Die Einführung des indikatorengestützte Verfahrens und die dadurch benötigte Überarbeitung der MuG geht auf den neuen § 113 Abs 1a SGB XI zurück. Dort heißt es:
„In den Maßstäben und Grundsätzen für die stationäre Pflege (…) ist insbesondere das indikatorengestützte Verfahren zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität im stationären Bereich, das auf der Grundlage einer strukturierten Datenerhebung im Rahmen des internen Qualitätsmanagements eine Qualitätsberichterstattung und die externe Qualitätsprüfung ermöglicht, zu beschreiben.“
In der Anlage 1 der MuG wird dieses Vorhaben umfassender beschrieben. Dort wird erklärt, dass Daten zu bestimmten Versorgungssituationen von einer unabhängigen Institution ausgewertet werden. „Diese Indikatorenergebnisse dienen der Messung von Ergebnisqualität und bilden ergänzend zu Merkmalen der Struktur- und Prozessqualität eine weitere Grundlage für das interne Qualitätsmanagement einer vollstationären Pflegeeinrichtung“, heißt es im Dokument.
Die Institution, die die Daten erhält und auswertet, wurde im Rahmen eines Vergabeverfahrens beauftragt. Laut des AOK-Verlags hat das aQua-Institut in Göttingen die Aufgabe erhalten, eine entsprechende Datenauswertungsstelle aufzubauen und zu betreiben.
Wie genau läuft das indikatorengestützte Verfahren ab?
Alle zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtungen müssen am indikatorengestützten Verfahren teilnehmen. Nicht jedoch teilstationäre Pflegeeinrichtungen (Tagespflege/Nachtpflege) sowie solitäre Einrichtungen der Kurzzeitpflege.
Der Träger der vollstationären Pflegeeinrichtung soll laut MuG über das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement sicherstellen, dass das indikatorengestützte Verfahren korrekt eingeführt und umgesetzt wird. Die Mitarbeiter, die die Bewohner gut kennen, sollen die jeweilige Befragung nach Vorgabe des Verfahrens durchführen. „Damit werden die fachlichen Einschätzungen der Selbständigkeit und Fähigkeiten, ebenso wie die Extraktion vorhandener Informationen aus der Pflegedokumentation, wesentlich erleichtert“, heißt es in Anlage 3. Die Befragung kann losgelöst durchgeführt werden oder auch in die üblichen Arbeitsabläufe integriert werden.
Das indikatorengestützte Verfahren läuft wie folgt ab:
Erhebung (6 Monate): In halbjährlichen Abständen werden die notwendigen Daten von den Mitarbeitern erhoben und gesammelt.
Ergebniserfassung (14 Tage): Zum Stichtag, wenn eine 6-monatige Erhebung endet (und die darauffolgende startet) werden die zuvor gesammelten Daten elektronisch über ein Webportal, ein Webservice oder eine entsprechende Schnittstelle an die Datenauswertungsstelle übermittelt. Vor der Übermittlung muss die Pflegeeinrichtung die Daten pseudonymisieren (mehr dazu weiter unten).
Auswertung 1 (7 Tage): Die Datenauswertungsstelle macht eine Plausibilitätsprüfung. „Es wird geprüft, ob die Angaben der Einrichtung zu einer Bewohnerin oder einem Bewohner bzw. bezogen auf die Bewohnerschaft insgesamt in sich stimmig sind“, heißt es in Anlage 4. „So ist es beispielsweise unwahrscheinlich, dass ein Bewohner bzw. eine Bewohnerin, der bzw. die mit nur wenig Unterstützung Treppen steigen kann, in liegender Position erheblich in der Bewegung eingeschränkt ist (fallbezogene Prüfung). Ebenso wenig plausibel ist es, dass eine größere Zahl Bewohner bzw. Bewohnerinnen keinerlei Beeinträchtigung des Erinnerungsvermögens aufweist, aber räumlich desorientiert ist (Prüfung auf die Bewohnerschaft insgesamt).“
Korrekturen (14 Tage): Im Falle von Unstimmigkeiten kann die Pflegeeinrichtung Korrekturen vornehmen und die Daten erneut senden.
Auswertung 2 (7 Tage): Hier finden die finale Überprüfung und die Auswertung der Daten statt. Innerhalb dieses Zeitraums informiert die Datenauswertungsstelle die Pflegeeinrichtung über die Ergebnisse des indikatorengestützten Verfahrens anhand eines Feedbackberichtes. Der Feedbackbericht umfasst die Indikatorenergebnisse, eine Einordnung der Ergebnisse anhand der Referenzwerte sowie eine Darstellung der Entwicklung der Ergebnisse über die letzten drei Erhebungszeiträume.
Kommentierung (7 Tage): Die Pflegeeinrichtung hat die Möglichkeit, die finalen Indikatorenergebnisse noch zu kommentieren.
Die folgende Illustration aus der Anlage 3 der stationären MuG visualisiert den zeitlichen Ablauf der Auswertung.