Pflegeunterstützungsgeld beantragen

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So gelingt die Pflege deines Angehörigen

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Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

Wird ein naher Angehöriger spontan pflegebedürftig, steht dir eine „kurzzeitige Arbeitsverhinderung“ und das Pflegeunterstützungsgeld zu. Wir erklären dir, in welchen Fällen du das Pflegeunterstützungsgeld alternativ zu deinem Gehalt bekommen kannst. Wir vom DMRZ haben alle Voraussetzungen, gesetzlichen Vorgaben und Tipps zusammengetragen.

Was ist das Pflegeunterstützungsgeld? Was ist die „kurzzeitige Arbeitsverhinderung“?

Das Pflegeunterstützungsgeld dient Berufstätigen, die sich kurzfristig um die Pflege eines nahen Angehörigen, der plötzlich pflegebedürftig wurde, kümmern müssen.

Geregelt wird das Pflegeunterstützungsgeld im Pflegezeitgesetz (kurz PflegeZG), das eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege ermöglichen möchte. Dieses Gesetz bietet Beschäftigten die Möglichkeit, die Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen zu organisieren oder gar selber anzugehen. Neben der sogenannten Pflegezeit (dazu weiter unten) wird im PflegeZG auch die „kurzzeitige Arbeitsverhinderung“ geregelt. Zu letzterem steht unter § 2 PflegeZG:

Beschäftigte haben das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen.“

Diese „kurzzeitige Arbeitsverhinderung“ dient dazu, all das zu erledigen, was für die weiterführende Pflege des plötzlich pflegebedürftigen Angehörigen notwendig ist. Neben der Sicherstellung der bedarfsgerechten Pflege ist es natürlich auch wahrscheinlich, dass man die Pflege zunächst noch selber durchführen muss.

Verständlich, dass all das nicht möglich ist, wenn man noch mit einem Fuß auf der Arbeit ist und ständig springen muss, wenn der Arbeitgeber ruft. Dank § 2 PflegeZG steht dir deswegen eine 10-tägige Pause zu. Bei Bedarf kann dieser Zeitraum auch kürzer ausfallen. Nach Aussage der AOK Plus dürfen die 10 Arbeitstage auch auf mehrere Zeiträume verteilt werden.

Damit der Arbeitgeber nicht auf den Unkosten sitzen bleibt, kümmert sich die Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen um den finanziellen Ausfall. Konkret bedeutet das: Die Arbeitsverhinderung ist aus Sicht Ihres Arbeitgebers unentgeltlich; du erhältst für diese unbezahlte Auszeit ein Pflegeunterstützungsgeld.

So berechnest du das Pflegeunterstützungsgeld

Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 Prozent des Nettolohns. Für das Jahr 2026 darf es aber maximal nur 133,77 Euro pro Tag betragen. (Diese Obergrenze berechnet sich aus täglichen Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherungen. Diese beträgt für 2026 täglich 191,10 Euro; das Maximum des Pflegeunterstützungsgeld ist 70 % der täglichen Beitragsbemessungsgrenze.)

Bist du sozialversicherungspflichtig, musst du zudem von dem Pflegeunterstützungsgeld noch die Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung (i. d. R. anteilig) zahlen. Mehr dazu erfährst du weiter unten.

Wer hat Anrecht auf das Pflegeunterstützungsgeld?

Wird jemand plötzlich pflegebedürftig und es muss möglichst schnell alles getan werden, um die langfristige Pflege sicherzustellen, steht dem Angehörigen nur in bestimmten Fällen Pflegeunterstützungsgeld zu. Zum einen ist grundlegend, dass du beschäftigt bist – also entweder Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer bist oder dich aber in Ausbildung befindest. Auch jene, die eine arbeitnehmerähnliche Beschäftigung ausüben (z. B. unselbstständige Heimarbeiter) haben Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Beamte hingegen hätten laut der AOK Plus kein Anrecht auf die „kurzzeitige Arbeitsverhinderung“ und das Unterstützungsgeld nach § 2 PflegeZG. Hier empfiehlt es sich, sich gezielt beim Arbeitgeber zu erkundigen.

