Barrierefreies Wohnen (6) Wohngruppen
Pflege

Barrierefreies Wohnen (6) Wohngruppen: Wenn mehrere zusammen leben

Vom pflegebedürftigen Ehepaar über die Senioren-WG bis hin zum Betreuten Wohnen: Heute stellen wir die verschiedenen Formen der Wohngruppen vor.

Wer pflegebedürftig ist und barrierefrei wohnen muss, wird von der Pflegekasse entsprechend berücksichtigt. Bisher in unserer Artikelserie zum Thema „Barrierefreies Wohnen“ haben wir die Grundsätze erklärt – aber wie ist es, wenn mehr als eine Person häuslich gepflegt werden muss. Beispielsweise beide Partner:innen einer Ehe oder anderen Lebensgemeinschaft? Oder wenn sich mehrere Senioren zu einer Wohngruppe zusammenschließen? Auch hier unterstützt die Pflegekasse – mit wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und Pflegehilfsmitteln, aber auch mit einem Wohngruppenzuschuss und mit einer Anschubfinanzierung.

Betreutes Wohnen, Senioren-WGs, Wohngruppen: Den Überblick im Begriffs-Dschungels behalten

Wir wollen uns einmal einen Überblick über die Begrifflichkeiten verschaffen. Mach Dir aber bewusst, dass die meisten Begriffe nicht rechtlich geschützt oder gesetzlich geregelt sind. Was z. B. ein Anbieter für „Betreutes Wohnen“ als selbstverständlich ansieht, muss ein anderer Anbieter mit einem vergleichbaren Angebot nicht zwingend umsetzen – oder wenn, dann nur mit horrenden Mehrkosten. Bei der Wahl nach der passenden Unterkunft sollte also viel recherchiert und verglichen werden. Alle Leistungen und Kosten sollten in Angeboten transparent aufgestellt und genau beschrieben sein.

  • Wohngruppe: Im Bereich der Pflege bezeichnet der Begriff „Wohngruppe“ in der Regel eine Wohngemeinschaft – also mit mindestens zwei Personen. Wohngruppe ist ein sehr vager Begriff und umfasst das gesamte Spektrum.

  • Gemeinsame Wohnung zu zweit: In der häuslichen Pflege ist oft üblich, dass der:die Pflegebedürftige nicht alleine lebt – sondern mit einer:einem Lebengefährten. Oder Geschwister, die wieder zusammenziehen, oder Kinder, die ein Elternteil wieder aufnehmen. Und natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass beide Bewohner:innen einen Pflegegrad haben und Leistungen der Pflegekasse beziehen. Mach Dir aber bewusst, dass die meisten Leistungen zum Thema Barrierefreiheit und Wohngruppen (mehr dazu im nächsten Blogartikel) ab mindestens drei pflegebedürftigen Personen gelten. Das zu pflegende Ehepaar erhält somit nicht alle Leistungen, die Pflegekassen für Wohngruppen anbieten.

  • Senioren-WGs / Alters-WGs / Pflege-WGs: So wie sich junge Menschen zusammentun, um gemeinsam eine Wohnung zu teilen (und finanziell zu stemmen), besteht die Möglichkeit, auch im Alter eine Wohngemeinschaft (WG) zu gründen. Der Begriff, der hier gerne genutzt wird, ist die Senioren-WG oder Alters-WG. Im Falle der Pflegebedürftigkeit fällt auch der Begriff Pflege-WG. In der Regel hat jede:r ein eigenes Zimmer, wobei man Küche, Bad, Garten und ggf. auch Wohnzimmer teilt. Es gibt auch die Möglichkeit, dass Träger solche Senioren-WGs gründen und betreiben (trägergestützte WG).

  • Senioren-Hausgemeinschaft: Wie eine Senioren-WG (siehe oben), aber es steht ein ganzes Haus zur Verfügung, wo jede:r Bewohner:in eine eigene Wohnung hat. Gemeinschaftsräume und gemeinsame Aktivitäten im und um das Mehrfamilienhaus runden das Paket ab.

  • Mehrgenerationenhaus: Erwähnt werden sollte auch das Mehrgenerationenhaus, das sich Familien teilen. Während die jüngeren Familienmitglieder die höheren Stockwerke teilen, leben die älteren in den unteren, barrierefreien Wohnungen. Durch eigene Wohnungen hat jede:r seinen Rückzugsort – auf der anderen Seite kann die doch sehr große räumliche Nähe auch für Konflikte sorgen. Vorteil des Mehrgenerationenhauses ist aber, dass Pflege leichter und vor allem gemeinsam organsiert werden kann. Im Notfall ist immer jemand in der Nähe.

  • Betreutes Wohnen / Service-Wohnen / Seniorenwohnen: Altersgerechtes und vor allem barrierefreies Wohnen bietet diese Form der Wohngruppen, die unter einer Fülle an Begriffen bekannt ist. Betreutes Wohnen, Service-Wohnen, Wohnen mit Service, Seniorenwohnen oder „Wohnen plus“ – oftmals kann das alles für dasselbe stehen. Die Bewohner:innen haben eigene Wohnungen, aber der Träger der Wohnanlage managt Pflege- und Betreuungsleistungen sowie gemeinsame Aktivitäten. Nachteil ist, dass die Qualität überall unterschiedlich ausfallen kann und dass es im deutschsprachigen Raum bisher nur wenige solche Wohnkonzepte gibt. Betreutes Wohnen bietet Barrierefreiheit, aber nicht die hohe Konzentration der Pflege wie z. B. in einem Pflegeheim. Deswegen ist das Betreute Wohnen oft nur eine „Zwischenstation“ im Alter.

  • Ambulant betreutes Wohnen: Hier bleibt man zuhause wohnen, aber ein Anbieter für ambulant betreutes Wohnen, bringt das Angebot und den Service des Betreuten Wohnens zu einem nach Hause. Hier fällt das Angebot unterschiedlich aus, ist aber in der Regel umfangreicher als bei einer reinen ambulanten Pflege durch einen Pflegedienst.

Für all diese Formen des Wohnens besteht die Möglichkeit, dass die Pfelgekasse bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und ggf. auch mit weiteren Zulagen unterstützt. Das trifft nicht zu bei den Wohnformen, wo man defintiv kein eigenes Zuhause hat, sondern vollstationär untergebracht ist. Das wären neben dem Seniorenheim oder Pflegeheim auch noch die Seniorenresidenz (auch Seniorenstift genannt) sowie das Hospiz.

 

Jetzt hast Du bereits einen ersten Überblick über die verschiedenen Formen der Wohngruppen erhaltan. Wie die Pflegekassen Wohngruppen finanziell unterstützen, verraten wir nächstes Mal.

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