Pflegegrad 4: Alle Leistungen, alle Bedingungen, alle Infos

Deutsches Medizinrechenzentrum

Pflegegrad 4 genau erklärt

  • Das sind die Leistungen!
  • Sämtliches, was Sie zum Pflegegrad 4 wissen müssen
  • Von DMRZ.de für Sie zusammengetragen

Alle
Infos
auf einen
Blick

Pflegegrad 4: Alle Leistungen, alle Bedingungen, alle Infos

  • Den Pflegegrad 4 erhält jeder Pflegebedürftige, dessen Zustand mit der „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ beurteilt wurde. Die genaue Ermittlung des Pflegegrads wirkt sich entsprechend auf die Leistungen aus, die einem Pflegebedürftigen zustehen.
  • Lesen Sie hier, welche Leistungen der Pflegegrad 4 beinhaltet. Und welche Leistungen einem Pflegebedürftigen 2020 zustehen.
  • Zudem: Alle Infos dazu, wie der Pflegegrad berechnet wird und wie er sich beantragen lässt.

Definition: Was genau ist der Pflegegrad 4?

Laut Definition erhält ein Mensch den Pflegegrad 4, sobald die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt. (Zum Vergleich: Ein Betroffener mit Pflegegrad 3 ist "schwer", mit Pflegegrad 2 "erheblich" beeinträchtigt.) Wann genau Pflegegrad 4 zutrifft, entscheidet bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und bei Privatversicherten das Unternehmen Medicproof. Bewertet wird mittlerweile nicht mehr nur der zeitliche Aufwand der Pfleger bzw. pflegenden Verwandten, sondern vor allem die Selbstständigkeit des Betroffenen. Weiter unten erfahren Sie, wie genau der Pflegegrad 4 ermittelt wird.

2020 stehen Menschen mit dem Pflegegrad 4 folgende Leistungen zu – teilweise auch in Kombination. Genauere Informationen zu den einzelnen Leistungen erfahren Sie unten.

Pflegegrad 4: Alle Leistungen für 2020 auf einen Blick

Leistungen bei Pflegegrad 4 Monatlich Jährlich
Pflegegeld 728 Euro x
Pflegesachleistungen 1.612 Euro x
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro x
Kurzzeitpflege x 1.612 Euro
Verhinderungspflege x 1.612 Euro
Teilstationäre Pflege (Tages-/Nachtpflege) 1.612 Euro x
Vollstationäre Pflege 1.775 Euro x

Pflegegrad anstatt Pflegestufe

  • Die neuen Pflegegrade gibt es erst seit 2017, zuvor gab es Pflegestufen.
  • Versicherte mit einer Pflegestufe wurden 2017 automatisch in den entsprechenden Pflegegrad übernommen. Ohne eine neue Antragstellung und ohne weitere Begutachtung.
  • Alle Pflegebedürftigen, die bis zum 31. Dezember 2016 die Pflegestufe 2 (mit Demenz!) oder die Pflegestufe 3 (ohne Demenz) hatten, wurden automatisch in den neuen Pflegegrad 4 überführt. (Betroffene mit Pflegestufe 3 die eine eingeschränkte Alltagskompetenz – z. B. Demenz – aufweisen oder aber ein Härtefall darstellen, erhielten ab 2017 den Pflegegrad 5.)
  • Dank eines Bestandschutzes wurde damals sichergestellt, dass die Betroffenen durch die Umstellung auf keinen Fall weniger erhalten haben.

Das bietet Pflegegrad 4: Pflegegeld

Werden Menschen mit Pflegegrad 4 in häuslicher Pflege durch Angehörige gepflegt, erhalten Sie monatlich ein Pflegegeld in Höhe von 728 Euro. Der Betrag ist bei Menschen mit oder ohne Demenz gleich hoch. (Zum Vergleich: Betroffene hatten bis zur Einfühung des Pflegegrads 2017 gleich viel Geld pro Monat. Lediglich Demenzkranke mit der damaligen Pflegestufe 2 hatten ein geringeres Pflegegeld.)

Das bietet Pflegegrad 4: Entlastungsbeitrag

Bedürftige mit einem Pflegegrad 4 steht ein Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro zu. Damit lassen sich Betreuungs- und Entlastungsleistungen unterstützen – wie zum Beispiel Putz- und Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter (beispielsweise für Einkäufe) oder Betreuungsgruppen zur Förderung der geistigen oder körperlichen Aktivität.

Das bietet Pflegegrad 4: Pflegesachleistungen

Monatlich stehen einem Betroffenen mit Pflegegrad 4 Pflegesachleistungen in Höhe von 1.612 Euro zu. Pflegesachleistungen sind Leistungen, die ambulante Pflegedienste ausüben. Die Kosten rechnen die Pflegedienste direkt mit Pflegekassen ab. (Zum Vergleich: Vor der Umstellung auf die Pflegegrade 2016 war der Betrag genau so hoch. Lediglich Betroffene mit Pflegestufe 2 und eingeschränkter Alltagskompetenz hatten damals rund ein Fünftel weniger Geld.)

