Je nach Fall sind während des Pflegeprozesses spezielle Protokolle notwendig, um die Arbeit genau zu dokumentieren. Welche Protokolle für die Pflege in Frage kommen, sehen Sie hier.
Sturzereignisprotokoll
Zur Dokumentation akuter Sturzereignisse dient ein spezielles Sturzereignisprotokoll. Mit Hilfe dieser Dokumentation sollen zum einen zukünftige Stürze vermieden werden. Zum anderen soll dieses Protokoll Sie rechtlich gegen mögliche Regressansprüche der Krankenkassen absichern. Mit dem Sturzereignisprotokoll lässt sich später sehr gut nachvollziehen, inwiefern alle notwendigen Maßnahmen getroffen wurden.
Ernährungsprotokoll
Das Ernährungsprotokoll dient der Dokumentation der Nahrungsaufnahme des Pflegebedürfigen. Nutzen Sie es je nach Krankheitsbild bzw. Essverhalten des Versicherten. Als Informationssammlung ist es auch für Visiten sehr praktisch.
Typ 501: Flüssigkeitsbilanzierung
Um die Flüssigkeitsaufnahme und -ausscheidung genau zu dokumentieren und zu bilanzieren, wird das Protokoll Typ 501 eingesetzt. Die Flüssigkeitsbilanzierung ist z. B. dann notwendig, wenn es das Krankheitsbild des Versicherten dies erfordert oder das Trinkverhalten genau beobachtet werden muss. Das Protokoll ist auch bei akuten Erkrankungen und/oder Visiten hilfreich.
Typ 505: Schmerzprotokoll
Zur Einstellung der Schmerzmedikation des Versicherten ist das Schmerzprotokoll (Typ 505) das passende Hilfsmittel. Hiermit lassen sich Schmerzverläufe genau dokumentieren.
Typ 506: Bewegungsprotokoll
Das Bewegungsprotokoll dient zur Dokumentation der aktiven und passiven Bewegung des Pflegebedürftigen und fasst Lagerung und Mobilisation entsprechend zusammen. Häufig wird es im Rahmen von Erkrankungen wie einem Dekubitus eingesetzt.
Typ 507: Beatmungsprotokoll
Je nach Krankheitsbild empfiehlt es sich, ein Beatmungsprotokoll zu führen. Sinnvoll ist dieses Protokoll Typ 507 im Zusammenhang mit dem Einsatz von Beatmungsgeräten. Die Informationssammlung zur Dokumentation der Atmung des Versicherten ist auch praktisch, um die Beatmungsgeräte nach den Bedürfnissen des Versicherten zu konfigurieren.
Typ 508: Geräte- und Systempflegeprotokoll
Zur Dokumentation der eingesetzten Geräte – wie z. B. Beatmungsgeräte oder Absauggeräte – sollten Sie ein spezielles Geräte- und Systempflegeprotokoll verwenden. Dokumentiert werden die Benutzung, Reinigung und Wartung der Geräte. Des Weiteren dient das Protokoll als Nachweis bei Hygiene-Kontrollen.
Typ 509: Absaugprotokoll
Nutzen Sie für Pflegebedürftige, die akut oder dauerhaft ein Absauggerät benötigen, ein entsprechendes Absaugprotokoll (Typ 509). Dokumentiert werden hier die Häufigkeit sowie die Beschaffenheit des Sekrets.
Typ 511: BTM-Protokoll
Das Betäubungsmittelprotokoll – kurz BTM-Protokoll – dient zur Dokumentation des Bestandes und der Gabe von BTM-pflichtigen Medikamenten. Auch gilt das Protokoll als rechtlicher Nachweis für die Bestände von Betäubungsmitteln und wird auch von Externen (wie z.B. Apotheken) geprüft.
Hier finden weitere Informationen zum BTM-Protokoll von DMRZ.de.
Typ 512: Freiheitsentziehende Maßnahmen
Bei freiheitsentziehenden Maßnahmen wird das Protokoll Typ 512 verwendet. Dieses Protokoll hat auch eine rechtliche Relevanz und muss deswegen immer sorgfältig geführt werden.