Verdienst in der Pflege
Pflege

Was ich in der Pflege verdiene (3) Die Unterschiede je nach Arbeitgeber

Im nächsten Teil unserer Pflege-Serie zum Verdienst in der Pflege geht es um Arbeitsort und das Thema Tariflohn.

  • In Krankenhäusern wird durchschnittlich besser bezahlt, in ambulanten Pflegediensten verglichen schlechter

  • Hilfskräfte können in Pflegediensten, Altenheimen und Pflegeheimen möglicherweise sogar unterhalb des Pflegemindestlohn verdienen

  • Ab September 2022 muss jede zugelassene Pflegeeinrichtung – egal, ob stationär oder ambulant – Tariflohn oder vergleichbares zahlen

 

Wie schon am Beispiel der Gender-Pay-Gap verdeutlicht wird, macht es durchaus einen Unterschied wo genau gearbeitet wird. Im letzten Teil unserer Artikelserie haben wir Susanne vorgestellt, die unbedingt in der Pflege arbeiten möchte. Und ja, für Susanne würde es in der Tat einen Unterschied ausmachen, ob sie ausgebildet ist und ob sie Altenpflegerin oder Krankenpflegerin ist. Aber auch der Arbeitsort ist relevant. Das zeigen die Zahlen, die das Institut Arbeit und Technik der Westfälischen Hochschule und der Ruhr-Universität Bochum ausgewertet haben (PDF).

Der Arbeitsort: Krankenhaus, Pflegeheim, Pflegedienst oder Altenheim?

Allgemein lässt sich sagen, dass Krankenhäuser im Bereich Pflege am besten bezahlen, ambulante Pflegedienste am niedrigsten. In der Krankenpflege beträgt der finanzielle Unterschied bis zu 892 Euro, in der Altenpflege 754 Euro.

Die hier genutzten Zahlen sind nur Durchschnittswerte. In der Praxis weichen die Gehälter natürlich nach oben und nach unten oft ab. Es wäre also fahrlässig, wenn man sich nur an diesen Durchschnittswerten orientiert. Laut der Auswertung des Instituts Arbeit und Technik würden ein Fünftel der in Vollzeit arbeitenden Altenpflegefachkräfte in Krankenhäusern nur 2.967 Euro verdienen, in ambulanten sozialen Diensten sogar nur 2.110 Euro. Bei den Vollzeithilfskräften in der Altenpflege sähe es noch krasser aus: Jede:r fünfte Hilfskraft verdient in Krankenhäusern nur 2.153 Euro, in ambulanten Diensten sogar nur 1.654 Euro.

Gerade letzteres ist erschreckend: Denn nach dem Pflegemindestlohn für 2019 (das Jahr, aus dem diese Zahlen stammen) hätten sämtliche Pflegekräfte in Vollzeit mindestens 1.914 Euro (Westdeutschland) oder 1.827 Euro (Ostdeutschland) verdienen müssen. Ebenfalls unter Pflegemindestlohn arbeiteten jede fünfte Altenhilfskraft in Altenheimen und Pflegeheimen.

Außerdem zeigt die Auswertung, dass die Bandbreite aus Geringverdienern und Höchstverdienern in den jeweiligen Arbeitsorten unterschiedlich groß ausfällt. Bei den Fachkräften für Altenpflege ist die Spanne bei den Krankenhäusern mit am geringsten. Bei den Hilfskräften ist die Spanne wiederum bei den Krankenhäusern am größten. Eine große finanzielle Bandbreite bietet zwar die Chance, weit mehr als der Durchschnitt zu verdienen, aber auch die Gefahr, weit weniger zu verdienen.

In der Pflege mit Tariflohn arbeiten?

