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Praxen, Netzwerke oder Managementgesellschaften verwalten, Patienten behandeln und dann steht auch noch die Abrechnung mit den Kassen an. Keine Zeit dafür? Dann komme zum DMRZ! Mit uns rechnest du die integrierte Versorgung einfach online per Datenträgeraustausch (DTA) ab.
Schnell, sicher, bequem – mit nur wenigen Klicks. Egal, wann und wo: Abrechnungen von Selektivverträgen sind jederzeit über Computer oder Tablet möglich. Da sind Abrechnungen auch bei ständigem Betrieb flott erledigt.
Das DMRZ hilft dir bei der Verteilung der von den Kostenträgern erhaltenen Gelder. Mit wenigen Klicks lassen sich auf Basis der bezahlten Rechnungen für jeden Arzt passende Mandantenrechnungen erstellen. Bei Bedarf lässt sich für die Buchhaltung sogar eine entsprechende SEPA-XML-Datei erstellen, damit die Bezahlung der Gelder ohne großen Aufwand erfolgen kann.
Ein Selektivvertrag nach § 140a SGB V – auch Direktvertrag oder direkter Versorgungsvertrag genannt – ist eine eigenständige Vertragsform im deutschen Gesundheitswesen. Hier schließt ein Leistungserbringer, Arzt, Medizinisches Versorgungszenturm oder ähnliches „direkt“ mit der Krankenkasse einen Vertrag zur Behandlung von Patienten ab.
Im Gegensatz zum üblichen Kollektivvertrag steht zwischen Kasse und Arzt keine Kassenärztliche Vereinigung, die die Zusammenarbeit managt und sich um die Vertraglichkeiten kümmert.
Zu beachten: Nach § 295a Abs. 1 SGB V müssen Leistungen wie eine integrierte Versorgung über das Datenträgeraustauschverfahren (DTA) abgerechnet werden. Das DMRZ hilft dir dabei.
Betriebsärzte, Verbände und Unternehmen, die Selektivverträge für Schutzimpfungen nach § 132e SGB V abschließen, können diese ganz einfach über das DMRZ abrechnen. Egal, ob Schutzimpfungen oder Auffrischimpfungen – Abrechnungen mit den Krankenkassen lassen sich schnell und bequem per Datenträgeraustausch (DTA) durchführen. Zu den Schutzimpfungen nach § 132e SGB V fallen beispielsweise Impfungen gegen Corona, Grippe, Diphtherie, Meningokokken, Pneumokokken sowie weitere Infektionskrankheiten.
Du willst Selektivverträge für Schutzimpfungen abrechnen? Lass dich direkt von unseren Experten beraten:
Gut zu wissen: Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) hat Verträge für innerbetriebliche Impfungen abgeschlossen. Mit diesen Kassen lassen sich die Impfungen über das DMRZ einfach und komfortabel abrechnen.
Mit dem DMRZ kannst du nach § 140a SGB V auch Selektivvertrags-Leistungen, die versichertenunabhängig / leistungsunabhängig sind, abrechnen. Leistungserbringerbezogene Abrechnungen fallen u. a. für Lizenzgebühren spezieller Software an. Mit dem DMRZ sind solche Direktabrechnungen jederzeit möglich – egal, mit welcher Krankenkasse.
Das DMRZ bietet seit dem 1. Januar 2022 Praxen Unterstützung beim Verschlüsseln von Diagnosen an (Kodierhilfe) und ist offiziell als KBV-zertifizierter Dienstleister anerkannt.
Im Dezember 2025 hat das DMRZ zudem als einer der wenigen Anbieter von Online-Software im Gesundheitswesen das C5-Testat des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten.
C5-Testat bedeutet höchste Sicherheit. Über 120 Prüfkriterien decken physische Sicherheit, Netzwerksicherheit und Anwendungssicherheit ab. Seit 2007 investieren wir kontinuierlich in modernste Sicherheitsmaßnahmen und externe Audits.

Kompetente Beratung von geschultem Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung im deutschen Gesundheitswesen.
Persönlicher Support ohne Umwege – Du sprichst direkt mit den DMRZ-Experten, die deine Herausforderungen verstehen.
Schnelle und zuverlässige Unterstützung mit garantierter Rückmeldung innerhalb von 3-24 Stunden – je nach gewähltem Servicepaket.
Unsere flexiblen Tarife wachsen mit deinem Unternehmen mit! Von der ersten Abrechnung bis zum Marktführer.
Inkl. 10.000 €
Abrechnungsvolumen/ Monat
1,0 % Abrechnungssatz
für jeden € über dem Inklusivvolumen
Sparvorteil: 0,2 % Abrechnungssatz
für jeden € über 500.000 € Abrechnungsvolumen/ Monat
12 Monate Mindestvertragslaufzeit
Abrechnung
Rechnungsupload (csv-Import)
REST-API (zubuchbar)
Inkl. 2.000 €
Abrechnungsvolumen/ Monat
1,1 % Abrechnungssatz
für jeden € über dem Inklusivvolumen
12 Monate Mindestvertragslaufzeit
Abrechnung
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