Pflegesachleistungen in Kombination

Pflegesachleistungen sind auch in Kombination mit Pflegegeld möglich – dann, wenn der Betroffene von Angehörigen und einem Pflegedienst gleichermaßen betreut wird. In diesem Fall gibt es das Pflegegeld aber nicht im vollem Umfang: Je mehr die Pflegesachleistungen ausgeschöpft sind, desto prozentual geringer ist das Pflegegeld.

Werden Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt, lässt sich der restliche Anspruch für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen – zusätzlich zu dem festen Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro. Bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen (bei Pflegegrad 4 also bis zu 644,80 Euro) lassen sich auf diesem Weg übertragen.

Das bietet Pflegegrad 4: Kurzzeitpflege

  • Ist in einem Pflegeheim eine professionelle Kurzzeitpflege – beispielsweise nach einem Krankenhausbesuch oder wenn der pflegende Angehörige in Urlaub ist – notwendig, steht einem Pflegebedürftigem mit Pflegegrad 4 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 1.612 Euro zu. Voraussetzung ist, dass dieser für bis zu acht Wochen genutzt wird.
  • Wer seinen Anspruch auf Verhinderungspflege (s. u.) nicht vollständig geltend macht, kann sogar den vollen Satz auf die Kurzzeitpflege anrechnen – und damit bis zu 3.224 Euro nutzen.
  • Betroffene, die Anspruch auf Pflegegeld haben (also nicht von einem Pflegedienst, sondern von Angehörigen gepflegt werden) erhalten während der Kurzzeitpflege weiterhin die Hälfte des Pflegegelds. Bei Pflegegrad 4 sind das 364 Euro.

Das bietet Pflegegrad 4: Verhinderungspflege

  • Ist ein pflegender Angehöriger krank oder steht einfach für ein paar Stunden nicht zur Verfügung, steht einem Betroffenen mit Pflegegrad 4 Verhinderungspflege zu.
  • Für bis zu sechs Wochen im Jahr kann bei Pflegegrad 4 Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro genutzt werden. Sollte die Verhinderungspflege jedoch von einem nahen Angehörigen durchgeführt werden, beträgt der Satz für die Verhinderungspflege höchstens das 1,5-Fache des jeweiligen Pflegegelds; im Falle von Pflegegrad 4 wären das dann maximal 1.092 Euro. 
  • Wird die Kurzzeitpflege (s. o.) nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen, lassen sich bis zu 50 Prozent Ihres Anspruchs (also 806 Euro) auf Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen. In Summe ist dann also eine Verhinderungspflege mit bis zu 2.418 Euro möglich.
  • Betroffene, die Anspruch auf Pflegegeld haben (also nicht von einem Pflegedienst, sondern von Angehörigen gepflegt werden), erhalten während der Kurzzeitpflege weiterhin die Hälfte des Pflegegelds. Bei Pflegegrad 4 sind das 364 Euro.

Das bietet Pflegegrad 4: Tagespflege

Wer Pflegegeld in Anspruch nimmt, kann einen Zuschuss für teilstationäre Sachleistungen, also für Tages- oder Nachtpflege) geltend machen. Leistungen bis zu 1.612 Euro im Monat sind dann für eine teilstationäre Pflege möglich. (Verglichen zu den Leistungen vor Umstellung auf die neuen Pflegegrade 2017 ist der Betrag heute genauso hoch, für Demenzkranke der Pflegestufe 2 aber weit höher.)

Das bietet Pflegegrad 4: Stationäre Pflege

Neben der Pflege durch einen Angehörigen oder durch einen Pflegedienst steht einem Bedürftigen mit Pflegegrad 4 natürlich auch eine vollstationäre Pflege zu. Hierfür erhalten Betroffene 1.775 Euro. (Zum Vergleich: Betroffene mit den ambivalenten Pflegestufen erhalten heute mehr Geld; Demenzkranke der alten Pflegestufe 2 profitieren heute besonders.)

Beachten Sie: Seit 2017 müssen „einrichtungseinheitliche Eigenanteile“ gezahlt werden. Die sind aber unter allen Pflegegraden gleich, können sich aber je nach Einrichtung und Unterbringung unterscheiden. 

Das bietet Pflegegrad 4: Hilfsmittel, Beratungen, Zuschüsse für Wohnanpassung und weitere Leistungen

Wer zu Hause gepflegt wird (sei es durch einen Angehörigen oder einen Pflegedienst), dem stehen neben den genannten Leistungen noch weitere zur Verfügung.