Nicht nur der Ort, wo man arbeitet, kann ich Susannes Gehalt als Pflegekraft auswirken, auch die Form des Trägers. Manche Arbeitgeber haben eine Tariflohnpflicht. Diese vereinfachen natürlich die Gehaltsberechnungen – und die Risiken zu wenig zu verdienen, fallen dann weg. In der Pflege gelten, abhängig vom Träger, folgende Tarife:

  • Pflegekräfte in Pflege- und Betreuungseinrichtungen in Kommunen: TVöD-B (Anlage E)

  • Pflegekräfte in Krankenhäusern in Kommunen: TVöD-K (Anlage E)

  • Pflegekräfte in Einrichtungen der Bundesländer: TV-L (Anlage C)

Wer beispielsweise bei einem Pflegedienst eines staatlichen Trägers angestellt ist, erhält ein Gehalt nach dem „Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes“ (TVöD) für den für den Dienstleistungsbereich und Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Die Tariftabellen nennen unterschiedliche Gehälter, abhängig von der Qualifikation (Entgeltgruppe) und der Dauer der bisherigen Laufbahn (Entwicklungsstufen). Wer also höher qualifiziert ist und länger arbeitet, verdient mehr.

In den Tarifverträgen ist genau definiert, was es mit den jeweiligen Entgeltgruppen auf sich hat. Beispielsweise startet die TVöD-B-Tabelle für Pflegedienste mit der Entgeltgruppe P5, worunter Pflegehelfer:innen fallen, die komplett ohne Vorerfahrungen starten. Susanne würde ab April 2022 monatlich rund 2.376 Euro verdienen. Wenn sie viele, viele Jahre diesen Job gemacht hat, würde ihr Gehalt bis zu rund 3.042 Euro ansteigen (Entwicklungsstufe 6).

Falls Susanne aber erst eine dreijährige Ausbildung machen sollte, würde sie danach direkt in die Entgeltgruppe P7 einsteigen, und zwar aufgrund ihres beruflichen Vorwissens direkt in Stufe 2. Das bedeutet: Rund 2.932 Euro monatlich, nach vielen Jahren irgendwann bis zu 3.654 Euro.

Viele Entgeltstufen definieren sich nach der Höhe der beruflichen Schwierigkeit oder Verantwortung. Auch Fortbildungen können eine höhere Entgeltstufe ermöglichen. P 12 ist für Stationsleiter:innen (3.969 Euro bis 4.717 Euro), P 14 für Bereichsleiter:innen oder Abteilungsleiter:innen (4.288 Euro bis 5.345 Euro). Bei sogar noch weit mehr Verantwortlichkeiten ginge es bis P 16, womit Gehälter von 4.491 Euro bis maximal 6.011 Euro möglich wären.

Außerdem gibt es neben dem normalen Gehalt noch Zuschläge. Diese gibt es bei Nachtschichten oder an Sonntagen. Definiert werden diese z. B. unter § 8 TVöD-B:

  • Zuschlag für Überstunden: bis zu 30 % des Stundenlohns

  • Zuschlag für Nachtarbeit: 20 %

  • Zuschlag für Sonntagsarbeit: 25 %

  • Zuschlag bei Feiertagsarbeit: bis zu 135 %

  • Zuschlag für Arbeit am 24. Dezember und am 31. Dezember: 35 %

  • Zuschlag für Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr: 20 %

Das Gute ist: Laut des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung, kurz GVWG, wird die Tarifpflicht bald Standard. Im Sommer 2021 wurde gesetzlich festgelegt, dass ab September 2022 nur noch jene ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen von Seiten der Pflegekassen zugelassen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder nach kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen bezahlen. Auch Arbeitsverträge, die die Tarife bzw. kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen übertreffen, sind natürlich gestattet. Diese Maßnahmen zwingen nun auch private Träger, ihre gewinnorientierten Ziele an die tarifrechtlichen Vorgaben anzupassen.
 

Welche Faktoren beeinflussen das Gehalt einer Pflegekraft noch? Das erklären wir im nächsten Teil unserer Pflege-Serie.

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