Das Praktische an der Verhinderungspflege ist, dass sie vor allem für spontane Verhinderungen genutzt werden kann. Während man bei der Kurzzeitpflege schon früh nach einem Platz in einer Pflegeeinrichtung schauen muss, ist die Verhinderungspflege schnell beantragt.
Das Besondere bei der Verhinderungspflege ist, dass Sie sie auch rückwirkend beantragen können – z. B. wenn die Verhinderung zu spontan und kurzfristig eintrat.
Es wird aber empfohlen, doch schon vorab mit der Pflegekasse über die geplante Verhinderungspflege zu sprechen. Beantragen kann diese der Versicherte selbst bzw. eine bevollmächtigte Person. Am besten beantragen Sie die Verhinderungspflege schriftlich. Die meisten Pflegeversicherungen bieten dafür sogar einen entsprechenden Vordruck an; das hat den Vorteil, dass Sie keine wichtigen Informationen vergessen.
Übrigens: Es muss nicht erklärt werden, warum Sie von der Verhinderungspflege Gebrauch machen möchten. Diese muss nicht begründet werden, auch benötigen Sie keinen Nachweis (z. B. im Falle einer Krankheit). Wird auf einem Formular nach dem Grund gefragt, können Sie also ohne Weiteres „Sonstiges“ ankreuzen.