Wer als „naher Angehöriger“ gilt, wird unter § 7 Abs. 3 PflegeZG definiert. Dazu gehören:

  • Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern,

  • Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner,

  • Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder.

Also nahe Freunde dürfen die „kurzzeitige Arbeitsverhinderung“ nicht wahrnehmen.

Übrigens: Es ist auch möglich, dass mehrere Angehörige die „kurzzeitige Arbeitsverhinderung“ nutzen. In diesem Fall teilen sich die Angehörigen den Anspruch – solange der Gesamtanspruch 10 Arbeitstage nicht überschreitet (so die AOK Plus).

Wer das Pflegeunterstützungsgeld zahlt

Gezahlt wird das Pflegeunterstützungsgeld nicht von deiner Pflegekasse, sondern von der Pflegekasse des zu pflegenden Angehörigen.

Bist du bei deiner Arbeit sozialversicherungspflichtig, musst du auch einen Anteil der Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung zahlen. Die andere Hälfte (vergleichbar mit einem „Arbeitgeberanteil“) wird von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen getragen.

So beantragst du die „kurzzeitige Arbeitsverhinderung“ und das Pflegeunterstützungsgeld

Folgende zwei Schritte sind notwendig, wenn du „kurzzeitige Arbeitsverhinderung“ samt Pflegeunterstützungsgeld beantragen möchtest.

Arbeitgeber
Pflegekasse
Pflegeunterstützungsgeld, kurzzeitige Arbeitsverhinderung

„Kurzzeitige Arbeitsverhinderung“ beim Arbeitgeber beantrage

Teile deinem Arbeitgeber unverzüglich mit, wenn du eine „kurzzeitige Arbeitsverhinderung“ beantragen möchtest. Sage ihm dabei auch, wie die voraussichtliche Dauer ist. Beachte, dass dein Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit deines Angehörigen verlangen darf. Auch musst du ggf. nahelegen, dass die Arbeitsverhinderung aufgrund der Sicherstellung der Pflege deines Angehörigen wirklich erforderlich ist.

Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld

Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse

Je nachdem, ob der Pflegebedürftige gesetzlich oder privatversichert ist, wendest du dich direkt an seine/ihre gesetzliche bzw. private Pflegeversicherung. Besorge dir dort (ggf. online) das benötigte Antrags-Formular für das Pflegeunterstützungsgeld. Fülle dieses aus und sende es mit allen weiteren geforderten Unterlagen an die Pflegekasse. Beispielsweise die AOK Plus benötigt zu dem Antrag noch eine Entgeltbescheinigung deines Arbeitgebers sowie eine formlose ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes des Pflegebedürftigen. Auf letzterem soll auch zu lesen sein, dass der Arzt deine Freistellung für erforderlich hält und für welchen Zeitraum die kurzzeitigen Arbeitsverhinderung stattfindet.

Pflegezeit im Anschluss der „kurzzeitige Arbeitsverhinderung“

Das Pflegezeitgesetz regelt nicht nur die „kurzzeitige Arbeitsverhinderung“, sondern auch die Pflegezeit. Hierbei handelt es sich um eine längere Auszeit, die einem Beschäftigen zusteht, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. In der Regel kann dies bis zu 6 Monaten dauern und lässt sich in bestimmten Situationen auch verlängern. In dieser Zeit hast du Kündigungsschutz. Wird jemand anderes als Ersatzkraft eingestellt, dann aber auch nur für diesen Zeitraum befristet.

Mach dir aber bewusst, dass du nur dann auf Pflegezeit Anrecht hast, wenn dein Arbeitgeber nicht zu klein ist (und laut § 3, Abs. 1 PflegeZG mehr als 15 Beschäftige hat).

Außerdem musst du die Pflegezeit rechtzeitig (i. d. R. 10 Arbeitstage vor Beginn) beim Arbeitgeber schriftlich ankündigen. Es ist auch möglich, nur teilweise freigestellt zu werden, so dass du z. B. nur halbtags arbeiten musst. Beim Antrag musst du dann angeben, wie die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit ausschaut. Hier findest du die genauen Details zur Pflegezeit und deren möglichen Dauer.

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