Schulgeldfreiheit Therapieberufe
Heilmittel

Schulgeldfreiheit bei der Ausbildung von Therapieberufen

Eine Ausbildungsvergütung ist in der Ausbildung von Therapieberufen nicht selbstverständlich. Doch das soll sich ändern.

Das erste richtige Geld verdienen – das gibt es für viele in der Ausbildung. Die Ausbildungsvergütung ist meist eher gering, aber gerade für junge Menschen ist das schon ein erster Anreiz. Doch während zum Beispiel im Handwerk oder in Bürofachberufen die Auszubildenden bereits für das erste Auto sparen oder sich die erste eigene Wohnung leisten, müssen andere in dieser Situation sogar draufzahlen: Wer sich klassisch über Berufsfachschulen in Gesundheitsberufen ausbilden lässt, muss oft ein sogenanntes Schulgeld zahlen. Bei der klassischen Ausbildung von Therapieberufen – wie Logopäd:in, Ergo- oder Physiotherapeut:in – muss von den Auszubildenden nicht selten ein monatlicher, dreistelliger Betrag aufgebracht werden. Dabei wird schon seit langem eine bundesweite Schuldgeldfreiheit gefordert!

Schulgeld an Privatschulen / Freien Schulen

Dass man für die Ausbildung selber blechen muss, ist in Deutschland gar nicht mal so ungewöhnlich. Immerhin musste man einst sogar für den gewöhnlichen Schulbesuch Geld aufbringen, aber im Laufe des 20. Jahrhunderts wurde dies nach und nach abgeschafft. Nicht doch das Schulgeld für die Ausbildung: Heute noch ist in manchen Berufszweigen ein Schulgeld notwendig, wenn man an freien Schulen (genauer: Schulen in freier Trägerschaft) ausgebildet wird. Damit sind Privatschulen gemeint.

Insbesondere Gesundheitsberufe werden oft an Privatschulen ausgebildet. Beispielsweise 83 Prozent jener, die Physiotherapeut:innen werden, kommen laut des VDB-Physiotherapieverbands von Privatschulen. Und das hier oft geforderte Schulgeld hat es in sich: „Massage- und Physiotherapieschüler wenden derzeit zwischen 250,- und 400,- Euro im Monat für ihre Ausbildung auf, während in allen anderen Berufen eine Ausbildungsvergütung zu zahlen ist“, so der VDB.

Gefordert und geplant: Schulgeldfreiheit für alle Gesundheitsberufe

Manche Privatschulen bieten auch Stipendien an, um jene finanziell zu unterstützen, die sich eine Ausbildung nicht leisten können. Aber im großen Maß wäre nur eine Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsberufe erfolgsversprechend. Und so wundert es nicht, dass im Koalitionsvertrag 2018 geschrieben stand: „Abschaffung Schulgeld für alle Gesundheitsberufe.“ Aber wurde das vom Kabinett Merkel IV, auch umgesetzt?

Im August 2021 zieht die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) mit Blick auf den Beruf der:des Physiotherapeut:in ein Resümee: „In der derzeitigen Ausbildung existiert noch immer keine durchgängige Schulgeldfreiheit in den Therapie- und Gesundheitsfachberufen“, so der DKG in einer Stellungnahme (PDF). „Die auf der Bundesebene in den Eckpunkten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ festgelegte einheitliche Abschaffung des Schulgeldes wurde bisher nur im MT-Berufe-Gesetz auf der Bundesebene umgesetzt.“

Wie ist der aktuelle Stand der Schulgeldfreiheit?

Möchte jemand im Bereich der Therapieberufe eine klassische Ausbildung per Berufsfachschule starten, so ist er:sie derzeit gezwungen, sich gezielt in den Bundesländern umzusehen. Denn Schulgeldfreiheit für Gesundheitsberufe wird aktuell maximal auf Landesebene angeboten – aber natürlich überall unterschiedlich.

Einen guten Überblick bietet beispielsweise der VDB über eine Liste, die Februar 2021 veröffentlicht wurde. Zu diesem Zeitpunkt haben immerhin 14 der 16 Bundesländer eigenhändig Maßnahmen ergriffen, um das Schulgeld im jeweiligen Land zu reduzieren (durch Förderprogramm-Zuschüsse) oder sogar ganz zu streichen.

Und im Laufe des Jahres 2021 hat sich auch so einiges getan. Beispielsweise hat Nordrhein-Westfalen das Schulgeld für Gesundheitsfachberufe komplett abgeschafft – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2021 (so eine dpa-Meldung vom 3.2.2021). Und auch in Thüringen fand im selben Jahr das Schulgeld für Gesundheitsberufe ein Ende. „Großer Wunsch der Landesregierung [Thüringen] bleibt aber eine einheitliche Lösung auf Bundesebene“, zitiert der MDR den Vorsitzenden des Thüringer Bildungsausschusses, Torsten Wolf.

Eine Ausbildungsvergütung steigert grundsätzlich die Attraktivität der Ausbildung“

Die Politik hat längst erkannt, worauf es ankommt. „Damit sich genügend Menschen für diese Berufe entscheiden, müssen wir die Ausbildung deutlich attraktiver gestalten“, sagte beispielsweise der NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in einer dpa-Meldung.

Die Abschaffung des Schulgelds ist zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung. Immerhin wird beispielsweise auch die Ausbildung von Ärzten und Apothekern an Hochschulen vom Staat finanziert. Und auch die aktuelle Bundesregierung verspricht im Koalitionsvertrag: „Vollzeitschulische Ausbildung muss vergütet und frei von Schulgeld sein.“

Geht man einen Schritt weiter, stellt sich natürlich auch die Frage, ob in Therapieberufen nicht sogar eine Ausbildungsvergütung denkbar wäre. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft sagt in der Stellungnahme vom August 2021: „Eine Ausbildungsvergütung steigert grundsätzlich die Attraktivität der Ausbildung und trägt dazu bei, das politische Ziel einer Erhöhung der Ausbildungsplätze, umsetzen zu können.“

Auch im Eckpunkte-Papier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ wird betont, dass eine Vergütung die Eigenständigkeit der Auszubildenden fördern würde und eine Anerkennung der geleisteten Arbeit wäre. Vor allem sei eine Vergütung ein guter Anreiz für den die Berufswahl junger Menschen. „Die Zahlung einer Ausbildungsvergütung ist ein Element, um einem Fachkräftemangel und einer möglichen Konkurrenz zwischen den Gesundheitsfachberufen und den verschiedenen Ausbildungsträgern effektiv entgegenzuwirken“, heißt es in den Eckpunkten.

Schnell reagieren

Solange das Thema Schulgeldfreiheit noch unklar und uneins ist, könnte der Fachkräftemangel in den Therapieberufen sogar verstärkt werden. „Schon heute erreichen uns Rückmeldungen, dass Schüler mit der Einschreibung abwarten, bis das Thema Schulgeldfreiheit geklärt ist“, schreibt der VDB in dessen berufspolitische Ziele. „Dies führt aktuell zu geringeren Schuleinschreibungen als noch vor einem Jahr. Somit ist damit zu rechnen, dass sich die Situation kurzfristig deutlich verschärfen wird.“

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