Barrierefreies Wohnen - Was zahlt die Pflegekasse?
Hilfsmittel, Pflege

Barrierefreies Wohnen (9) Hausnotruf: Was zahlt die Pflegekasse?

Mit welchen Kosten muss man bei einem Hausnotruf oder für einen mobilen Notruf rechnen? Und welche Kosten übernimmt die Pflegekasse? Worauf Du achten musst.

Letztens im DMRZ.de-Blog haben wir ausführlich berichtet, welche Möglichkeit es für Pflegebedürftige und Senioren gibt, um im Notfall Hilfe zu holen. Heute beschreiben wir, mit welchen Kosten Du rechnen musst, was Du beachten musst und wie viel die Pflegekasse ggf. bezuschusst.

Das kosten Hausnotruf und mobiler Notruf

  Fixe Kosten Monatliche Kosten (ohne Zusatzleistungen)
Hausnotruf 10–50 € Anschlussgebühr 20–30 € (+ geringe Stromgebühren)
Mobiler Notruf 10–50 € Bereitstellungsgebühr 40–50 € (+ geringe Stromgebühren)

Wann übernimmt die Pflegekasse die Kosten für einen Seniorennotruf?

Ist jemand pflegebedürftig, besteht natürlich die Möglichkeit, dass die Pflegekasse die Kosten für das Notrufsystem ganz oder teilweise übernimmt. Denn in diesem Sinne ist ein Seniorennotruf ein technisches Pflegehilfsmittel und für diese gelten laut § 40 Abs. 1 SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch) folgende Voraussetzungen:

  • Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1)

  • in häuslicher Umgebung gepflegt (z. B. bei sich zuhause, bei einem:einer Angehörigen, in einer Senioren-WG etc.)

  • Notrufsystem muss „zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen“ (§ 40 Abs. 1 SGB XI)

Zur genauen Überprüfung des Bedarfs wird die Pflegekasse genau schauen, ob ein solches Notrufsystem notwendig ist. Ist die:der Pflegebedürftige größtenteils in Gesellschaft, wird die Pflegekasse den Antrag womöglich ablehnen. Oder wenn man eher bettlägerig ist, wird auch ein mobiler Notruf ggf. nicht finanziell unterstützt. Zudem heißt es in § 40 Abs. 1 SGB XI: „Die Pflegekasse kann in geeigneten Fällen die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes überprüfen lassen.“

Hausnotruf und mobiler Notruf: Das zahlt die Pflegekasse

Der GKV-Spitzenverband vereinbarte mit den Anbietern solcher Notrufsysteme einen festen Zuschuss von:

  • 25,50 Euro pro Monat (bis September 2021 waren es noch 23,- Euro im Monat)

  • 10,49 Euro einmalig für Installationsgebühren

Fallen die Kosten höher aus, dann muss der:die Pflegebedürftige die Differenz selber tragen.

Zudem muss ein Notrufsystem als Pflegehilfsmittel anerkannt sein, um entsprechend bezahlt zu werden. In der Regel fallen darunter die meisten Hausnotrufe. Bei den mobilen Notrufen kann es sein, dass nicht alle als Pflegehilfsmittel zugelassen sind. Auch werden Notrufe, mit denen man in erster Linie „nur“ Angehörige kontaktiert, von den Pflegekassen selten anerkannt. In diesem Fall erhältst Du keinen Cent von der Pflegekasse und musst das Notrufsystem komplett selber bezahlen. Informiere Dich also vor Vertragsabschluss beim Anbieter und insbesondere bei Deiner Pflegekasse.

Beantragt werden Hausnotruf, mobiler Notruf und dergleichen direkt bei der Pflegekasse. Auch können sich die Anbieter um die Beantragung bei der Pflegekasse kümmern.

Und abschließend: Beachte, dass Du deine Kosten für einen Hausnotruf als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen kannst!

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