Mit der Kassenzulassung gehst Du aber auch auf gewisse Verpflichtungen ein. Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) geben vor, wie genau eine Therapie in Deutschland abläuft, welche Heilmittel überhaupt in Frage kommen und welche Voraussetzungen zu einer qualitativen Behandlung notwendig sind. Alle Vorgaben, Verträge und Tarife werden zwischen Vertreter*innen der Berufsverbände und der Krankenkassenverbände ausgehandelt. Das nimmt Dir auf der einen Seite viel Arbeit ab; auf der anderen Seite bist Du bei einer Kassenzulassung voll und ganz an diese Vorgaben gebunden. Beispielsweise besteht die Gefahr, dass nicht sämtliche Leistungen (beispielsweise bestimmte Vor-/Nachbereitungen einer Behandlung) nicht voll vergütet werden.
Im Folgenden erfährst Du, welche Voraussetzungen es gibt. Entscheide selbst, ob du eine Kassenzulassung beantragen willst oder nicht. Gespräche mit erfahrenen Kollegen aus deinem Heilmittelbereich sowie mit Gründungsberatern in Berufsfachverbänden helfen Dir bei der Entscheidungsfindung.
Das sagt das Gesetz zur Kassenzulassung
Die Kassenzulassung wird im fünften Sozialgesetzbuch festgelegt, und zwar unter § 124 SGB V. Dort heißt es unter Absatz 1: „Heilmittel, die als Dienstleistungen abgegeben werden, insbesondere Leistungen der Physiotherapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, der Ergotherapie, der Podologie oder der Ernährungstherapie, dürfen an Versicherte nur von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden, die
die für die Leistungserbringung erforderliche Ausbildung sowie eine entsprechende zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigende Erlaubnis oder einen vergleichbaren akademischen Abschluss besitzen,
über eine Praxisausstattung verfügen, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet, und
die für die Versorgung mit Heilmitteln geltenden Verträge nach § 125 Absatz 1 und § 125a anerkennen.“
Zusammengefasst lassen sich also diese Voraussetzungen zur Kassenzulassung festmachen:
Nicht jeder Heilmittelbereich erhält eine Zulassung. (Mehr dazu weiter unten.)
Eine bestimmte Ausbildung ist notwendig. (Mehr dazu ebenfalls weiter unten.)
Es gibt Vorgaben zur Praxisausstattung – also zu den Räumlichkeiten, zu dem Equipment etc. (Mehr dazu im nächsten Teil unserer Praxisgründungs-Serie.)
Bestimmte Verträge – ausgehandelt zwischen den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer sowie dem GKV-Spitzenverband – sind verpflichtend. Hier findest du alle für deinen Heilmittelbereich relevanten Vereinbarungen.
Die Krankenkassen orientieren sich bei der Kassenzulassung vor allem an den Zulassungsempfehlungen, die der GKV-Spitzenverband zusammengestellt und veröffentlicht hat. Hier findest du ausführliche Beschreibungen zu allen Vorgaben. In unserem Artikel (sowie im nächsten Teil dieser Blogserie) bieten wir Dir einen ersten Überblick, was alles die Kassenzulassung voraussetzt. Um Deine Gründung aber zu konkretisieren, empfehlen wir Dir dringenst, die für deinen Heilmittelbereich relevante Zulassungsempfehlung vollständig zu lesen und in Deine Planung einzubeziehen.