- Erfahre, was Auszubildende in der Pflege verdienen
Wir erklären kurz, mit welchen Kosten und Vergütungen ein Studium im Pflegebereich verbunden ist
Und: Mehr Verantwortung und mehr Geld bieten Weiterbildungen
Wie schaut es mit dem Verdienst während der Ausbildung aus? Eine Ausbildungsvergütung ist nämlich nicht selbstverständlich. In manchen Ausbildungsberufen fällt sogar ein Schulgeld an, was der:die Auszubildende zahlen muss. Ist das in der Pflege auch so? Nein! Dank des Pflegeberufegesetz muss bei der Pflegeausbildung heute kein Schulgeld mehr bezahlt werden. Selbst nicht bei privaten Pflegeschulen. „Mit der Neuregelung der Ausbildungsfinanzierung über Landesausbildungsfonds entfällt für die Schulen die Möglichkeit, Schulgeld zu erheben“, so das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf einer eigens eingerichteten Infoseite pflegeausbildung.net. Die für den Unterricht erforderlichen Lehr- und Lernmittel sowie die für die Praxis benötigten Apparate, Instrumente etc. müssen zudem von den Schulen bzw. den Ausbildungsträgern den Schüler:innen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Auch ist in der Pflegeausbildung eine Ausbildungsvergütung üblich. Wer beispielsweise im öffentlichen Dienst die Ausbildung antritt wird nach aktuellem Stand nach dem „Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes“ (mit dem „Besonderen Teil Pflege“) bezahlt. Laut § 8 Absatz 1 TVAöD-Pflege erhalten Auszubildende ab April 2022 folgendes Entgelt:
im 1. Ausbildungsjahr: 1.190,69 Euro
im 2. Ausbildungsjahr: 1.252,07 Euro
im 3. Ausbildungsjahr: 1.353,38 Euro
Hinzu kommen auch noch Zuschläge für Wochenenden, Feiertage, Überstunden oder Bereitschaftsdienste.
Keine Ausbildungsvergütung im Studium
Anders schaut es bei jenen aus, die ihren Pflegeberuf über ein Studium erlernen. Wer die hochschulische Pflegeausbildung macht, erhält nach aktuellem Stand keine Ausbildungsvergütung – auch nicht für die umfangreichen Praxiseinsätze im Rahmen des Studiums. „Die Vergütung muss in gleicher Höhe liegen wie sie Auszubildende zur Pflegefachperson und Studierende eines Hebammenstudiums erhalten“, äußert sich dazu Christine Vogler, die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, kritisch. Zudem gibt es auch noch Semestergebühren, die die Hochschulen von den Studierenden verlangen.
Falls eines der auslaufenden Dual-Studiengänge zur Pflegeausbildung genutzt werden, sieht es anders aus. Hier erhalten die Studierenden in der Tat eine Vergütung, ein sogenanntes Studienentgelt. Im Bereich des öffentlichen Dienstes wird dies über den „Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst“ (TVSöD) geregelt.