Die Heilmittel-Richtlinie regelt die Versorgung und Durchführung von Heilmitteln in Deutschland. Sie gibt sie vor, wie bestimmte Erkrankungen oder Schädigungen therapiert werden und in welchem Umfang die Heilmittel verordnet werden sollen. Auch werden in der Richtlinie Grundsätze zur Verordnung, aber auch relevante Voraussetzungen und Inhalte aufgeführt.
Es gibt zwei Varianten an Heilmittel-Richtlinien: Eine Variante regelt die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragsärzte (HeilM-RL), die andere die Verordnung durch Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ). Während die Zahnärzte ausschließlich Physikalische Therapie (also Physiotherapie) sowie Sprech- und Sprachtherapie verordnen dürfen, können die anderen Ärzte auch Ergotherapie, podologische Maßnahmen und Ernährungstherapie verschreiben.
Die Heilmittel-Richtlinie für Vertragsärzte (HeilM-RL) besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil nennt Grundsätze, Voraussetzungen der Verordnung, Informationen zum nachgelagerten Heilmittelkatalog, Angaben zum Verordnungsvordruck sowie Vorgaben zur Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Heilmittelerbringern (also Therapeuten). In der zweiten Hälfte der Heilmittel-Richtlinie befindet sich der Heilmittelkatalog. Dies ist ein Katalog, der alle verordnungsfähige Heilmittel auflistet und Einzeldiagnosen zu Diagnosegruppen zusammenfasst. Den Diagnosegruppen sind die jeweiligen Leitsymptomatiken in Form von funktionellen oder strukturellen Schädigungen, die verordnungsfähigen Heilmittel, sowie die Verordnungsmengen und Empfehlungen zur Therapiefrequenz zugeordnet. Der Heilmittelkatalog für Vertragsärzte ist (in der Fassung, die seit Januar 2021 gültig ist) wie folgt gegliedert: