Der Pflegegrad-Rechner, Pflegegrad berechnen

Deutsches Medizinrechenzentrum

So wird der Pflegegrad bestimmt

  • Wie Pflegegrade berechnet werden
  • Welche Kriterien abgefragt werden
  • Vorgestellt: Der Pflegegrad-Rechner von DMRZ.de

Gewusst
wie

Pflegegrade berechnen: Auf diese Bewertungskriterien kommt es an

Damit Sie wissen, welche Pflegeleistungen einem konkret zustehen, muss der genaue Pflegegrad berechnet werden. Wir erklären Ihnen, was es mit den Pflegegraden auf sich hat und wie sich diese errechnen lassen.

Warum ist die Einstufung in Pflegegrade notwendig?

Der Pflegegrad gibt den Zustand der Pflegebedürftigkeit einer Person an und vermittelt, wie stark eine Krankheit oder eine Behinderung ist. Denn nicht jeder Pflegebedürftige benötigt das gleiche Maß an Pflege; der Pflegebedarf fällt bei jedem unterschiedlich hoch aus. Aus diesem Grund fällt auch das von den Pflegekassen zur Verfügung gestellte „Budget“ unterschiedlich aus. Deshalb sind die Pflegegrade notwendig.

Früher wurden Pflegebedürftige in sogenannten Pflegestufen unterteilt. Seit 2017 aber gibt es die fünf Pflegegrade. Der Betrachtungswinkel ist bei beiden Varianten grundlegend anders. Heutzutage fällt die Bewertung der Pflegebedürftigkeit weit umfassender und dadurch fairer aus.

MDK und Medicproof: Diese Stellen berechnen den Pflegegrad

Sie können keinen Pflegegrad gezielt beantragen. (Lediglich kann beantragt werden, ob ein bereits beurteilter Pflegebedürftiger hinsichtlich einer Höherstufung geprüft werden sollte.) Welcher Pflegegrad jemand erhält, wird vom Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) beurteilt. Für Privatversicherte hingegen übernimmt das der Medizinische Dienst von Medicproof.

Um geprüft zu werden, muss bei der (der Krankenkasse angeschlossenen) Pflegekasse ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Im nächsten Schritt gibt es einen vereinbarten Besuch eines unabhängigen Gutachters. Anschließend werden die Ergebnisse ausgewertet. Der Betroffene erhält dann automatisch das Gutachten mit dem Leistungsbescheid per Post.

Die Regeln für das Ermitteln eines Pflegegrads sind ganz klar definiert. Nach diesen Vorgaben können dann z. B. auch Pflegedienste feststellen, wie hoch ein Pflegegrad ist, ob dieser gerechtfertigt ist und welche Leistungen geplant werden sollten. Hilfreich hierfür sind sogenannte Pflegegrad-Rechner – beispielsweise der von DMRZ.de.

Pflegegrad berechnen: So läuft die Bewertung mit dem NBA ab

Die Gutachter vom MDK bzw. vom Medizinischen Diensts von Medicproof nutzen das sogenannte neue Begutachtungsassessment (NBA), um den Pflegebedarf einzuschätzen. Das NBA besteht aus acht Kriterien – auch Modulen genannt:

  1. Mobilität

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

  4. Selbstversorung

  5. Krankheits- oder therapiebedingte Belastungen

  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

  7. Außerhäusliche Aktivitäten

  8. Haushaltsführung

Die Gewichtung dieser acht Module fällt unterschiedlich aus, die Reihenfolge ist also nicht wertend. Am bedeutendsten für die Berechnung eines Pflegegrads ist „Selbstversorung“ (mit einem Anteil von 40 %). „Außerhäusliche Aktivitäten“ und „Haushaltsführung“ hingegen sind für die Berechnung überhaupt nicht relevant und dienen nur Pflegedienstleistern zur Planung des genauen Pflegebedarfs.

Beachten Sie, dass Kinder nicht im gleichen Umfang geprüft werden wie Erwachsene: Kinder bis zu 18 Monaten beispielsweise sind von Natur aus in allen Bereichen des Alltags unselbstständig. Hier werden nur die Module zur Begutachtung berücksichtigt, die altersunabhängig sind (wie z. B. „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ oder „Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen“). Die Begutachtung passt sich also dem Alter an. Außerdem kommen hier besonders geschulte Gutachter, um die Ermittlung durchzuführen.

Die Module zur Einstufung in einen Pflegegrad

Wie schon erwähnt, sind von den acht Modulen des NBA nur die ersten sechs für Berechnung des Pflegegrads relevant. Die Grafik hier zeigt, wie die genaue Gewichtung ausschaut. Erfahren Sie im Folgenden, was die jeweiligen Module ausmacht. Für eine exakte Berechnung des Pflegegrads empfiehlt sich unser Pflegegrad-Rechner, den Nutzer von DMRZ.de zur Ermittlung verwenden können (mehr dazu weiter unten).

