So viel Pflegegeld steht Ihnen zu

Deutsches Medizinrechenzentrum

So kommen Sie an Ihr Pflegegeld

  • Infos zur Beantragung
  • Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
  • So viel Pflegegeld steht Ihnen zu

Top
informiert

Pflegegeld beantragen: So kommen Sie an Ihr Geld

Pflegegeld kann jeder beantragen, der pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 hat. Pflegegeld steht Ihnen dann zu, wenn ein Mensch häusliche Pflege erhalten soll, jedoch durch einen Angehörigen und nicht von einem Pflegedienst. Wir erklären Ihnen, was Sie machen müssen, um für einen Pflegegrad eingestuft zu werden und Pflegegeld zu beantragen.

Schritt für Schritt, um Ihr Pflegegeld zu beantragen

Pflegegeld direkt beantragen können Sie nicht. Zunächst muss festgestellt werden, ob eine Pflegebedürftigkeit besteht. Je nach Höhe des Pflegegrads steht Ihnen Pflegegeld zu.

  1. Stellen Sie bei der Krankenkasse angeschlossenen Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeleistungen. Dafür melden Sie sich zunächst bei der Pflegekasse oder der Krankenkasse schriftlich oder telefonisch. Sie erhalten dann ein Formular, das ausgefüllt werden muss.

  2. Es wird im nächsten Schritt ein Besuch mit einem Gutachter vereinbart. Dieser kommt für gesetzlich Versicherte vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder für Privatversicherte vom Medizinischen Dienst von Medicproof.

  3. Während des Besuchs überprüfen die Gutachter Ihre Pflegebedürftigkeit. Dafür kommt das sogenannte Neue Begutachtungsassessments (NBA) zum Einsatz: Es werden eine Reihe von Fragen gestellt, um genau einschätzen zu können, ob Pflegebedarf besteht.

  4. Anschließend werden die Ergebnisse ausgewertet und – im Falle einer Pflegebedürftigkeit – der entsprechende Pflegegrad berechnet.

  5. Sie erhalten dann automatisch das Gutachten mit dem Leistungsbescheid per Post.

Darauf sollten Sie beim Antrag achten

Voraussetzung
Fristen
Begutachtung
Kinder
Beratung
Reha
Widerspruch
Pflegeleistungen Voraussetzungen

Voraussetzung

Um Pflegeleistungen voll in Anspruch zu nehmen, muss der Betroffene in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt haben oder entsprechend familienversichert gewesen sein.

Fristen

Fristen

Beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Antrags auf Pflegeleistungen bis zu 25 Tage dauern kann. Diese Frist kann aber auch kürzer ausfallen: Ist der/die Pflegebedürftige beispielsweise in einem Krankenhaus, in einer Reha-Einrichtung, in einem Hospiz oder in einer (ambulanten) Palliativpflege, dann muss die Begutachtung innerhalb einer Woche erfolgen. Beachten Sie: Sollte nach Ablauf der Frist kein schriftlicher Bescheid eingegangen sein und ist die Pflegekasse für die Verzögerung verantwortlich, stehen dem Betroffenen für jede darauffolgende Woche 70 Euro zu.

Begutachtung Pflegegeld

Begutachtung

Es empfiehlt sich, dass auch Angehörige des Betroffenen bei der Begutachtung anwesend sind. Vor allem dann, wenn eine Pflege durch einen Angehörigen geplant ist, sollte die entsprechende Person beim Treffen dabei sein.

Pflegegeld beantragen Kinder

Kinder

Pflegebedürftige Kinder werden von besonders geschulten Gutachtern untersucht. Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit erfolgt selbstverständlich angepasst an das jeweilige Alter: Fragen z. B. zur Selbstständigkeit werden bei Kindern nicht in dem Umfang gewertet wie für einen erwachsenen Menschen.

Pflegegeld beantragen, Beratung Pflegekassen

Beratung

Wurde ein Betroffener als pflegebedürftig eingestuft, sollten Sie die von der Pflegekasse angebotenen Beratungen wahrnehmen. Hier erfahren Sie noch einmal umfangreich, was alles bei dem entsprechenden Pflegegrad möglich ist.

