Pflegesachleistungen wird in Deutschland die Hilfe genannt, die von professionellen Pflegekräften geleistet wird und von der Pflegekasse bezahlt wird. Hierbei handelt es sich um Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung, die genauen Leistungen werden unter § 36 Absatz 1 SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch) genau definiert. „Der Anspruch umfasst pflegerische Maßnahmen in den (...) Bereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.“
Wir sprechen hier von einer „Sach“-Leistung, da der Pflegebedürftige bzw. dessen Angehörige das Geld, was Ihnen zusteht, nicht direkt erhalten; Sie bekommen pflegerischen Leistungen im Gegenwert dieser Summe. Ausgeführt werden Pflegesachleistungen von professionellen Pflegekräften – unabhängig davon, ob es ich um Einzelpersonen oder um Pflegedienste handelt.