1. Mobilität (10 %)

Bei dem NBA-Modul „Mobilität“ untersuchen die Gutachter, wie selbstständig sich der Betroffene bewegen und seine Körperhaltung ändern kann. In sechs Unterkriterien werden einzelnen Mobilitätssituationen abgefragt – vom Positionswechsel im Bett oder dem Halten einer stabilen Sitzposition bis zum Steigen von Treppen. Die jeweilige Lage wird mit Zahlen zwischen 0 („selbstständig“) und 3 („unselbstständig“) bewertet. Trifft das Kriterium „Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine“ zu, dann erhält ein Pflegebedürftiger automatisch den höchsten Pflegegrad, also 5.

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 %)

Wie gut kann sich der Betroffene räumlich und zeitlich orientieren? Ist er/sie in der Lage, selbstständig Entscheidungen zu treffen und kann er/sie seine bzw. ihre Bedürfnisse ausreichend mitteilen? Wie lassen sich mehrschrittige Alltagshandlungen ausführen? Und wie lassen sich Sachverhalte verstehen oder wie funktioniert die Beteiligung an einem Gespräch? All dies wird anhand der elf Unterpunkte des Moduls „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ bewertet. Die Beurteilung reicht von „unbeeinträchtigt/vorhanden“ (0) bis „nicht vorhanden“ (3).

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5 %)

Es wird überprüft, ob der Betroffene regelmäßig psychische Probleme aufweist und wie oft dafür fachliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss. 13 Bereiche werden hier abgefragt – von motorisch geprägten Verhaltensauffälligkeiten bis hin zu sozial inadäquate Verhaltensweisen. Aber auch nächtliche Unruhe, Ängste, Antriebslosigkeit, Aggressionen oder weitere Ausfälligkeiten werden berücksichtigt. Die Bewertungen reichen von „nie“ über „selten“ und „häufig“ (also mehrmals in der Woche) bis hin zu „täglich“.

4. Selbstversorgung (40 %)

Im bedeutendsten Bewertungsmodul wird ermittelt, wie selbstständig ein Betoffener sich selber waschen und pflegen kann oder selber auf Toilette gehen kann. Aber auch Fragen zur Ernährung werden gestellt (Zubereitung, Essen, Trinken). Am Ende dieses Moduls wird auch abgefragt, wie der Pflegebedürftige mit einer möglichen Inkontinenz umgeht oder ob ggf. eine Ernährung per Sonde oder Injektion notwendig ist.

5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 %)

Gibt es krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen und Belastungen? Und wie geht der Betroffene damit selber um, und ist er/sie in der Lage, diese selber zu lösen? Bis zu 16 Unterpunkte werden in diesem Modul entsprechend behandelt. Beispielsweise geht es um den selbstständigen Wechsel eines Verbands oder um die Fähigkeiten, mögliche Injektionen selber zu setzen oder den Blutzuckerwert (oder andere Messwerte) selber zu ermitteln. Auch der selbstständige Weg zum Arzt oder anderer Einrichtungen wird abgefragt. Ebenso wird ermittelt, ob der Pflegebedürftige von sich aus eine Diät oder eine andere Verhaltensvorschrift einhalten kann.

Wenn es keinerlei Probleme gibt oder bestimmte Abfragen nicht notwendig sind, wird der Punkt „entfällt bzw. selbstständig“ (0) gewählt. Ansonsten gibt man die Bewertungen „täglich“, „wöchentlich“ oder „monatlich“ an. Verglichen zu den anderen Modulen des NBA werden zusätzlich noch die Häufigkeit der Hilfe durch andere (z. B. Angehörige oder Pflegekräfte) pro Monat notiert. Ist eine Unterstützung für seltener als 1x pro Monat notwendig, gibt man als Menge „0“ an.

6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15 %)

Im letzten Pflegegrad-relevanten Modul wird überprüft, wie gut der/die Betroffene den Tagesablauf selbstständig planen kann. Ist die Person in der Lage, Kontakte zu pflegen? Wie gut kann sie/er sich beschäftigen? Ebenso wird auch die Gestaltung eines Tagesablaufs befragt. Sechs Untermodule gibt es hier, die Einstufung reicht von „selbstständig“ (0) bis „unselbstständig“ (3).

Pflegegrad berechnen – mit dem komfortablen Pflegegrad-Rechner von DMRZ.de

DMRZ.de bietet cloudbasierte Software, mit der Leistungserbringer in der Pflege Leistungen planen und abrechnen können. Um die genaue Pflegebedürftigkeit eines Patienten zu bestimmen und festzustellen, wie groß der Bedarf ist, ist in DMRZ.de ein Pflegegrad-Rechner integriert. Jeder, der DMRZ.de nutzt, kann diesen Rechner unberenzt werden. Sie sind noch kein Kunde? Dann testen Sie DMRZ.de – unverbindlich und kostenlos!

Genauso wie alle DMRZ.de-Produkte können Sie auch den Pflegegrad-Rechner überall dort nutzen, wo sie ihn brauchen. Ob im Büro, in ihrem Homeoffice oder beim Patienten zu Hause – Sie benötigen nur einen Computer, ein Tablet oder ein Smartphone. Der Zugriff erfolgt über den Browser.

Auf Wunsch können Sie mit den Ergebnissen aus dem Pflegegrad-Rechner auch direkt einen Höherstufungsantrag erstellen, den Sie so ausdrucken und an die Pflegekasse senden können. Der Antrag lässt sich ganz nach einen Wünschen individuell gestalten.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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