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Heilmittel, Hilfsmittel, Pflege

BEEP-Gesetz: Was Hilfsmittel- und Heilmittel-Erbringer jetzt wissen müssen

TI-Anschlusspflicht verschoben, eHBA-Pflicht für Hilfsmittelerbringer gestrichen – wir ordnen die wichtigsten Änderungen ein.

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, kurz BEEP-Gesetz (vormals Pflegekompetenzgesetz), bringt wichtige Änderungen für Leistungserbringer von Heilmitteln und Hilfsmitteln. Am 6. November hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet. Für alle Heilmittel-Praxen, Sanitätshäuser, Hörgeräteakustiker und Orthopädietechniker bedeutet das: Die verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) zum 1.1.2026 ist vom Tisch – zumindest vorerst. Was genau sich ändert, welche Vor- und Nachteile die Verschiebung hat und warum ein TI-Anschluss trotzdem sinnvoll sein kann, erfährst du hier.

 

TI-Anschlusspflicht verschoben – die Fakten

Ursprünglich sollten Heilmittelerbringer und Hilfsmittelerbringer ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Diese Frist wurde nun durch das BEEP-Gesetz gestrichen. Der Grund: „Die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung und der Hilfsmittelverordnung werden sich nach hinten verschieben. Das hat zur Folge, dass auch die Verpflichtung für Heilmittelerbringer und für Hilfsmittelerbringer zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur zeitlich nach hinten verschoben werden muss“, begründeten die Fraktionen CDU, CSU und SPD im Oktober ihren Beschluss.

Die neue Anschlussfrist für Heilmittel- und Hilfsmittelerbringer wurde auf den 1. Oktober 2027 festgelegt.

Verschiebung der TI-Pflicht: Was bedeutet das?

Die Verschiebung schafft eine neue Ausgangslage. Entscheidend ist jetzt, dass Praxen die gewonnene Zeit sinnvoll nutzen. Bodo Braun, CEO von DMRZ, bewertet die Situation: „Die Verschiebung schafft eine neue Ausgangslage. Unabhängig davon, wie man zur ursprünglichen Frist stand: Entscheidend ist jetzt, dass Praxen die Zeit sinnvoll nutzen.“

Die Reaktionen in der Branche fallen gemischt aus. Es gibt sowohl Vor- als auch Nachteile:

Vorteile der Verschiebung:

  • Mehr Vorbereitungszeit für Praxen und Betriebe
  • Möglichkeit, sich in Ruhe mit dem Thema auseinanderzusetzen
  • Keine unmittelbaren Investitionskosten zum Jahreswechsel
  • Zeit für fundierte Entscheidungen ohne Zeitdruck

Nachteile der Verschiebung:

  • Verzögerung bei der Digitalisierung der Heilberufe
  • Gefahr, Vorteile moderner Versorgungsstrukturen zu verpassen
  • Risiko, dass Praxen das Thema auf die lange Bank schieben

Der Verband Physikalische Therapie (VPT) hatte bereits im Oktober gewarnt: „Eine Verschiebung der TI-Pflicht sei ein Rückschritt für die Digitalisierung der Heilberufe.“ Der IFK (Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten) sieht die Entwicklung differenzierter, mahnt aber an, die gewonnene Zeit aktiv zu nutzen.

 

Die gewonnene Zeit aktiv nutzen – so geht's

Die Verschiebung bedeutet nicht, dass du warten solltest. Für viele Praxen und Betriebe ist ein freiwilliger TI-Anschluss bereits jetzt sinnvoll. Wer jetzt anschließt, profitiert mehrfach:

  • Ohne Zeitdruck vorbereitet: Du kannst dich in Ruhe mit den digitalen Prozessen vertraut machen – ohne den Druck einer nahenden Frist. Wenn die elektronische Verordnung kommt, bist du technisch bereits startklar.
  • Refinanzierung gesichert: Gerade Heilmittelerbringer haben hier den Vorteil, dass die Kostenübernahme für den TI-Anschluss vollständig geregelt ist. Die Investitionskosten werden zu 100 % erstattet! Und es ist nur eine Frage der Zeit, dass die TI-Refinanzierung auch für Hilfsmittelerbringer final ist.
  • Digitale Kommunikation nutzen: Mit der TI-Anbindung kannst du schon jetzt von digitalen Kommunikationswegen wie KIM (Kommunikation im Medizinwesen) profitieren – das ist wie eine sichere E-Mail speziell fürs Gesundheitswesen.
  • Zugriff auf elektronische Patientenakte: Die TI ermöglicht den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA), was die Versorgungsqualität erhöhen kann.
  • Wettbewerbsvorteil sichern: Du positionierst dich als moderne, zukunftsorientierte Praxis oder Betrieb.

