AAPV und SAPV stehen für die Allgemeine Ambulante Palliativversorgung bzw. für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung. Das sind die Unterschiede:
Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (AAPV)
Die Allgemeine Ambulante Palliativversorgung fließt in der Regel mit der üblichen häuslichen Pflege zusammen, setzt aber darauf, Beschwerden und Schmerzen frühzeitig zu erkennen, vorzubeugen und zu lindern. Vor allem setzt die AAPV auf eine adäquate Versorgung in der eigenen Häuslichkeit. Die Palliativbetreuung übernehmen der Hausarzt oder Facharzt sowie der bisherige Pflegedienst. Aus diesem Grund fallen auch keine gesondert abrechenbare Kosten an.
Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Reicht die AAPV nicht mehr aus, kommt die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung in Frage. Anspruch darauf haben laut § 37b SGB V (5. Sozialgesetzbuch) „Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen“. Hier arbeiten Ärzte, Pflegedienste und Therapeuten eng zusammen, oft in (ambulanten) Hospizen oder Palliative-Care-Teams (PCT). Durch die enge, gleichrangige Zusammenarbeit sollen die Schmerztherapie und die Symptomkontrolle besser koordiniert werden. Regelmäßige Teamgespräche, Kommunikation und Supervision sind wesentliche Bestandteile dieses Konzepts.