728 € 728 € 728 € 728 €
Pflegestufe III (mit Demenz) Pflegegrad 5 728 € 901 € 901 € 901 € 901 € 901 € 901 € 901 €
Härtefall Pflegegrad 5 728 € 901 € 901 € 901 € 901 € 901 € 901 € 901 €

Pflegegeld für Demenzkranke: Kurze Info zu den alten Pflegestufen

Beachten Sie, dass es vor Einführung des Pflegegrads im Jahr 2017 noch Pflegestufen gab. Hier wurde noch zwischen Betroffenen mit einer dauerhaft eingeschränkten Alltagskompetenz unterschieden. Oft handelt es sich dabei um Menschen mit einer Demenz, aber auch geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Die 2017 eingeführten Pflegegrade haben diese Unterscheidung berücksichtigt. Ein Demenzkranker mit Pflegestufe 2 ist mittlerweile in Pflegegrad 4 übergegangen; ein Pflegebedürftiger, der ebenfalls Pflegestufe 2 hatte, aber keine eingeschränkte Alltagskompetenz, ist hingegen in Pflegegrad 3 übergegangen. Deswegen ist heute beim Pflegegeld keine Unterscheidung zwischen Betroffenen mit oder ohne Demenz oder dergleichen notwendig.

Weitere Leistungen zum Pflegegeld: Tagespflege und Nachtpflege (Teilstationäre Pflege)

Zusätzlich zum Pflegegeld steht einem Pflegebedürftigen die teilstationäre Pflege in einem Pflegeheim zur Verfügung. Das bedeutet: Die zugesicherte Tages- bzw. Nachtpflege steht Ihnen vollständig zur Verfügung. Zur Info: Vor 2015 wurde die teilstationäre Pflege noch anteilig mit dem Pflegegeld verrechnet. Dies ist seitdem nicht mehr so.

Tages- und Nachtpflege nach §41 SGB XI – für 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023

Pflegestufe Pflegegrad 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Pflegestufe 0 Pflegegrad 2 231 € 689 € 689 € 689 € 689 € 689 € 689 € 689 €
Pflegestufe I Pflegegrad 3 689 € 1298 € 1298 € 1298 € 1298 € 1298 € 1298 € 1298 €
Pflegestufe II Pflegegrad 4 1298 € 1612 € 1612 € 1612 € 1612 € 1612 € 1612 € 1612 €
Pflegestufe III Pflegegrad 5 1612 € 1995 € 1995 € 1995 € 1995 € 1995 € 1995 € 1995 €

Weitere Leistungen zum Pflegegeld: Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Ist in einem Pflegeheim eine vollstationäre Kurzzeitpflege– beispielsweise nach einem Krankenhausbesuch oder wenn der pflegende Angehörige im Urlaub ist – notwendig, steht einem Pflegegeld-Empfänger ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 1.774 Euro zu.

Die Unterstützung für die Verhinderungspflege ist 1.612 Euro hoch. Verglichen zur Kurzzeitpflege findet diese aber nicht stationär, sondern zu Hause statt. Beispielsweise eigent sich Verhinderungspflege gut, wenn der Angehörige für ein paar Stunden nicht kann.  Eine Ausnahme gibt es, sollte die Verhinderungspflege von einem nahen Angehörigen erbracht werden: In diesem Fall ist der Pflegesatz nicht höher als das 1,5-Fache des jeweiligen Pflegegelds.

Die Unterstützung für die Kurzzeitpflege kann bis zu acht Wochen genutzt werden, die Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen im Jahr. Während einer der beiden Maßnahmen erhalten Pflegebedürftige weiterhin ihr Pflegegeld, jedoch um 50 Prozent vermindert.

Jährliche Pflegesätze für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Pflegeart 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Verhinderungspflege 1.612 Euro 1.612 Euro 1.612 Euro 1.612 Euro 1.612 Euro 1.612 Euro 1.612 Euro
Kurzzeitpflege 1.612 Euro 1.612 Euro 1.612 Euro 1.612 Euro 1.612 Euro 1.774 Euro 1.774 Euro

Das Beste ist: Das Geld für die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege lässt sich auch auf die jeweils andere Leistung anrechnen.

  • Wer seinen Anspruch auf Verhinderungspflege nicht vollständig geltend macht, kann sogar den vollen Satz auf die Kurzzeitpflege anrechnen – und damit bis zu 3.386 Euro nutzen.
  • Wird die Kurzzeitpflege nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen, lassen sich bis zu 50 Prozent des Anspruchs auf Kurzzeitpflege (also 806 Euro) für die Verhinderungspflege nutzen. In Summe ist dann also eine Verhinderungspflege mit bis zu 2.418 Euro möglich.
Entlastungsbeitrag
(Pflege-)Hilfsmittel
Beratungen und Pflegekurse
Zuschuss für Wohnraumanpassung

Entlastungsbeitrag

Alle Betroffenen, denen ein Pflegegeld zusteht, erhalten zudem auch einen Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro. Damit lassen sich Betreuungs- und Entlastungsleistungen unterstützen – wie zum Beispiel Putz- und Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter (beispielsweise für Einkäufe) oder Betreuungsgruppen zur Förderung der geistigen oder körperlichen Aktivität.

(Pflege-)Hilfsmittel

Allen, die Pflegegeld erhalten, stehen auch Pflegehilfsmittel (der Pflegeversicherung) und medizinische Hilfsmittel (der Krankenversicherung) zur Verfügung. Neben der monatlichen Pauschale für Pflegehilfsmittel (also für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel) in Höhe von 40 Euro stehen auch Hilfsmittel zur Verfügung, die in dem jeweiligen Hilfsmittelverzeichnis bzw. Hilfsmittelkatalog gelistet sind.

Beratungen und Pflegekurse

Jedem Betroffenen steht zu, sich kostenlos beraten zu lassen – z. B. um die Versorgung ggf. zu optimieren. Auch regelmäßige Beratungsbesuche durch Pflegekräfte sind in den Leistungen enthalten. Und zudem stehen den pflegenden Angehörigen sowie ehrenamtlichem Pflegepersonen kostenlose Pflegekurse zur Verfügung. Diese Kurse dienen auch dazu, als Angehöriger Kontakte zu knüpfen, Fragen zu stellen und sich auszutauschen.

Zuschuss für Wohnraumanpassung

Damit die Wohnung nach den Bedürfnissen des Versicherten angepasst werden kann (z. B. im Bad oder für einen Treppenlift), ist ein einmaliger Zuschuss von bis zu 4.000 Euro möglich. Und auch für die Gründung einer Wohngruppe oder Senioren-WG steht ein solcher Zuschuss jedem Bewohner zur Verfügung. Zusätzlich gibt es hier auch noch einen einmaligen Gründungszuschuss in Höhe von 2.500 Euro pro Bewohner; für die Beschäftigung einer Organisationskraft gibt es zudem monatlich 214 Euro.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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