Positionsnummernverzeichnis Reha

Deutsches Medizinrechenzentrum

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  • Infos zum Thema Positionsnummern
  • Auch für Präventionsmaßnahmen
  • Erklärt: Unterschied zwischen Reha und Funktionstraining

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Unterschiede und Positionsnummern: Alles zu Reha und Funktionstraining

Wir erklären, was Funktionstraining und Rehabilitationssport sind und geben relevante Positionsnummern und Abrechnungs-Tipps für Leistungserbringer. Hier finden Sie alles zum Aufbau der Rehapositionsnummern und wo und wie Sie alle Nummern finden können.

Rehabilitationssport und Funktionstraining genau erklärt

Um Behinderungen zu vermeiden oder Behinderten die Möglichkeit zu geben, Alltagskompetenzen auszubauen, gibt es Rehasport und Funktionstraining. Beides verschreiben Ärzte mit Hilfe einer Rehasportverordnung. Beim Kostentäger werden die Leistungen des Rehabilitationssports bzw. Funktionstrainings beantragt. 

Funktionstraining und Rehasport sind beides keine Angebote für nichtbehinderte oder nicht von Behinderung bedrohte Menschen. Was eine Behinderung ist, definiert § 2 SGB IX. Dennoch unterscheiden sich beide Formen der Hilfe zur Selbsthilfe voneinander: Der Rehabilitationssport ist typischer Sport, wohingegen das Funktionstraining von der Ausrichtung her eine Form der Krankengymnastik bzw. Ergotherapie ist.

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Ziele von Rehasportübungen und Funktionstrainingseinheiten

  • Ziel des Rehasports ist die Verbesserung von Ausdauer, Kraft, Koordination und Flexibilität.

  • Ziel des Funktionstrainings ist der Erhalt und die Verbesserung von Funktionen und das Verzögern von Funktionsverlusten der Organe und Körperteile, Schmerzlinderung und Bewegungsverbesserung / Mobilität zur Krankheitsbewältigung.

Sind sind die Positionsnummern für Funktionstraining und Rehabilitationssport aufgebaut

Positionsnummern für den Bereich Funktionstraining und Rehabilitationssport sind immer 6-stellig und folgen diesem Aufbau:

  • Gesetzliche Grundlage (1. Stelle): Die erste Ziffer der sechsstelligen Nummer bezeichnet immer die gesetzliche Vorlage, auf die die Maßnahme basiert. Rehabilitationssport hat im Prinzip immer die Nummer 6, Funktionstraining die Nummer 7. Aber auch „mobile Rehabilitation“ (8) oder Patientenschulungen (2) sind möglich.
  • Leistungsart (2. und 3. Stelle): Um welche Form der Rehabilitation handelt es sich? Hier wird z .B. definiert, ob es um eine Gruppenbehandlung geht (04). Aber auch detaillierte Angaben (wie z. B. „Behandlung psychosomatischer Erkrankungen durch amb. Einrichtung“, 60) sind möglich.
  • Leistung im Einzelnen (4. bis 6. Stelle): Die exakte Leistung wird in den letzten drei Stellen bezeichnet. Hier wird unterschieden zwischen Einzelleistung (ab 001), Gruppenbehandlungen (ab 500), Pauschalen (ab 700) und „Sonstiges“ (ab 900). Unter letzterem fällt z. B. das Wegegeld bei einem Hausbesuch.

Hier finden Sie das Positionsnummernverzeichnis zu Rehasport und Funktionstraining

Das Verzeichnis, das alle aktuellen Nummern aufführt, ist das „Bundeseinheitliche Positionsnummernverzeichnis für Leistungen der ambulanten medizinischen Rehabilitation sowie ergänzende Leistungen zur Rehabilitation“. Die GKV bietet diese Verzeichnis online zum Download an: PDF vom 16.10.2015 (26 KB, Quelle GKV).

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Rechtliche Grundlagen zur Abrechnung von Rehasportleitungen

Ergänzende Leistungen nach § 44 SGB IX: Rehasport oder Rehabilitationssport ist für Behinderte und von einer Behinderung bedrohte Menschen. Der Rehabilitationssport verfolgt das Ziel, die Betroffenen bestmöglich in den Arbeitsalltag einzugliedern. Die gesetzliche Grundlage für diese ergänzenden Maßnahmen regelt der § 44 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4  SGB IX. Die Bewilligung der Hilfen erfolgt zeitlich begrenzt.

Leistungen nach § 44 SGB XI – DTA und Rechnungsabsetzungen: Der § 303 SGB V regelt, dass der Kostenträger bzw. die Krankenkasse bis zu 5 % des eingereichten Rechnungsbetrags aufgrund der Verordnung von der Rechnung des Leistungserbringers abziehen kann, wenn keine Datenlieferung gemäß § 302 SGB V erfolgt. Wenn Sie über das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) abrechnen, handeln Sie gemäß Paragraph 302 des Sozial-Gesetz-Buchs (SGB V) und vermeiden damit Rechnungskürzungen, weil die elektronische Abrechnung im Datenträgeraustausch erfolgt.

Weiteres Positionsnummernverzeichnis für Leistungen im Rahmen einer Kur

Rehaleistungen und Funktionstraining innerhalb einer Kur, sind im „Bundeseinheitlichen Positionsnummernverzeichnis für Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen als ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten“ zu finden. Die Nummern sind vierstellig, wobei die erste Stelle mit einem Platzhalter ("X") versehen ist. Handelt es sich um eine "Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten gem. § 23 Abs. 2 SGB V", wird statt des Platzhalters der Wert "8" gesetzt. Das aktuellste Positionsnummernverzeichnis für Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen in Kurorten finden Sie hier: PDF VOM 01.08.2009, (31 KB, Quelle: GKV).

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