Die Änderungen, die die neue Heilmittel-Richtlinie mit sich bringt, sind der Grund für die Umgestaltung des Muster 13 und den Wegfall der anderen Heilmittelverordnungen. Die letzte Neufassung der Heilmittel-Richtlinie fand 2001 statt – seit dem hat sich im Gesundheitssystem und speziell im Bereich Heilmittel viel getan. Die Vorgaben der bisherigen Heilmittel-Richtlinie wurden mit der Zeit immer komplexer und unübersichtlicher, weshalb eine Neuerung notwendig wurde.
Die neue Heilmittel-Richtlinie soll zum einen die Arztpraxen entlasten. Die vereinfachte Struktur der neuen Hilfsmittelverordnung soll dabei helfen. Darüber hinaus wird aber auch die Unterscheidung zwischen Verordnungen innerhalb oder außerhalb des Regelfalls abgeschafft. Aus diesem Grund wird das Genehmigungsverfahrens bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls nicht mehr benötigt.
Die neue Heilmittelverordnung bietet für Ärzte auch die Option der sogenannten Blankoverordnung. Hierbei nehmen die Ärzte weiterhin die Indikationsstellung und die Verordnung vor, doch der Heilmittelerbringer selbst kann entscheiden, welche Leistung in welcher Dauer und Frequenz benötigt wird.
Eine weitere Neuerung ist die Erweiterung der Zeit bis zum ersten Behandlungstermin von 14 auf 28 Tage. Ein dringlicher Behandlungsbedarf innerhalb 14 Tage kann im Bedarfsfall auf der neuen Heilmittelverordnung auch angekreuzt werden.
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