TSVG Terminservice- und Versorgungsgesetz

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Schnellere Termine, bessere Versorgung

  • Das Terminservice- und Versorgungsgesetz
  • Verbesserungen für Heilmittel, Pflege, Hilfsmittel und Co.
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TSVG
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Das bringt das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Am 11. Mai 2019 trat das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft. Ziel des „Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ ist unter anderem, dass Termine rascher vergeben werden können und die Digitalisierung schneller voranschreitet. Wir stellen Ihnen das TSVG genauer vor. Und erklären, welche Vorteile Heilmittelerbringer, Hebammen, Hilfsmittellieferanten sowie Leistungserbringer in der Pflege davon haben.

Inhaltsverzeichnis

Die Highlights des Terminservice- und Versorgungsgesetzes im Überblick

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Schnellere Termine und mehr Sprechstunden – dank des Terminservice- und Versorgungsgesetzes

Die Sprechstunde (sowie die Terminvergabe der Sprechstunden) ist eines der Hauptbereiche, die das Terminservice- und Versorgungsgesetz behandelt. Die Änderungen betreffen die Sprechstunden bei Hausärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten. Gesetzlich Versicherte sollen gegenüber Privatversicherten keine Abstriche machen müssen. Die Neuerungen gelten ab dem 1. Januar 2020. Das sind die Fakten:

  • Ausbau der Terminservicestellen: Die Terminservicestellen wurden bereits durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung) vorgeschrieben. Seit 2016 gibt es die Terminservicestellen, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) betrieben werden. Die Servicestellen dienen nicht nur dazu, einen passenden (Fach-)Arzt oder Psychotherapeuten in der nahen Umgebung zu finden, sondern auch schneller einen Termin zu erhalten. Ziel des TSVG ist, dass die Terminservicestellen mehr in Anspruch genommen werden. Ab spätestens 1. Januar 2020 sind die Terminservicestellen 24 Stunden an sieben Tagen (24/7) erreichbar. Die bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116117 ist bereits aktiv.
  • Schnellere Termine: Durch die Terminservicestellen soll eine schnellere Terminfindung gewährleistet werden. Von der Anfrage bis zum Vorschlag des Facharzt darf nicht mehr als 1 Woche verstrichen sein. Der Termin muss innerhalb von 4 Wochen nach Anfrage erfolgen, bei psychotherapeutische Akutbehandlung sogar innerhalb von 2 Wochen. Das monatelange Warten auf einen Termin soll damit beseitigt werden. 
  • Mehr Sprechstunden: Ärzte sollen ab 2020 mehr Sprechstunden anbieten. Das sogenannte Mindestsprechstundenangebot wird auf 25 Stunden pro Woche erhöht. Mindestens 5 Stunden davon „offen“, also ohne Terminvereinbarung. Überprüft wird die Einhaltung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Details zu dem Mindestsprechstundenangebot werden bis zum 31. August 2019 vereinbart.
  • Bessere Vergütung der Ärzte: Die neuen Maßregelungen beinhalten auch bessere Vergütungen für Ärzte. Wer mehr Sprechstunden und schnellere Termine anbietet, soll aufgrund des Mehraufwands auch profitieren. Mehr Geld gibt es z. B. bei Patienten, die von der Terminservicestelle vermittelt oder von einem Hausarzt überwiesen wurden. Für jeden neuen Patienten gibt es extrabudgetäre Vergütungen.

Mehr Ärzte in unterversorgten Gebieten

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz dient auch dazu, dass die ärztliche Versorgung auf dem Land verbessert wird. Es wird regionale Zuschläge für Ärzte geben. Zudem können die Länder bestimmen, ob bestehende Zulassungs-Sperren für die Niederlassung in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten möglicherweise entfallen sollen.

Sollten die Maßnahmen nicht fruchten, müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen in den entsprechenden Gebieten künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten.

Digitalisierung: Elektronische Patientenakte sowie digitale Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung

Das Bundesgesundheitsministerium möchte bei der Digitalisierung mehr Gas geben. „Seit 15 Jahren geht dieses einst größte IT-Projekt in Europa nicht wirklich voran“, sagt der Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, mit Blick auf die elektronische Gesundheitskarte. „Wir regeln das jetzt und sorgen für Geschwindigkeit.“

Spätestens 2021 wird es die elektronische Patientenakte (ePA) geben. Hierin werden z. B. Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und Impfungen gespeichert. Die elektronische Patientenakte wird für die Versicherten freiwillig sein. Wer die Vorzüge der lebenslangen Informationsquelle zum schnellen Austausch aller relevanten Daten nicht nutzen möchte, wird auch nicht dazu gezwungen. Die ePA soll auch als App verfügbar sein.

