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Praxis, Netzwerk oder Managementgesellschaft verwalten, Patienten behandeln – und dann steht auch noch die Abrechnung mit den Kassen an. Keine Zeit dafür? Dann kommen Sie zum DMRZ! Mit uns rechnen Sie die integrierte Versorgung einfach online per Datenträgeraustausch (DTA) ab. Schnell, sicher, bequem – mit nur wenigen Klicks. Egal, wann und wo: Abrechnungen von Selektivverträgen sind jederzeit über Computer oder Tablet möglich. Da sind Abrechnungen auch bei ständigem Betrieb flott erledigt.
Sie erledigen die Abrechnung über das DMRZ mit nur wenigen Klicks. Die Cloud-Software ist – unabhängig vom Betriebssystem – auf allen Geräten einfach über einen Internet-Browser einsatzfähig. Updates müssen Sie keine installieren! Sie nutzen alle Funktionen mit einem PC, Notebook, Tablet oder Smartphone – überall dort, wo es Internet gibt.
Wir hinterlegen Ihre Verträge, Sie müssen nicht stundenlang nach richtigen Positionsnummern und Preisen suchen. Auch wenn Sie uns Veränderungen in Verträgen mitteilen, übernehmen wir schnell die neuen Einstellungen im System, so dass Sie kein Geld verlieren.
MEHR ERFAHRENHäufig ändern sich die Ansprechpartner und die Adressdaten der Rechnungs- und Prüfstellen der Kostenträger. Doch mit dem DMRZ bleiben Sie immer up-to-date! Durch unser bewährtes Kostenträgermanagement halten wir alle Adressdaten der Kranken- und Pflegekassen, Sozialeinrichtungen und sonstigen Kostenträger ständig aktuell.
Eine praktische Plausibilitätsprüfung überwacht alle Eingaben auf formale Richtigkeit. So werden Fehler bei Abrechnungen von Beginn an vermieden. Und Abrechnungen werden dank der Plausibilitätsprüfung vonseiten der Kassen und Kostenträger weit weniger zurückgewiesen. Eine geringe Rückläuferquote von unter 0,02 Prozent spricht für das DMRZ.
Wir gewährleisten, dass Versichertendaten und vertrauliche Dokumente bei uns in Sicherheit sind. Ihre Daten liegen bei uns mehrfach gesichert auf Hochsicherheitsservern in Frankfurt am Main. Mit dem dreifach geschützten Anmeldeverfahren sind Ihre Transaktionen zudem so sicher wie Ihre Bankdaten. Die Datenschutzbestimmungen für Ihre Patientendaten entsprechen den höchsten Sicherheitsanforderungen.
MEHR ERFAHRENDoppeleingaben von Patientendaten sind passé! Das DMRZ ist so entwickelt worden, dass sich das System alle Eingaben für spätere Abrechnungen merkt. Einfach die ersten Buchstaben des Versicherten-Wohnortes eingeben, und schon bekommen Sie Vorschläge zur Adressvervollständigung – inklusive des zugehörigen Kostenträgers.
Das DMRZ bietet seit dem 1. Januar 2022 Praxen Unterstützung beim Verschlüsseln von Diagnosen an (Kodierhilfe). Mittlerweile sind wir offiziell als KBV-zertifizierter Dienstleister anerkannt.
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat der Gesetzgeber die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beauftragt, Regelungen zur Vergabe und Übermittlung der Kodes festzulegen. Der digitale Helfer wird in die Praxissoftware eingebunden und steht Ärzten und Psychotherapeuten direkt beim Kodieren zur Verfügung.
Gut zu wissen: Für Ihre Abrechnung ändert sich dabei nichts.
Das DMRZ hilft Ihnen bei der Verteilung der von den Kostenträgern erhaltenen Gelder. Mit wenigen Klicks lassen sich auf Basis der bezahlten Rechnungen für jeden Arzt passende Mandantenrechnungen erstellen. Bei Bedarf lässt sich für die Buchhaltung sogar eine entsprechende SEPA-XML-Datei erstellen, damit die Bezahlung der Gelder ohne großen Aufwand erfolgen kann.
Ein Selektivvertrag nach § 140a SGB V – auch Direktvertrag oder direkter Versorgungsvertrag genannt – ist eine eigenständige Vertragsform im deutschen Gesundheitswesen. Hier schließt ein Leistungserbringer, Arzt, Medizinisches Versorgungszenturm oder ähnliches „direkt“ mit der Krankenkasse einen Vertrag zur Behandlung von Patienten ab.
Im Gegensatz zum üblichen Kollektivvertrag steht zwischen Kasse und Arzt keine Kassenärztliche Vereinigung, die die Zusammenarbeit managt und sich um die Vertraglichkeiten kümmert.
Beachten Sie: Nach § 295a Abs. 1 SGB V müssen Leistungen wie eine integrierte Versorgung über das Datenträgeraustauschverfahren (DTA) abgerechnet werden. Das DMRZ hilft Ihnen dabei.
Betriebsärzte, Verbände und Unternehmen, die Selektivverträge für Schutzimpfungen nach § 132e SGB V abschließen, können diese ganz einfach über das DMRZ abrechnen. Egal, ob Schutzimpfungen oder Auffrischimpfungen – Abrechnungen mit den Krankenkassen lassen sich schnell und bequem per Datenträgeraustausch (DTA) durchführen. Zu den Schutzimpfungen nach § 132e SGB V fallen beispielsweise Impfungen gegen Corona, Grippe, Diphtherie, Meningokokken, Pneumokokken sowie weitere Infektionskrankheiten.
Sie wollen Selektivverträge für Schutzimpfungen abrechnen? Sprechen Sie uns an! Testen Sie DMRZ.de kostenlos und unverbindlich.
Gut zu wissen: Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) hat Verträge für innerbetriebliche Impfungen abgeschlossen. Mit diesen Kassen lassen sich die Impfungen über das DMRZ einfach und komfortabel abrechnen.
Mit dem DMRZ können Sie nach § 140a SGB V auch Selektivvertrags-Leistungen, die versichertenunabhängig / leistungsunabhängig sind, abrechnen. Leistungserbringerbezogene Abrechnungen fallen u. a. für Lizenzgebühren spezieller Software an. Mit dem DMRZ sind solche Direktabrechnungen jederzeit möglich – egal, mit welcher Krankenkasse.
Unsere flexiblen Tarife wachsen mit deinem Unternehmen mit! Von der ersten Abrechnung bis zum Marktführer.
Empfohlen
Inkl. 10.000 €
Abrechnungsvolumen/ Monat
1,0 % Abrechnungssatz
für jeden € über dem Inklusivvolumen
Sparvorteil: 0,2 % Abrechnungssatz
für jeden € über 500.000 € Abrechnungsvolumen/ Monat
12 Monate Mindestvertragslaufzeit
Abrechnung
Rechnungsupload (csv-Import)
REST-API (zubuchbar)
Inkl. 2.000 €
Abrechnungsvolumen/ Monat
Innerhalb eines Jahres flexibel nutzbar
1,1 % Abrechnungssatz
für jeden € über dem Inklusivvolumen
12 Monate Mindestvertragslaufzeit
Abrechnung
Rechnungsupload (csv-Import)




