Verhinderungspflege umfassend erklärt

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Alles zur Verhinderungspflege

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Verhinderungspflege: Wozu diese gut ist und wie viel Ihnen zusteht

Verhinderungspflege – oder auch Ersatzpflege – steht jenen zu, die von einem Angehörigen zu Hause gepflegt werden, aber übergangsweise eine Ersatz-Pflegeperson benötigen. Welche Voraussetzungen es aber noch gibt und welche Unterschiede es beim Geld gibt, das erfahren Sie hier.

Was ist Verhinderungspflege? Wer kann diese in Anspruch nehmen?

Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson – kurz Verhinderungspflege oder auch Ersatzpflege – wird in § 39 SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch) wie folgt definiert: „Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr (…).“ Anspruch auf Verhinderungspflege haben also jene, die zu Hause (oder auch im Haushalt eines Angehörigen) von jemand privat gepflegt werden (z. B. ein Verwandter oder auch ein Ehrenamtler). Verhinderungspflege ist also nicht für jene Pflegebedürftige interessant, die entweder stationär in einem Pflegeheim oder vollständig durch einen professionellen Pflegedienst zu Hause gepflegt werden. Die Verhinderungspflege dienst also zur Entlastung von pflegenden Angehörigen.

Gründe für einen pflegenden Angehörigen, von der Verhinderungspflege Gebrauch zu machen, gibt es viele. § 39 SGB XI nennt mit „Erholungsurlaub“ direkt schon ein Beispiel. Vor allem dann, wenn ein ein spontaner Ausflug oder ein Kurzurlaub ansteht ist, ist Verhinderungspflege zu empfehlen. (Bei einem längeren Urlaub ist Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oft die bessere Wahl.) Aber auch bei kurzen Pausen dürfen Angehörige auf Verhinderungspflege setzen: Die Belastung, einen Menschen zu pflegen, ist nicht zu unterschätzen; ein paar Stunden Auszeit – ob mit Freunden oder beim Ausüben eines Hobbys – bewirken da viel. Vor allem aus psychischer Sicht sind regelmäßige Pausen wichtig.

Andere Gründe für Verhinderungspflege sind beispielsweise Krankheiten. Diese sind nicht vorhersehbar und können die Pflege eines Angehörigen erschweren. Aber auch für einen Arztbesuch lässt sich schon Verhinderungspflege nutzen. Sie sehen also: Verhinderungspflege kann bei Bedarf auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Welche Voraussetzungen gibt es für Verhinderungspflege?

Pflegegrad 2–5
Häusliche Pflege
Pflegeperson
Frist
Verhinderungspflege Pflegegrade

Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 benötigt

Voraussetzung für Verhinderungspflege ist zunächst, dass der Pflegebedürftige Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 hat. Wer nur Pflegegrad 1 besitzt oder gar keine nachgewiesene Pflegebedürftigkeit hat, kann keine Verhinderungspflege nutzen.

Häusliche Pflege

Bei sich oder einem Angehörigen zu Hause

Der Pflegebedürftige muss häuslich gepflegt werden. Das ist in der Regel beim Pflegebedürftigen zu Hause, kann aber auch im Haushalt eines Angehörigen sein. Wer in einer Pflegeeinrichtung (z. B. einen Pflegeheim) vollstationär gepflegt wird, erhält keine Verhinderungspflege.

Pflegeperson Privatperson

Von einer Privatperson gepflegt werden

Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige im Normalfall (also dann, wenn keine Verhinderungspflege notwendig ist) zumindest teilweise von einer Privatperson gepflegt wird. Das kann ein Angehöriger oder auch ein Ehrenamtler sein, nicht aber eine Pflegefachkraft – sei es von einem professionellen Pflegedienst oder ein Einzelunternehmer. Besteht eine Kombination aus professioneller ambulanter Pflege (Pflegesachleistungen) und häuslicher Pflege durch einen Angehörigen (Pflegegeld), ist eine Verhinderungspflege wiederum möglich.

§ 39 SGB XI

Mindestens sechs Monate häuslich gepflegt

§ 39 SGB XI sagt aus, „dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt“ haben muss. Das bedeutet aber nicht, dass es sich dabei immer dieselbe Pflegeperson handeln muss! Auch sind in dieser Zeit kurze Pausen von bis zu vier Wochen möglich (ohne dass sich die 6-Monats-Frist verlängert). Es ist übrigens nicht notwendig, dass der Pflegebedürftige über sechs Monate mindestens Pflegegrad 2 hat; hatte er bis vor kurzem noch Pflegegrad 1, ist es nur wichtig, dass zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme Pflegegrad 2 (oder höher) vorliegt.

Verhinderungspflege berechnen: So viel Geld gibt es für Sie

Pro Kalenderjahr steht einem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder höher eine sechswöchige Verhinderungspflege zu. Das übliche Budget beträgt dabei 1.612 Euro. Es spielt hierbei keine Rolle, ob Sie z. B. Pflegegrad 2 oder 5 haben. Die exakte Höhe des Betrags variiert aber, je nachdem wer die Verhinderungspflege ausführt.

  • Verhinderungspflege durch einen Verwandten bis zum zweiten Grad (z. B. Geschwister oder Enkelkinder) oder einem Verschwägerten bis zum zweiten Grad (z. B. Schwager, Enkelkinder des Ehegatten oder Schwiegereltern): jährlich max. 1,5-Fache des Pflegegelds (z. B. 1,5 x 316 Euro bei Pflegegrad 2 = 474 Euro).

