Ein Betroffener mit Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld (für eine häusliche Pflege durch Angehörige), auf Pflegesachleistungen (für eine Pflege durch einen Pflegedienst) oder auf Leistungen für eine stationäre Pflege. Das liegt daran, dass Menschen mit Pflegegrad 1 ihr Leben noch weitestgehend ohne Unterstützung und Hilfe führen können. Pflegebedürftige erhalten aber den Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Damit lassen sich Betreuungs- und Entlastungsleistungen unterstützen – wie zum Beispiel Putz- und Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter (beispielsweise für Einkäufe) oder Betreuungsgruppen zur Förderung der geistigen oder körperlichen Aktivität. Auch ist es möglich, dieses auf Pflegeformen, die der Betroffene selbst tragen muss, anzurechnen. Z. B. bei einer ambulanten Pflege, einer teilstationären Pflege (Tages-/Nachtpflege) oder Kurzzeitpflege.
Zusätzlich erhält ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 1 folgende Leistungen: Medizinische Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel (40 Euro monatlich), kostenlose Beratungen und kostenlose Kurse für pflegende Angehörige. Für die Anpassung der Wohnung gibt es einmalig 4.000 Euro sowie weitere Zuschüsse, sollte eine Wohngruppe oder Senioren-WG gegründet werden.