Bereits 2019 zeichnete sich ab, dass langfristig die Unterscheidung zwischen West- und Ostdeutschland wegfallen soll. So entschied die vierte Pflegemindestlohnkommission im Januar 2020, dass es bis Ende April 2022 einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn in der Pflege geben soll.
Die andere große Neuheit: Beim Pflegemindestlohn wird seit 2021 zwischen der Höhe der Qualifikation unterschieden. Der allgemeine Pflegemindestlohn fällt bei folgenden drei Gruppen unterschiedlich aus:
Pflegehilfskräfte ohne Qualifikation (gültig seit 1. Mai 2020)
Pflegehilfskräfte mit Qualifikation/Ausbildung von mind. 1 Jahr (gültig seit 1. April 2021)
Pflegefachkräfte mit Ausbildung von mindestens 3 Jahren (gültig seit 1. Juli 2021)
Auch die Fünfte Pflegekommision sprach sich für eine Fortführung dieser Splittung aus. Zudem werden die Pflegemindestlöhne bis Dezember 2023 um ein weiteres stufenweise erhöht. Zu den neusten Erhöhungen sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Februar 2022:
"Für viele Pflegekräfte zahlt sich ein höherer Mindestlohn in besserer Bezahlung aus. Viele Arbeitgeber zahlen aber bereits jetzt schon aus guten Gründen deutlich mehr. Insofern ist die Anhebung des Mindestlohns nur ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer fairen Entlohnung des Pflegepersonals. Nur wenn in der Pflege Tarif und mehr die Regel ist, wird der Beruf attraktiv bleiben. Dafür werden wir sorgen."