  • Verhinderungspflege durch jemanden, der mit Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft lebt: jährlich max. 1,5-Fache des Pflegegelds

  • Verhinderungspflege durch eine Person, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, aber die Pflege erwerbsmäßig ausführt: jährlich 1.612 Euro (also volles Verhinderungspflege-Budget)

  • Verhinderungspflege durch andere, nicht oben genannte Personen (z. B. durch eine professionelle Pflegefachkraft): jährlich 1.612 Euro (also volles Verhinderungspflege-Budget)

Steht bei der Verhinderungspflege nur das 1,5-Fache des Pflegegelds zu, besteht aber dennoch die Möglichkeit, mehr Geld zu erhalten: Kann die Ersatz-Pflegeperson bestimmte, notwendige Aufwendungen nachweisen (z. B. einen Verdienstausfall oder Fahrkosten), dann können die Leistungen entsprechend aufgestockt werden. Das Maximal-Budget in Höhe von 1.612 Euro pro Jahr darf dabei nicht überschritten werden. Auch ist es notwendig, entsprechende Nachweise/Belege zu sammeln.

Verhinderungspflege berechnen: Weiterhin Pflegegeld beziehen

Wer Verhinderungspflege bezieht, erhält weiterhin Pflegegeld – das sollten Sie also in der Gesamtberechnung berücksichtigen. Das volle Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die die Verhinderungspflege nur stundenweise (weniger als 8 Stunden am Tag) benötigen.

Wer mehrere Tage am Stück Verhinderungspflege nutzt, erhält nur für zwei Tage (nämlich für den ersten und den letzten Tag der Verhinderungspflege) das volle Pflegegeld; für die anderen Tage erhalten Pflegebedürftige nur 50 % des Pflegegelds.

Verhinderungspflege berechnen: Kombinationsleistungen mit der Kurzzeitpflege

Die Verhinderungspflege lässt sich mit der Kurzzeitpflege (mehr dazu unten) kombinieren. Sie können den gesetzlichen Anspruch auf Kurzzeitpflege (die ebenfalls 1.612 Euro beträgt) zu 50 Prozent auf die Verhinderungspflege anrechnen (also 806 Euro jährlich). Wenn Sie also keine Kurzzeitpflege nutzen, lässt sich für die Verhinderungspflege jährlich bis zu 2.418 Euro verwenden.

Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden oft in einem Atemzug genannt. Immerhin stehen einem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, der zu Hause von einem Angehörigen gepflegt wird, beide Pflegeformen zu. Auch sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege auf dem ersten Blick gleich budgetiert (je 1.612 Euro jährlich). Der Unterschied ist aber der, dass eine Kurzzeitpflege ausschließlich stationär stattfindet, während eine Verhinderungspflege in der Regel häuslich erfolgt. Zur genaueren Unterscheidbarkeit beider Formen hilft Ihnen die nachfolgende Tabelle.

  Kurzzeitpflege Verhinderungspflege
Ort grundsätzlich stationär i. d. R. häuslich
Pflegende Pflege durch stationäre Pflegefachkräfte Pflegender Angehöriger wird von Pflegefachkraft oder einem Angehörigen vertreten
Jährlicher Betrag 1.612 Euro (nur für Pflegekosten zu nutzen) 1.612 Euro (aber max. 1,5-Fache des Pflegegeld bei Verhinderungspflege durch Angehörige)
Auch ohne Pflegestufe? Ja, wenn plötzliche Pflegebedürftigkeit durch Krankheit o. Unfall Nein
Kombinierbar? mit bis zu 100 % des Anspruchs auf Verhinderungspflege (also +1.612 Euro) mit bis zu 50 % des Anspruchs auf Kurzzeitpflege (also +806 Euro)
Dauer bis zu 8 Wochen pro Jahr bezuschusst bis zu 6 Wochen pro Jahr bezuschusst
Voraussetzungen Sofort möglich Nur, wenn pflegende Angehörige bisher mind. 6 Monate im Einsatz
Pflegegeld währenddessen 50 % des Pflegegelds erhalten wenn nur stundenweise Vertretung: 100 % des Pflegegelds erhalten (sonst 50 %)

Verhinderungspflege beantragen

Das Praktische an der Verhinderungspflege ist, dass sie vor allem für spontane Verhinderungen genutzt werden kann. Während man bei der Kurzzeitpflege schon früh nach einem Platz in einer Pflegeeinrichtung schauen muss, ist die Verhinderungspflege schnell beantragt.

Das Besondere bei der Verhinderungspflege ist, dass Sie sie auch rückwirkend beantragen können – z. B. wenn die Verhinderung zu spontan und kurzfristig eintrat.

Es wird aber empfohlen, doch schon vorab mit der Pflegekasse über die geplante Verhinderungspflege zu sprechen. Beantragen kann diese der Versicherte selbst bzw. eine bevollmächtigte Person. Am besten beantragen Sie die Verhinderungspflege schriftlich. Die meisten Pflegeversicherungen bieten dafür sogar einen entsprechenden Vordruck an; das hat den Vorteil, dass Sie keine wichtigen Informationen vergessen.

Übrigens: Es muss nicht erklärt werden, warum Sie von der Verhinderungspflege Gebrauch machen möchten. Diese muss nicht begründet werden, auch benötigen Sie keinen Nachweis (z. B. im Falle einer Krankheit). Wird auf einem Formular nach dem Grund gefragt, können Sie also ohne Weiteres „Sonstiges“ ankreuzen.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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