Gesetz über die Pflegezeit, kurz Pflegezeitgesetz oder PflegeZG, soll Menschen dabei helfen, dass die Pflege naher Angehöriger sich besser mit der Arbeit vereinbaren lässt. Denn oft leidet die Pflege und das Verhältnis zu dem pflegebedürftigen Angehörigen unter der beruflichen Belastung oder der man muss (finanzielle) Abstriche im Berufsleben machen, um die Pflege des Angehörigen sicherzustellen. Das Pflegezeitgesetz setzt unter § 1 folgendes Ziel:
„Ziel des Gesetzes ist, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern.“
Das PflegeZG trat 2008 im Zuge des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes in Kraft. Seitdem wurde es mehrfach angepasst und optimiert – mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Arbeit und Pflege zu intensivieren. Unter anderem wurden das PflegeZG und das sogenannte Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) besser aufeinander abgestimmt, um die Pflege Angehöriger zur vereinfachen. Und zudem wurde das Pflegezeitgesetz neuerdings mit Sonderregeln zur Corona-Pandemie ergänzt.
Zusammen mit dem FPfZG betrachtet bestehen für pflegende Angehörige im Grunde vier verschiedene (teilweise ergänzende) Optionen der Pflege, die im Folgenden genauer vorgestellt werden: