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Allgemein, Heilmittel

Heilmittelpraxis gründen (5): Praxis und Ausstattung bei Kassenzulassung

Für die Kassenzulassung einer Heilmittelpraxis gibt es genaue Vorgaben. Alles zur Praxisausstattung haben wir für Dich zusammengestellt.

Was es genau mit der Kassenzulassung für Heilmittelerbringer*innen auf sich hat, das konntest Du im letzten Teil unserer Serie zur Gründung einer Heilmittelpraxis lesen. Heute stellen wir Dir einen wichtigen Part der Kassenzulassung vor: die Vorgaben der Praxisausstattung. Denn die Gesetzlichen Krankenkassen geben vor, wie die Mindestausstattung einer Physiotherapiepraxis, einer Ergotherapiepraxis oder einer Praxis für Logopädie, Podologie oder Ernährungsberatung ausschauen muss. Werden die Mindestanforderungen an die Praxisräume, Arbeitsgeräte und Materialien nicht eingehalten, darfst Du keine Kassenleistungen anbieten und abrechnen.

Im Folgenden geben wir Dir einen Überblick über die Anforderungen an die Räumlichkeiten.

Orientiere Dich an diesen Mindestanforderungen für Deine Heilmittelpraxis

Im letzten Part unserer Praxisgründungs-Serie hast Du bereits die Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbands kennengelernt. Diese führen auch auf, welche Mindestanforderungen für die Praxen gelten. Beispielsweise werden je nach Heilmittelbereich Mindestmaße für die Behandlungsräume genannt. Im Folgenden bieten wir Dir einen Überblick über die räumlichen Vorgaben.

Mindestanforderungen für eine Physiotherapiepraxis

Eine Physiotherapiepraxis muss aus mindestens einem Behandlungsraum mit einer Therapiefläche von mindestens 20 m² (großer Behandlungsraum) und zwei Behandlungsbereichen mit je einer Behandlungsliege bestehen. Falls Du gerätegestützte Krankengymnastik anbieten möchtest, musst du innerhalb der Praxis einen zusätzlichen Behandlungsbereich von mindestens 30 m² einplanen (je nach Anzahl der Geräte auch mehr). Die Behandlungsbereiche dürfen i. d. R. keine Durchgangsräume sein.

Die Vorgabe gelten für bis zu zwei zeitgleich tätige Vollzeit-Therapeut*innen. Sollen in Deiner Physiotherapiepraxis noch weitere Therapeut*innen zeitgleich arbeiten, dann musst du entsprechend mehr Behandlungsräume einplanen.

Mindestanforderungen für eine Ergotherapiepraxis

Eine ergotherapeutische Praxis braucht mindestens eine Therapiefläche von 20m². Davon musst Du mindestens einen Behandlungsraum mit einer Mindesttherapiefläche von 12 m² einplanen. Außerdem müssen die Behandlungsräume hoch genug sein (mindestens 2,40 Meter). Beachte aber, dass Behandlungsräume keine Durchgangsräume sein dürfen – es sein denn, dahinter befinden sich ausschließlich Räume, die für während der Therapie nicht genutzt werden.

Die Angaben gelten für eine*n Ergotherapeut*in. Für jede zusätzliche gleichzeitig tätige Fachkraft ist ein weiterer Behandlungsraum von mindestens 12 m² erforderlich.

Mindestanforderungen für eine Logopädiepraxis

Eine Logopädiepraxis benötigt mindestens einen Behandlungsraum mit einer Therapiefläche von mindestens 20 m². Jeder weitere Behandlungsraum muss mindestens 12 m² umfassen. Die Behandlungsräume dürfen keine Durchgangsräume sein, es sei denn, dahinter befinden sich ausschließlich Räume, die Du nicht für den Praxisbetrieb benötigst.

Die Mindestvorgaben gelten für eine*n Logopäd*in. Für jede weitere gleichzeitig tätige Fachkraft ist ein zusätzlicher Behandlungsraum von mindestens 12 m² erforderlich.

Mindestanforderungen für eine Podologiepraxis

Im Gegensatz zu den anderen Heilmittelbereichen gibt es keine festen Vorgaben zu den Raumgrößen. Der Behandlungsraum ist laut den Zulassungsempfehlungen so zu bemessen, dass ein*e Podolog*in auf der Fußseite des höhenverstellbaren Patientenstuhls ausreichend freie Bewegungsfläche hat. Hierzu muss eine Mindesttiefe von 1 Meter zur Verfügung stehen. Je nach Menge der gleichzeitig tätigen Podolog*innen sind entsprechend mehr Räume notwendig.

Die Behandlungsräume müssen übrigens so beschaffen sein, dass die Wände abwaschbar sind. Der bei der Therapie entstandene Abfall sowie die gebrauchten Instrumente müssen an einem Sammelplatz aufbewahrt werden, der getrennt von Behandlungs- und Wartebereich liegt.

Mindestanforderungen für eine Ernährungstherapiepraxis

Deine Ernährungstherapiepraxis benötigt mindestens einen Behandlungsraum, der mindestens 12 m² Therapiefläche bietet. Auch ist wichtig, dass Behandlungsräume / Behandlungsbereiche keine Durchgangsräume sein – es sein denn, dahinter befinden sich ausschließlich Räume, die für den Praxisbetrieb während der Therapie nicht genutzt werden.

Für jede*n weitere*n gleichzeitig tätige*n Therapeut*in musst Du einen weiteren Behandlungsraum einplanen.

Weitere Vorgaben der Zulassungsempfehlungen

Unabhängig vom jeweiligen Heilmittelbereich gelten auch noch allgemeine Vorgaben an Deine Praxis. Diese muss u. a.:

  • barrierefrei sein

  • einen Wartebereich mit ausreichend Sitzgelegenheiten bieten,

  • ein Toilette haben (inkl. Handwaschbecken sowie Möglichkeit zur Handdesinfektion).

Planst Du, dass die Praxis in Deiner Privatwohnung integriert ist? Das ist selbstverständlich möglich – nur gilt dazu folgende Vorgabe der GKV-Zulassungsempfehlung: „Die Praxis muss öffentlich zugänglich, von privaten Bereichen räumlich getrennt und auf die Abgabe von therapeutischen Leistungen aus den verschiedenen Tätigkeitsfeldern im Bereich der jeweiligen Heilmitteldisziplin (z. B. Prävention, Therapie, Rehabilitation) ausgerichtet sein. Die Praxisräume sollen zusammenhängend sein.“ (Auszug aus der GKV-Zulassungsempfehlung für Physio, Ergo, Podologie und Stimm-, Sprech-, und Sprachtherapie; Teil 1, § 8.2)

Die umfassenderen Vorgaben zu den räumlichen Mindestanforderungen findest du in den Zulassungsempfehlungen.

Du möchtest bauen? Beachte die baurechtlichen Vorschriften!

Auch abseits der GKV-Zulassungsempfehlungen gibt es diverse Vorgaben, die eingehalten werden müssen – insbesondere dann, wenn Du für deine Praxis baust. Beachte, dass es je nach Bundesland auch baurechtliche Vorschriften gibt, die umgesetzt werden müssen. Beispielsweise gibt es strikte Vorgaben zur Bereitstellung von Parkplätzen.

Wir empfehlen: Informier Dich am besten bei einem Berufsverband, welche Vorgaben Du beim Bau einhalten musst.

Tipps für Pächter

Du hast für Deine Heilmittelpraxis die perfekte Immobilie gefunden? Dann solltest Du mit dem Mietvertrag idealerweise noch solange warten, bis die Finanzierung steht. Benötigst Du zum Beispiel ein Darlehen oder eine Förderung zur Gründung, solltest Du erst diese abwarten. Ideal wäre ein Vormietvertrag, der an eine erfolgreiche Finanzierung geknüpft ist.

Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) empfiehlt außerdem, darauf zu achten, dass die Laufzeit eines Mietvertrags möglichst lang ist. Immerhin hast Du ja schon viel Zeit investiert, um den perfekten Standort und die perfekten Räumlichkeiten für Deine neue Heilmittelpraxis zu finden – da wäre es ärgerlich, sollte der Vermieter zeitnah einen anderen Pächter finden (der möglicherweise mehr zahlt oder besser abgesichert ist).

Möbel, Geräte, Hilfsmittel: Die Mindestanforderungen an die Ausstattung Deiner Praxis

Die Zulassungsempfehlung des GKV-Spitzenverbands geben auch vor, welche Mindestanforderungen an Geräte, Hilfsmittel und anderem Equipment. Dieses Thema solltest Du nicht unterschätzen: Je nach Größe Deiner Praxis sind möglicherweise viele Geräte und Möbel notwendig, die die Kosten ordentlich in die Höhe treiben – und zwar, noch bevor Du die ersten Patient*innen behandelt und abrechnet hast. Berücksichtige also die Anschaffung sämtlicher Gegenstände in der Kostenkalkulation Deines Businessplans.

Während bei einigen Heilmittelbereichen die Anforderungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen eher übersichtlich sind, sind diese bei anderen etwas umfassender. Beispielsweise für Physiotherapeut*innen sind mehrere Behandlungsliegen, eine Sprossenwand, diverse Geräte zur Wärmetherapie und vieles mehr verpflichtend. Unter anderem muss auch eine Notrufanlage für jene Behandlungsräume eingeplant werden, in denen Deine Patient*innen ohne die ständige Präsenz von Therapeut*innen Übungen machen können.

Verglichen dazu haben beispielsweise Logopäd*innen eher geringe Vorgaben zur Mindestausstattung. Diese benötigen lediglich Matten oder Liegen zur Entspannungstherapie, Aufnahmegeräte, einen Artikulationsspiegel sowie diverse Materialien zu therapeutischen Arbeit (wie beispielsweise Bildmaterial).

Für die genauen Angaben zu den Mindestanforderungen an die Ausstattung solltest du ebenfalls die GKV-Zulassungsempfehlung studieren. Wenn Du Dich an diese Vorgaben hältst, steht einer Kassenzulassung nichts mehr im Weg.

 

Natürlich gibt es abseits der Vorgaben der Gesetzlichen Krankenkassen noch viel mehr Dinge, die bei einer Praxisgründung notwendig sind. Im nächsten Part unserer Blogserie stellen wir alle weiteren wichtigen Beantragungen, Versicherungen und Mitgliedschaften gebündelt vor.

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