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Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, kurz BEEP-Gesetz (vormals Pflegekompetenzgesetz), bringt wichtige Änderungen für Leistungserbringer von Heilmitteln und Hilfsmitteln. Am 6. November hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet. Für alle Heilmittel-Praxen, Sanitätshäuser, Hörgeräteakustiker und Orthopädietechniker bedeutet das: Die verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) zum 1.1.2026 ist vom Tisch – zumindest vorerst. Was genau sich ändert, welche Vor- und Nachteile die Verschiebung hat und warum ein TI-Anschluss trotzdem sinnvoll sein kann, erfährst du hier.
TI-Anschlusspflicht verschoben – die Fakten
Ursprünglich sollten Heilmittelerbringer und Hilfsmittelerbringer ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Diese Frist wurde nun durch das BEEP-Gesetz gestrichen. Der Grund: „Die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung und der Hilfsmittelverordnung werden sich nach hinten verschieben. Das hat zur Folge, dass auch die Verpflichtung für Heilmittelerbringer und für Hilfsmittelerbringer zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur zeitlich nach hinten verschoben werden muss“, begründeten die Fraktionen CDU, CSU und SPD im Oktober ihren Beschluss.
Die neue Anschlussfrist für Heilmittel- und Hilfsmittelerbringer wurde auf den 1. Oktober 2027 festgelegt.
Verschiebung der TI-Pflicht: Was bedeutet das?
Die Verschiebung schafft eine neue Ausgangslage. Entscheidend ist jetzt, dass Praxen die gewonnene Zeit sinnvoll nutzen. Bodo Braun, CEO von DMRZ, bewertet die Situation: „Die Verschiebung schafft eine neue Ausgangslage. Unabhängig davon, wie man zur ursprünglichen Frist stand: Entscheidend ist jetzt, dass Praxen die Zeit sinnvoll nutzen.“
Die Reaktionen in der Branche fallen gemischt aus. Es gibt sowohl Vor- als auch Nachteile:
Vorteile der Verschiebung:
Nachteile der Verschiebung:
Der Verband Physikalische Therapie (VPT) hatte bereits im Oktober gewarnt: „Eine Verschiebung der TI-Pflicht sei ein Rückschritt für die Digitalisierung der Heilberufe.“ Der IFK (Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten) sieht die Entwicklung differenzierter, mahnt aber an, die gewonnene Zeit aktiv zu nutzen.
Die gewonnene Zeit aktiv nutzen – so geht's
Die Verschiebung bedeutet nicht, dass du warten solltest. Für viele Praxen und Betriebe ist ein freiwilliger TI-Anschluss bereits jetzt sinnvoll. Wer jetzt anschließt, profitiert mehrfach:
„Die Verschiebung der Frist bietet Praxen die Möglichkeit, sich gut vorzubereiten. Wer sie nutzt, startet optimal in die digitale Zukunft“, so Bodo Braun.
Gut zu wissen: DMRZ bietet vollständig refinanzierbare TI-Komplettlösungen. Das umfasst Hardware, Kartenlesegeräte, TI-Anschluss und KIM-Adresse. Die TI-Profis von DMRZ kümmern sich um die Einrichtung und um Support. Hier findest du mehr zum TI-Anschluss.
Zusätzliche Erleichterung für Hilfsmittelerbringer
Für Hilfsmittelerbringer wie Sanitätshäuser, Hörgeräteakustiker und Orthopädietechniker gibt es noch eine weitere Neuerung: Die Pflicht zum elektronischen Heilberufs- bzw. Berufsausweis (eHBA) wurde komplett gestrichen.
Das hat Vor- und Nachteile:
Neue Befugnisse: Pflegekräfte dürfen Hilfsmittel empfehlen
Eine weitere wichtige Neuerung des BEEP-Gesetzes: Pflegefachpersonen dürfen ab dem 1. Januar 2026 Hilfsmittel eigenständig „empfehlen“ – de facto also verordnen. Das gilt sowohl für die ambulante Pflege als auch für die häusliche Krankenpflege. Damit wird die Versorgung von Pflegebedürftigen deutlich vereinfacht, weil nicht mehr für jedes Hilfsmittel eine ärztliche Verordnung nötig ist.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nun verpflichtet, konkrete Richtlinien zu erstellen – quasi einen Hilfsmittel-Katalog speziell für Pflegefachpersonen. Dieser Katalog soll festlegen, welche Hilfsmittel Pflegekräfte eigenständig empfehlen dürfen.
Die E-Rezept-Enthusiasten – ein Zusammenschluss von Akteuren im Gesundheitswesen – sehen die Entwicklung positiv. Sie betonen, dass die Stärkung der Pflegekompetenzen ein wichtiger Schritt sei, um die Versorgung effizienter zu gestalten und Ärzte zu entlasten.
Auswirkungen auf Heilmittel?
Für Heilmittel gilt diese Neuregelung nicht. Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie dürfen weiterhin nur von Ärzten verordnet werden. Allerdings könnte sich die allgemeine Verordnungspraxis durch die erweiterten Befugnisse von Pflegekräften mittelfristig verändern. Ob und wie sich das auf die Anzahl der Heilmittelverordnungen auswirkt, bleibt abzuwarten.
Fazit: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt
Die Verschiebung der TI-Anschlusspflicht verschafft Heilmittel- und Hilfsmittelerbringern mehr Vorbereitungszeit. Doch wer darauf wartet, bis die Pflicht kommt, verpasst wertvolle Chancen. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran – und wer sich jetzt freiwillig anschließt, profitiert von digitalen Kommunikationswegen, sicherer Datenübermittlung und einer modernen Praxisausstattung. Besonders die erweiterten Befugnisse für Pflegekräfte zeigen: Die Versorgungsstrukturen verändern sich. Es lohnt sich, aktiv dabei zu sein.
Allgemeiner Hinweis: Unsere Blogartikel dienen lediglich zur Information und bieten einen Überblick über das Thema. Trotz sorgfältiger Recherche und Prüfung können wir keine Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen und Daten übernehmen. Konkrete Informationen findest Du unter den jeweils genannten Quellen.


