Extra für Sie aufgelistet: Hier finden Sie als Sonstiger Leistungserbringer alle Positionsnummern, die Sie zur Abrechnung mit den Kostenträgern benötigen. Egal, ob Sie im Bereich Heilmittel, Pflege, Krankentransport oder Hilfsmittel arbeiten – hier werden Sie fündig. Wir erklären Ihnen, welche Formen an Positionsnummern es gibt, wie diese aufgebaut sind und wo sie die jeweiligen Positionsnummernverzeichnisse finden.
Für Sonstige Leistungserbringer sind Positionsnummern für die Abrechnung mit den Kassen und Kostenträgern wichtig. Die genauen Regeln für das Abrechnungsverfahren sind in §§ 302 SGB V (sowie § 301 a SGB V für Hebammen und Entbindungsanstaltspfleger) festgelegt. In der jeweils aktuellen Fassung der „ergänzenden Regelungen“ des SGB V (§ 303 SGB V) sind die Regelungen zum Datenaustausch festgelegt. Die Positionsnummern definieren jede erdenkliche Leistung und reduzieren diese somit in Form eines kurzen Nummernschlüssels.
Obwohl in allen Berufsgruppen der Sonstigen Leistungserbringer Positionsnummern benötigt werden, sind diese nicht überall gleich aufgebaut. Die Bandbreite reicht von vierstellig bis hin zu zehnstellig. Im Folgenden stellen wir Ihnen die jeweiligen Positionsnummernverzeichnisse vor.