„Die Verschiebung der Frist bietet Praxen die Möglichkeit, sich gut vorzubereiten. Wer sie nutzt, startet optimal in die digitale Zukunft“, so Bodo Braun.

Gut zu wissen: DMRZ bietet vollständig refinanzierbare TI-Komplettlösungen. Das umfasst Hardware, Kartenlesegeräte, TI-Anschluss und KIM-Adresse. Die TI-Profis von DMRZ kümmern sich um die Einrichtung und um Support. Hier findest du mehr zum TI-Anschluss.

Zusätzliche Erleichterung für Hilfsmittelerbringer

Für Hilfsmittelerbringer wie Sanitätshäuser, Hörgeräteakustiker und Orthopädietechniker gibt es noch eine weitere Neuerung: Die Pflicht zum elektronischen Heilberufs- bzw. Berufsausweis (eHBA) wurde komplett gestrichen.

Das hat Vor- und Nachteile:

  • Vorteil: Es vereinfacht den Zugang zur TI erheblich. Kosten für die Anschaffung und Verwaltung des eHBA entfallen, der bürokratische Aufwand reduziert sich deutlich.
  • Nachteil: Hilfsmittelerbringer werden die TI dadurch dauerhaft nicht „ganz“ nutzen können. Ohne eHBA sind nur bestimmte Aspekte der TI zugänglich – beispielsweise die Abrechnung. Vollumfängliche Funktionen wie der umfassende Zugriff auf die elektronische Patientenakte bleiben verwehrt.
  • Weiterer Nachteil: Aktuell ist nach wie vor unklar, wie genau sich der abgespeckte TI-Anschluss ohne eHBA technisch einrichten lässt. Denn Voraussetzung für den TI-Anschluss ist die SMC-B (Security Module Card – Betriebsstätte), und diese bekommt man derzeit nur, wenn man einen eHBA besitzt. Hier fehlen also noch finale Prozesse, die erst noch umgesetzt werden müssen.

 

Neue Befugnisse: Pflegekräfte dürfen Hilfsmittel empfehlen

Eine weitere wichtige Neuerung des BEEP-Gesetzes: Pflegefachpersonen dürfen ab dem 1. Januar 2026 Hilfsmittel eigenständig „empfehlen“ – de facto also verordnen. Das gilt sowohl für die ambulante Pflege als auch für die häusliche Krankenpflege. Damit wird die Versorgung von Pflegebedürftigen deutlich vereinfacht, weil nicht mehr für jedes Hilfsmittel eine ärztliche Verordnung nötig ist.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nun verpflichtet, konkrete Richtlinien zu erstellen – quasi einen Hilfsmittel-Katalog speziell für Pflegefachpersonen. Dieser Katalog soll festlegen, welche Hilfsmittel Pflegekräfte eigenständig empfehlen dürfen.

Die E-Rezept-Enthusiasten – ein Zusammenschluss von Akteuren im Gesundheitswesen – sehen die Entwicklung positiv. Sie betonen, dass die Stärkung der Pflegekompetenzen ein wichtiger Schritt sei, um die Versorgung effizienter zu gestalten und Ärzte zu entlasten.

Auswirkungen auf Heilmittel?

Für Heilmittel gilt diese Neuregelung nicht. Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie dürfen weiterhin nur von Ärzten verordnet werden. Allerdings könnte sich die allgemeine Verordnungspraxis durch die erweiterten Befugnisse von Pflegekräften mittelfristig verändern. Ob und wie sich das auf die Anzahl der Heilmittelverordnungen auswirkt, bleibt abzuwarten.

Fazit: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt

Die Verschiebung der TI-Anschlusspflicht verschafft Heilmittel- und Hilfsmittelerbringern mehr Vorbereitungszeit. Doch wer darauf wartet, bis die Pflicht kommt, verpasst wertvolle Chancen. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran – und wer sich jetzt freiwillig anschließt, profitiert von digitalen Kommunikationswegen, sicherer Datenübermittlung und einer modernen Praxisausstattung. Besonders die erweiterten Befugnisse für Pflegekräfte zeigen: Die Versorgungsstrukturen verändern sich. Es lohnt sich, aktiv dabei zu sein.


Quelle: Bundestag

 

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