Hilfsmittel
Beratung und Beratungsbesuche
Zuschuss für Wohnraumanpassung

Hilfsmittel

Betroffenen mit Pflegegrad 4 stehen Pflegehilfsmittel (der Pflegeversicherung) und medizinische Hilfsmittel (der Krankenversicherung) zur Verfügung. Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel gibt es monatlich 40 Euro sowie weitere (Pflege-)Hilfsmittel, die in dem jeweiligen Hilfsmittelverzeichnis bzw. Hilfsmittelkatalog gelistet sind. Auch eine Unterstützung für die Nutzung von technischen Pflegehilfsmitteln (z. B. eines Hausnotrufssystems) sind bis zu 23 Euro im Monat möglich.

Beratung und Beratungsbesuche

Jedem Betroffenen steht zu, sich kostenlos beraten zu lassen – z. B. um die Versorgung ggf. zu optimieren. Auch regelmäßige Beratungsbesuche durch Pflegekräfte sind in den Leistungen enthalten. Und zudem stehen den pflegenden Angehörigen sowie ehrenamtlichem Pflegepersonen kostenlose Pflegekurse zur Verfügung.

Zuschuss für Wohnraumanpassung

Damit die Wohnung nach den Bedürfnissen des Versicherten angepasst werden kann (z. B. im Bad oder für einen Treppenlift), ist bei Pflegegrad 4 ein einmaliger Zuschuss von bis zu 4.000 Euro möglich. Je nach Lage und Verfassung können auch weitere Zuschüsse gewährt werden. Und auch für die Gründung einer Wohngruppe oder Senioren-WG steht ein solcher Zuschuss jedem Bewohner zur Verfügung. Zusätzlich gibt es hier auch noch einen einmaligen Gründungszuschuss in Höhe von 2.500 Euro pro Bewohner; für die Beschäftigung einer Organisationskraft gibt es zudem monatlich 214 Euro.

Pflegegrad 4 beantragen

Pflegegrad 4 beantragen können alle, die laut Definition „pflegebedürftig“ sind. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff ist laut § 14 SGB XI wie folgt definiert: „Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen“.

Beantragt werden kann der Pflegegrad in der Regel entweder telefonisch oder schriftlich bei der an die Krankenkasse angeschlossene Pflegekasse. Bedürftige bekommen ein Formular, das ausgefüllt werden muss. Im nächsten Schritt gibt es einen Besuch eines Gutachters des MDK (bei gesetzlich Versicherten) bzw. von Medicproof (bei Privatversicherten).

So wird der Pflegegrad 4 ermittelt

Von vornherein wird kein bestimmter Pflegegrad beantragt. Welcher Grad im Genauen auf einen Betroffenen zutrifft, berechnet die Pflegeversicherungen auf Basis der Angaben des auszufüllenden Formulars und vor allem anhand der Gutachten. Bewertet wird jeder Betroffene anhand eines Bewertungssystems mit dem Namen „Neues Begutachtungsassessment“ (NBA). Die Gutachter vergeben für jede der sechs Kriterien Bewertungspunkte. Anhand der unterschiedlich gewichteten Module ergibt sich dann eine Gesamtpunktzahl. Liegt diese zwischen 70 und unterhalb 90 Punkte, dann erhält der Betroffene den Pflegegrad 4.

Die sechs Module zur Bewertung des Pflegegrads 4

Folgende sechs Kriterien werden beim „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA) berücksichtigt. Beachten Sie, dass die Nummerierung nichts über die Gewichtung aussagt. Am meisten gewichtet wird beispielsweise der Punkt 4 „Selbstversorgung“.

Hier untersuchen die Gutachter, wie selbstständig sich der Betroffene bewegen und seine Körperhaltung ändern kann.
Gewichtung: 10 %

In diesem Modul wird kontrolliert, wie gut sich der Betroffene räumlich und zeitlich orientieren kann. Ist er/sie in der Lage, selbstständig Entscheidungen zu treffen und kann er/sie seine bzw. ihre Bedürfnisse ausreichend mitteilen?
Gewichtung: 7,5 %

Es wird überprüft, ob der Betroffene regelmäßig psychische Probleme aufweist und wie oft dafür fachliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss.
Gewichtung: 7,5 %

Im bedeutesten Bewertungsmodul wird ermittelt, wie selbstständig ein Betoffener sich selber waschen und pflegen kann.
Gewichtung: 40 %

Gibt es krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen und Belastungen? Wie geht der Betroffene damit selber um, und ist er/sie in der Lage, diese selber zu lösen? Kann beispielsweise ein Verband selbstständig gewechselt werden?
Gewichtung: 20 %

Im letzten Modul wird überprüft, wie gut der/die Betroffene den Tagesablauf selbstständig planen kann. Ist die Person in der Lage, Kontakte zu pflegen?
Gewichtung: 15 %

DMRZ.de Pflegegrad-Rechner
Der praktische Pflegegrad-Rechner von DMRZ.de

Speziell für Pflegedienste oder andere Leistungserbringer in der Pflege hat das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) einen praktischen Pflegegrad-Rechner entwickelt. Exklusiv für alle, die ihre Leistungen über DMRZ.de verwalten und abrechnen.

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