Wie schon angemerkt, ist es in den meisten Fällen nicht gestattet, vom Pflegebedürftigen sowohl das erhaltene Pflegegeld zu bekommen als auch den Pflegepauschbetrag zu nutzen. Es empfiehlt sich, genau auszurechnen, ob es nicht besser ist, auf den Pauschbetrag zugunsten des Pflegegelds zu verzichten. Dafür sprechen zwei Gründe:
Die oben genannten Voraussetzungen für den Pflegepauschbetrag werden nicht erfüllt.
Das Pflegegeld, das Sie vom Pflegebedürftigen erhalten, rechnet sich aufs Jahr gesehen mehr für Sie.
Beachten Sie, dass Sie den Pauschbetrag unabhängig vom Zeitraum der Pflege erhalten. Beginnen Sie mit der Pflege beispielsweise im Dezember, könnte der jährliche Pauschbetrag, den Sie für diese Zeit erhalten, höher sein als das Pflegegeld für den einen Monat. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, was Sie für Sie rechnet.
Übrigens: Das Pflegegeld, das Sie von einem Pflegebedürftigen erhalten, ist steuerfrei!