Ein anderes Thema ist die digitale Variante der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung, auch „Gelber Schein“ genannt. Ab 2021 übermitteln die Ärzte diese nur noch digital an die Krankenkassen.

Bessere Vergütung von Physiotherapeuten, Logopäden und anderen Heilmittelerbringern

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz verbessert auch die Bedingungen für Leistungserbringer im Bereich Heilmittel. Das war auch dringend nötig: Beispielsweise Physiotherapeuten in ambulanten Praxen erhalten bisher deutlich weniger Arbeitsentgelte als Leistungserbringer in anderen Gesundheitsfachberufen. Erfahren Sie im Folgenden, was das TSVG Heilmittelerbringern bringen wird.

Mehr Verantwortung
Einheitliche Verträge
Honorierung
Zulassung
TSVG Blankoverordnungen für Heilmittelleistungen

Blankoverordnungen für Heilmittelleistungen

Spätestens ab Frühjahr oder Sommer 2021 (ursprünglich geplant: November 2020) können Ärzte sogenannte Blankoverordnungen verschreiben. Hierbei nehmen die Ärzte weiterhin die Indikationsstellung und die Verordnung vor, doch der Heilmittelerbringer selber kann entscheiden, welche Leistung in welcher Dauer und Frequenz benötigt wird. Die genauen Indikationen sollen vom GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Spitzenverbänden bis Frühling 2021 vereinbart werden.

TSVG Einheitliche Heilmittel-Verträge

Neue Verträge auf Bundesebene

Im Frühling 2021 wird es für die Heilmittelerbringer bundeseinheitliche Verträge geben. Es wird nicht mehr unterschieden, aus welchem Bundesland ein Leistungserbringer kommt. Die Vergütung erfolgt einheitlich. Das vereinfacht nicht nur die Abrechnung mit den Kassen.

TSVG - Dauerhaft mehr Geld für Heilmittelerbringer

Dauerhaft mehr Geld für Heilmittelerbringer

Seit dem 1. Juli 2019 gibt es bundeseinheitliche Tarife, angehoben auf den höchsten von einer Krankenkasse in einer Region vereinbarten Preis. Die Anbindung der Preise für Leistungen der Heilmittelerbringer an die Grundlohnsumme wird generell aufgehoben. Außerdem müssen bei zukünftigen Preisverhandlungen die wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Heilmittelerbringer sowie der Angestellten in den ambulanten Praxen stärker berücksichtigt werden.

TSVG Vereinfachte Zulassungsbedingungen

Vereinfachte Zulassungsbedingungen zum Heilmittelerbringer

Die Zulassung zum Leistungserbringer für Heilmittel soll zukünftig weniger bürokratisch werden. Starre Vorgaben werden gelockert. Die personellen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen, die ein Leistungserbringer erfüllen muss, werden von nun an in dem jeweiligen bundeseinheitlichen Vertrag geregelt.

Alle Tarife und Verträge für Sie hinterlegt

Egal, ob Heilmittel, Krankentransportleistungen, Pflege, Rehasport oder Hebammenleistungen: Rechnen Sie über DMRZ.de mit den Kassen ab, brauchen Sie die neuesten Tarife nicht extra herauszusuchen. Wir pflegen Ihre Vergütungsvereinbarungen mit den Kostenträgern in das DMRZ.de-System ein – und halten diese immer aktuell. So einfach geht Abrechnung!

JETZT INFORMIEREN

Häusliche Pflege ab sofort auch für Betreuungsdienste möglich

Sachleistungen in der Pflege waren bisher immer nur Pflegediensten vorbehalten. Reine Betreuungsdienste hingegen durften nur bei der Haushaltsführung des Pflegebedürftigen helfen und häuslichen Betreuungsleistungen ausführen. Letzteres sind z. B. das Führen von Gesprächen, gedächtnisfördernde Beschäftigungen oder die Begleitung bei Spaziergängen. Ab sofort sind Betreuungsdienste aber auch für Sachleistungen in der ambulanten Pflege zugelassen. Das soll nach Ansicht der Gesetzgeber die häusliche Pflege verbessern, weil damit mehr Betriebe zur Verfügung stehen.

Bessere Versorgung: Schluss mit Ausschreibungen von Hilfsmitteln

Um Kosten zu sparen, haben viele gesetzliche Krankenkassen bisher Ausschreibungen zu Hilfsmitteln wie Gehhilfen oder Rollstühlen oder Pflegehilfsmitteln wie Windeln oder anderen Inkontinenzprodukten durchgeführt. Das hat dazu geführt, dass Patienten nicht alle benötigten Produkte von einem einzelnen Hilfsmittellieferanten oder Sanitärhaus beziehen durften, sondern von vielen verschiedenen Anbietern – abhängig davon, um welches Hilfsmittel es geht. Befindet sich der für die Kassen attraktivste Anbieter eines Hilfsmittel im europäischen Ausland, können der Bezug, der Support oder Reparaturen möglicherweise anstrengend werden. Damit ist dank des TSVG nun Schluss!