Präventions- und Rehabilitationsempfehlung

Reha

Besteht auch Bedarf an einer Rehabilitation erhalten Sie zu dem Leistungsbescheid auch eine gesonderte Präventions- und Rehabilitationsempfehlung. Stimmen Sie dem zu, leitet die Pflegekasse die Empfehlung an den Rehabilitationsträger weiter, um die Maßnahme zu beantragen.

Widerspruch

Sollte der Antrag abgelehnt werden oder sollten Sie mit dem ermittelten Pflegegrad nicht einverstanden sein, können Sie nach Erhalt des Bescheids auch Widerspruch einlegen. Vor allem dann, wenn bei der Begutachtung nur ein einzelner Punkt fehlt, um einen nächsthöheren Pflegegrad zu erhalten, ist ein Widerspruch empfehlenswert. Dieser muss innerhalb vier Wochen erfolgen, und zwar schriftlich. Sprechen Sie sich auch mit dem zugewiesenen Pflegeberater ab. 

Pflegegeld erhalten: Das sind die Voraussetzungen

Selbst wenn man als pflegebedürftig eingestuft ist, gibt es ein paar Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Pflegegeld zu erhalten.

  • Pflegegrad 2 oder höher: Wird bei der Begutachtung eine Gesamtpunktzahl von 27 Punkten oder mehr erreicht, erhält man Pflegegrad 2 (oder einen entsprechend höheren Pflegegrad). Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld (wohl aber zumindest das Betreuungsgeld von monatlich 125 Euro).

  • Häusliche Pflege: Voraussetzung für Pflegegeld ist, dass er Pflegebedürftige häuslich gepflegt wird. Sprich: bei sich (oder einem Angehörigen) zu Hause. Wer eine vollstationäre Pflege (in einer Pflegeeinrichtung) nutzt, erhält kein Pflegegeld.

  • Pflege durch Angehörigen oder Ehrenamtler: Häusliche Pflege kann auch von einem Pflegedienst gemacht werden – in diesem Fall stehen einem dann aber Pflegesachleistungen und kein Pflegegeld zu. Wichtig für Pflegegeld ist, dass ein Angehöriger (oder alternativ ein Ehrenamtler) die Pflege übernimmt. Es besteht aber die Möglichkeit, auch bei einer häuslichen Pflege durch einen Angehörigen oder Ehrenamtler den Dienst eines Pflegedienstes in Teilen anzunehmen – und Pflegegeld und Pflegesachleistungen somit zu kombinieren. Übrigens: Beratungen, regelmäßige Beratungsbesuche und informative Pflegekurse stehen dem pflegenden Angehörigen kostenlos zu. Sie werden bei der Pflege nicht allein gelassen! Zudem helfen solche Kurse, Kontakte zu knüpfen, Fragen zu stellen und sich auszutauschen.

  • Geeignete Umgebung: Die Pflege muss in geeigneter Weise und geeigneter Umgebung erfolgen. Beachten Sie, dass für Umbaumaßnahmen ein einmaliger Zuschuss von bis zu 4.000 Euro genutzt werden kann. Beispielsweise kann dadurch ein Treppenlift oder ein behindertengerechtes Badezimmer ermöglicht werden.

Entnehmen Sie der folgenden Tabelle, wie hoch bei welchem Pflegegrad das Pflegegeld ausfällt.

Pflegegeld nach § 37 SGB XI – für 2021, 2022, 2023 und 2024

Pflegegrad 2021 (monatlich) 2022 (monatlich) 2023 (monatlich) 2024 (monatlich)
Pflegegrad 1 0 € 0 € 0 € 0 €
Pflegegrad 2 316 € 316 € 316 € 332 €
Pflegegrad 3 545 € 545 € 545 € 572 €
Pflegegrad 4 728 € 728 € 728 € 764 €
Pflegegrad 5 901 € 901 € 901 € 946 €

Beachten Sie, dass Sie neben dem Pflegegeld auch weitere Leistungen in Anspruch nehmen können – oft auch ohne Verminderung des Pflegegelds. Ergänzende Leistungen sind beispielsweise Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder Tagespflege (teilstationäre Pflege). Hier finden Sie mehr Details zu den gesamten Leistungen.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessiert? Kontaktieren Sie uns!