Studiengänge für die drei Therapieberufe gab es vor 2009 zwar schon, aber diese waren eher ergänzend. Seit den 1990ern beispielsweise gab es laut des Wissenschaftsrats weiterbildende Studiengänge für bereits gelernte Heilmittelerbringer:innen. Diese Studiengänge waren und sind eher berufsbegleitend vorgesehen. Und seit 2001 war es immerhin auch möglich, im Rahmen der Ausbildung auch zu studieren, aber diese Studiengänge waren der üblichen berufsfachschulischen Ausbildung untergeordnet.
In Kooperation mit den Berufsschulen lassen sich bestimmte akademische Inhalte ausbildungsintegrierend an Hochschulen erlernen. Die wissenschaftlichen Inhalte sind dabei eher nur ein „Add-on“, wie es das Bündnis „Therapieberufe an die Hochschulen“ in einem FAQ nennt.
Der Weg zu den Modellstudiengängen
Unter anderem mit dem Blick ins Ausland, wo die rein hochschulische Ausbildung von Therapieberufen oft Standard ist, wurde diese Ausbildungsform auch hierzulande mehr und mehr gefordert. Schließlich entschied sich der Gesetzgeber, eine rein akademische Therapieausbildung auszutesten. Laut des Bündnisses „Therapieberufe an die Hochschulen“ ist seit Oktober 2009 in den Berufsgesetzen der Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen und Physiotherapeut:innen eine Modellklausel verankert, die es den Ländern ermöglicht, die berufliche Ausbildung der Therapeut:innen vom ersten Tag der Ausbildung an auf Hochschulniveau anzubieten und primärqualifizierende Studiengänge modellhaft zu erproben. Im Unterschied zu den pflegewissenschaftlichen Studiengängen hätten die therapiewissenschaftlichen Studiengänge nach Auffassung des Wissenschaftsrats in der Regel ein mehr patientenorientiertes Qualifikationsziel.
Bei den Modellstudiengängen handelt es sich in der Regel um Bachelorstudiengänge, mit dem Abschluss „Bachelor of Science“, seltener „Bachelor of Arts“ (Quelle: Wissenschaftsrat). „Neben auf ein einzelnes Fach bezogenen Studiengängen existieren auch Studienangebote, die zu einem zwei oder drei Therapieberufe übergreifenden Bachelor-Abschluss führen (zum Beispiel „Bachelor in Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie“); meistens kann jedoch ein Schwerpunkt in der Physiotherapie, in der Ergotherapie oder in der Logopädie gewählt werden, der auch zu einer unmittelbar patientenorientierten Therapietätigkeit qualifiziert“, so der Wissenschaftsrat.
Obwohl die Bachelorstudiengänge zur Qualifikation als Logopäd:in, Physio- oder Ergotherapeut:in ausreicht, besteht auch die Möglichkeit, zusätzlich Masterstudiengänge zu absolvieren. Diese besitzen meist ein über den gelernten Beruf hinausgehendes Profil und führen z. B. zu einem Master of Science in Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie oder zu einem Master of Science in Therapiewissenschaft. Diese Masterstudiengänge sind in gewissem Maße vergleichbar mit den berufsbegleitenden Studiengängen, die es bereits vor der Modellklausel gab.