Häusliche Pflege nach § 124 SGB XI als Leistungskomplex (LK) abrechnen

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Häusliche Pflege nach § 124 SGB XI als Leistungskomplex (LK) abrechnen

Auf Grundlage des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) ist Häusliche Betreuung nach § 124 SGB XI in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufgenommen.

Durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) wurde Häusliche Betreuung (§ 124 SGB XI) als Leistung – neben der Grundpflege und der Hauswirtschaft – in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufgenommen. Sie können Häusliche Pflege mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum leicht abrechnen

Je nachdem, unter welcher Bezeichnung der Leistungskomplex (LK) in Ihrem Vertrag hinterlegt wurde, unterstützt Sie das System von DMRZ.de bei der Eingabe mit passenden Einträgen. Unsere Schnelleingabe verschafft Ihnen spürbar mehr Zeit.

Durch unser Vertragsmanagement gelingt Ihnen die Eingabe denkbar einfach. Auch wenn sich die Bezeichnungen und Abrechnungsmodalitäten der Leistungskomplexe zwischen den Bundesländern unterscheiden, müssen Sie sich darüber keine Gedanken machen. DMRZ.de kümmert sich um die korrekte Bezeichnung.

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