- Lösungen
- Für wen
- Preise
- Wissen
- Über uns
Deine All-in-One-Lösung für Verwaltung, Planung und Direktabrechnung.
Überall einsatzbereit: komplett online — in der Praxis, beim Hausbesuch oder unterwegs, per Tablet, Laptop oder Desktop.
Automatisch organisiert: Patienten- und Arztdaten werden automatisch den geprüften Verordnungen zugeordnet.
Sofort startklar: Verordnung fotografieren, Fehler sofort erkennen, Betrag automatisch berechnen.
Rechne sicher und direkt mit allen gesetzlichen Kostenträgern ab – ohne ITSG-Registrierung, mit stets aktuellen, prüfsicheren Preis- und Leistungsdaten.
Einfacher als gedacht: Heilmittelpraxen bedienen im Schnitt nur 13 Kostenträger über weniger als 5 Papierannahmestellen pro 100 Verordnungen. DTA-Versand, Sammelrechnungen und Begleitscheine erstellt die Software automatisch.
Postversand leicht gemacht:
Optimale Liquidität & Vorfinanzierung: Die meisten Kostenträger zahlen bei erfolgreichem DTA-Vorlauf zuverlässig innerhalb von 21 Tagen nach Papiereingang. Für noch schnellere Liquidität: flexible Vorfinanzierung via Abtretungserklärung über unseren Partner SozialFactoring.
Alle gängigen Formulare stehen originalgetreu zur Verfügung:
Ohne App fotografieren: QR-Code scannen, Webseite öffnen, Foto aufnehmen – Daten werden automatisch übernommen.
Automatische Fehlerprüfung: Die Software warnt sofort vor Fehlern und Absetzungen, zeigt konkrete Handlungsempfehlungen – du weißt sofort, ob du behandeln darfst oder Korrekturen nötig sind.
Dass wir Daten nicht doppelt pflegen müssen, ist großartig.

Kompetente Beratung von geschultem Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung im deutschen Gesundheitswesen.
Persönlicher Support ohne Umwege – Du sprichst direkt mit den DMRZ-Experten, die deine Herausforderungen verstehen.
Schnelle und zuverlässige Unterstützung mit garantierter Rückmeldung innerhalb von 3-24 Stunden – je nach gewähltem Servicepaket.
C5-Testat des BSI seit Dezember 2025 — über 120 Prüfkriterien für physische, Netzwerk- und Anwendungssicherheit. Seit 2007 kontinuierliche Investition in Sicherheitsmaßnahmen und externe Audits.
Mit viel Neugier, Engagement und einem offenen Ohr berate ich dich rund um unsere DMRZ-Heilmittelsoftware – persönlich, verständlich und auf Augenhöhe. Gemeinsam schauen wir, welche Lösung zu deiner Praxis passt und wie DMRZ dich im Alltag unterstützen kann. Ein Beratungstermin dauert 30 Minuten – bei Bedarf auch länger.
Mit der DMRZ-Therapeutensoftware rechnen Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen selbst und direkt mit allen gesetzlichen Kostenträgern ab, ohne Aufwand für ITSG-Registrierung und Dakotaschnittstelle. Verordnungserfassung, Prüfung, Patienten- und Arztverwaltung, Therapiedokumentation, Terminplanung und DTA-Versand laufen in einer Cloud-Software. Die Tarife beginnen bei 24,99 € pro Monat zzgl. MwSt. mit 2.000 € Inklusivvolumen, es gibt keinen Vorfinanzierungszwang. Du kannst die Therapeutensoftware 14 Tage kostenlos testen.
1. Verordnung per QR-Code und Smartphone-Foto erfassen, die DMRZ-Therapeutensoftware liest sie aus und prüft sie.
2. Behandeln und die Leistung bestätigen. 3. DTA-Versand, Sammelrechnungen und Begleitscheine erstellt die Software automatisch.
4. Pro Kostenträger eine Sammelrechnung drucken, Verordnungen beilegen und per Einwurfeinschreiben verschicken, online frankiert.
5. Zahlungseingang in der Software erfassen, die Kassen zahlen im Schnitt innerhalb von zwei bis vier Wochen, ein Mahnwesen ist enthalten.
Den Ablauf zeigen wir dir im Beratungstermin an deinem Beispiel.
Ja. Nach der elektronischen Übermittlung per DTA gehen die Verordnungen als rechnungsbegründende Unterlagen mit Sammelrechnung und Begleitschein per Einwurfeinschreiben an die Papierannahmestelle des Kostenträgers. Der Aufwand ist überschaubar: Heilmittelpraxen bedienen im Schnitt nur 13 Kostenträger über weniger als 5 Papierannahmestellen pro 100 Verordnungen. Frankieren online, ohne Postfiliale. Mehr zur Verordnung im Ratgeber Heilmittelverordnung.
Weitgehend. Mit der DMRZ-Therapeutensoftware scannst du einen QR-Code, fotografierst die Verordnung mit dem Smartphone, ohne App, und die Daten werden automatisch übernommen. Gesamtwert und Zuzahlung berechnet die Software sofort. Erkannt werden Muster 13 inklusive Blankoverordnung, Entlassmanagement, Verordnungen der Rentenversicherung, BG- und Privatverordnungen sowie die zahnärztliche Heilmittelverordnung (Vordruck 9). Probier es aus und teste kostenlos.
Die DMRZ-Therapeutensoftware warnt schon bei der Erfassung der Verordnung vor Fehlern, also bevor du behandelst. Du siehst konkrete Handlungsempfehlungen und weißt, ob du behandeln darfst oder die Verordnung vom Arzt korrigiert werden muss. Preis- und Leistungsdaten hinterlegt unser Vertragsmanagement stets aktuell und prüfsicher. Eine Plausibilitätskontrolle prüft jeden Eintrag vor dem Versand, die Rückläuferquote liegt im Schnitt unter 0,02 %. So kommen deine Abrechnungen durch, statt mit Absetzungen zurückzukommen.
Ja. Die DMRZ-Therapeutensoftware läuft komplett online im Browser, ohne Installation. Beim Hausbesuch fotografierst du die Verordnung mit dem Smartphone und erfasst sie direkt, in der Praxis arbeitest du mit denselben Daten weiter. Die Daten liegen auf Servern in Frankfurt am Main, DMRZ ist vom BSI nach C5 testiert und nutzt Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Ja, der Wechsel zu DMRZ ist für uns Routine. Beim Onboarding begleiten dich die Produktexperten für Heilmittel, die den Praxisalltag aus eigener Erfahrung kennen.
Aus vielen Softwarelösungen können Stammdaten wie Patienten-, Arzt und Versicherungsdaten übernommen werden, sobald diese als CSV-Export vorliegen.
Wie der Umstieg von deiner bisherigen Lösung abläuft, besprechen wir im Beratungstermin, parallel kannst du DMRZ 14 Tage kostenlos testen.
Ja. DMRZ bietet Heilmittelpraxen den TI-Anschluss mit Kartenterminal und eigener KIM-Adresse, an und über die TI-Pauschale der Krankenkassen refinanziert. Die DMRZ-Therapeutensoftware bildet den Weg von der Verordnung bis zur Abrechnung bereits digital ab, die elektronische Heilmittelverordnung reiht sich dort ein. Die Anschlusspflicht ist der 01.10.2027 – die eVerordnung kommt erst ab 2029. Was auf Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen zukommt, steht im Ratgeber Telematikinfrastruktur im Heilmittelbereich. Für deine Praxis klären wir das im Beratungstermin.