Ausschreibungen für Hilfsmittel werden abgeschafft. Und auch für Leistungserbringer im Bereich Hilfsmittel wird die Abschaffung von Ausschreibungen zu Gute kommen. Statt Preisdumping in der Produktion und im Handel soll durch das TSVG die Qualität von Hilfsmittel wieder in den Fokus gerückt werden.

Hebammen und Entbindungspfleger: Einfacherer Wiedereinstieg und verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Mit dem TSVG soll auch die Versorgung mit Hebammen verbessert werden. Hierzu werden Wege eingeschlagen, die den Beruf der Hebamme oder Entbindungspfleger attraktiver machen. Folgende Punkte geht das neue Gesetz an.

Suchverzeichnis
Wiedereinstieg
Familie und Beruf
Hebammenliste Elektronisches Suchverzeichnis

Hebammenliste: Elektronisches Suchverzeichnis

Ziel des TSVG ist es, dass Hebammen und werdende Eltern besser zueinanderfinden. Die Verantwortung, ein elektronisches Suchverzeichnis anzubieten, liegt beim GKV-Spitzenverband. Über die neue Hebammenliste können Sie Hebammen und Entbindungspfleger gezielt nach dem gewünschten Leistungsspektrum anzeigen lassen.

TSVG Rückkehr von Hebammen und Entbindungspflegern

Förderung der Rückkehr von Hebammen und Entbindungspflegern

Möchte eine ehemalige Hebamme nach längerer Zeit wieder zurück in den Beruf, sind i. d. R. Fortbildungsmaßnahmen notwendig. Die Bundesagentur für Arbeit fördert ab sofort den Wiedereinstieg von Hebammen und Entbindungspflegern. Parallel zu dem Start der Beschäftigung kann z. B. eine Fortbildungsmaßnahme begonnen werden, die dann entsprechend finanziell gefördert würde.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Krankenhäusern

Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Krankenhäusern

Krankenhäuser erhalten Unterstützung, um Hebammen und Entbindungspfleger beim Zusammenspiel von Familie und der Arbeit zu unterstützen. Plan ist, dass die Krankenhäuser eine geeignete Kinderbetreuung anbieten. Hierdurch soll auch der Betreuungsbedarf rund um die Uhr (also jenseits der üblichen Öffnungszeiten von Kindertagesstätten) abgedeckt werden.

Zahnersatz-Zuschüsse, Kryokonservierung, Schutz vor HIV und weitere Neuerungen durch das TSVG

  • Kryokonservierung von Eizellen und Spermien: Sind junge Erwachsene an Krebs erkrankt, übernehmen die Krankenkassen ab sofort die Kosten für eine Konservierung von Keimzellgewebe, Eizellen oder Spermien. Somit wird gewährleistet, dass die Patienten nach der Krebsbehandlung noch Kinder bekommen können.
  • Medikament zum Schutz vor HIV: Die Präexpositionsprophylaxe (PrEP) dient zur Vorbeugung einer Infektion mit HIV. Bisher ist das hierfür benötigte Medikament aber kostenpflichtig. Dank des TSVG übernehmen die Krankenkassen die Kosten bei Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko.
  • Verbesserte Versorgung mit Impfstoffen: Die Apothekenvergütung für saisonale Grippe-Impfstoffe wird neu geregelt. Auch gibt es zukünftig keine Exklusivverträge mit einzelnen Herstellern mehr.
  • Festzuschüsse für Zahnersatz: Ab dem 1. Oktober 2020 wird der Kassenanteil für Zahnersatz erhöht. Und zwar von 50 auf 60 Prozent.

Mehr Transparenz: Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Fokus

Abschließend sorgt das TSVG auch dafür, dass die Kassen die Verwendung der Beiträge transparenter machen müssen. Vor allem, wenn es bei Krankenkassen, dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und den Kassenärztlichen Vereinigungen sowie ihren Spitzenorganisationen um Vorstandsgehälter geht, wird zukünftig auf Transparenz gesetzt.

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geht entscheidende Lücken im deutschen Gesundheitssystem an. Und im Ganzen ist eine Verbesserung zu erkennen. Inwiefern die Änderungen in den einzelnen Leistungsgebieten fruchten, wird die Praxis zeigen.

Möchten Sie das Gesetz genauer ansehen, finden Sie hier den genauen Wortlaut des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG).

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