Bis Ende 2016 gab es zur Unterscheidung der Pflegebedürftigkeit von Menschen die Pflegestufen 1, 2 und 3 (oft auch mit römischen Ziffern bezeichnet). Das Problem hierbei: Die Pflegebedürftigen wurden ausschließlich auf ihre alters- oder krankheitsbedingten körperlichen Einschränkungen begutachtet. Kognitive oder seelische Einschränkungen (wie sie zum Beispiel bei psychischen Erkrankungen wie Demenz oder Depression auftreten) oder geistige Behinderungen blieben weitestgehend unberücksichtigt.
Immerhin wurde für diese Fälle 2012 und 2013 mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz eine „Pflegestufe 0“ eingeführt – wenn die üblichen Definitionskriterien nicht genutzt werden konnten, aber ein offensichtlicher Hilfebedarf ersichtlich ist. „Pflegestufe 0“ wurde vor allem Demenzkranken vergeben. Doch die Leistungen dieser nullten Pflegestufe waren sehr niedrig, Demenzkranke erhielten nur punktuell Leistungen aus der Pflegeversicherung. Es war also damals schon ersichtlich, dass neue Pflegestufen unausweichlich waren.