Alle Positionsnummern für Leistungserbringer in der Pflege

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Alle Positionsnummern für Leistungserbringer in der Pflege

Damit Sie Pflegeleistungen einfach und reibungslos mit den Pflegekassen abrechnen können, benötigen Sie Positionsnummern. Egal, ob Sie einen Pflegedienst leiten oder Intensivpflege, Haushaltshilfe oder Palliativpflege anbieten – hier finden Sie alles, was Sie über die Positionsnummern wissen müssen.

Die Hauptquelle für Positionsnummern, die für die Pflegebranche benötigt werden, ist das „Bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis für Leistungen der häuslichen Krankenpflege und Haushaltshilfe“. Speziell für Palliativpflege (SAPV) gibt es noch einen separates Verzeichnis (mehr dazu weiter unten).

So sind Pflegepositionsnummern aufgebaut

Die Positionsnummern aus dem Verzeichnis für Leistungen der häuslichen Kranken-Pflege und Haushaltshilfe sind 6-stellig – in der Regel aus Ziffern, gelegentlich auch mal ein Buchstabe (A oder B) darin. So sind die Pflegepositionsnummern aufgebaut: 

  • Gesetzliche Leistungsgrundlage (1. und 2. Stelle): Hier wird direkt definiert, auf welches Gesetz die jeweilige Behandlung zurückzuführen ist. Handelt es sich um eine häusliche Krankenpflege nach § 37 Abs. 1 Satz 1 SGB V (Regelleistung), die in weniger als vier Wochen durchgeführt wird? Oder geht es um eine Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 SGB V? In letzterem Fall würde dann die Positionsnummer mit „05“ beginnen.
  • Art der Versorgung (3. Stelle): Die dritte Position innerhalb der Nummer gibt an, um welche Versorgungsart (nicht Leistungsart) es sich handelt. Hier wird u. a. zwischen Grundpflege (1), einer hauptberuflichen Haushaltshilfe mit staatlicher Anerkennung (5) oder einer ambulanten intensivpflegerischen Versorgung (A) unterschieden. 
  • Art der Leistung (4. bis 6. Stelle): Die größte Auswahl an Positionen ist dann bei der Leistungsart (oder Vergütungsart) zu finden. Hier gibt es sowohl Pauschalleistungen wie auch Einzelleistungen, aber auch „Zuschläge / Abzüge“ oder „Hausbesuche / Wegegeld“. Manche der Leistungen werden mit einem Buchstaben gekennzeichnet (z. B. An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen der Druckklasse 1, gekennzeichnet mit „B19“).

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Alle Pflegepositionsnummern auf einen Blick

Die beste Quelle für sämtliche Positionsnummern für Leistungen der häuslichen Krankenpflege und Haushaltshilfe bietet der GKV. Online finden Sie ein Verzeichnis zum Anschauen und Herunterladen: PDF VOM 10.12.2021

Positionsnummernverzeichnis für Leistungen der Palliativpflege (SAPV)

Speziell für die Palliativpflege (SAPV) gibt es ein eigenes Verzeichnis. Dieses lautet: Bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis für Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Die Positionsnummern hier bestehen im Vergleich zu den Pflegepositionsnummern aus 10 Stellen.

    • Ort der Leistungserbringung (1. und 2. Stelle): Wird der Pflegebedürftige im privaten Haushalt (00), in einer vollstatlichen Pflegeeinrichtung (10) oder in einer speziellen Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (50) gepflegt? 
    • Art der Leistung (3. und 4. Stelle): Hier wird unterschieden, ob es sich um eine palliativärztliche (20) oder eine palliativpflegerische Leistung (30) handelt. Oder um eine Komplexleistung aus beiden Leistungsarten (10). 
    • Leistungen (5. und 6. Stelle): Die genaue Form der verordneten Leistung wird über diese Definition festgelegt. Die Bandbreite reicht von Beratung  (10) bis zu „Sonstige Versorgung – Kinder“ (65). 
    • Art der Vergütung (7. bis 10. Stelle): Wie genau läuft eine Beratung, Planung oder Behandlung statt? Angeboten werden verschiedene Positionen an Einzelleistungen (1000 bis 1999), Einzelpauschalen (2000 bis 2999), Zeitpauschalen (3000 bis 3999), Tagespauschalen (4000 bis 4999), Wochenpauschalen (5000 bis 5999) und Fallpauschalen (7000 bis 7999) sowie Zuschläge/Abzüge (8000 bis 8999) und Wegepauschalen/Wegegeld (9000 bis 9999).

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    Alle Positionsnummern für SAPV-Leistungen

    Auch für den Bereich der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) bietet der GKV eine Auflistung aller Positionsnummern an. Dieses Positionsnummernverzeichnis können Sie als PDF herunterladen: PDF VOM 17.06.2015 (110 KB)

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