Barrierefreies Wohnen
Pflege

Barrierefreies Wohnen (1) Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

In unserer neuen Serie über barrierefreies Wohnen stellen wir zu Beginn die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen vor, die von der Pflegekasse bezuschusst werden.

Für jene, die pflegebedürftig werden, ändert sich das Leben oft schlagartig – nicht nur was die konkreten Pflegetätigkeiten angeht, sondern auch was die Wohnsituation betrifft. Wer beispielsweise stationäre Pflege in Anspruch nimmt, wird in ein Pflegeheim umziehen, dass vollständig barrierefrei ausgestattet ist. Aber das ist in der Regel nicht so, wenn man zu Hause bleibt oder bei einem Angehörigen und privat oder von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Die eigenen vier Wände bergen Gefahren, die im bisherigen Leben nie ins Bewusstsein getreten sind: Barrieren in Form von Treppenstufen, Stolperfallen an etlichen Stellen und unüberwindbare Hindernisse im Bad verhindern ein barrierefreies Wohnen. Die Selbstständigkeit – insbesondere bei einem höheren Pflegegrad – geht dann schnell vollständig verloren.

Klarer Fall: Hier sind Umbauten und weitere Wohnraumanpassungen notwendig, um die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person ein Stück weit zu verbessern und eine pflegerische Versorgung zu erleichtern oder gar zu ermöglichen. Das Gute hierbei ist, dass die Pflegekasse der:des Pflegebedürftigen sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ finanziell unterstützt.

Die Pflegekasse fördert wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Wie alles rund um die Pflege werden auch die entsprechenden Wohnraumanpassungen im elften Sozialgesetzbuch geregelt. Dort heißt es unter § 40 Abs. 4 SGB XI:

Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro je Maßnahme nicht übersteigen.“

Konkret heißt das, dass jede wohnumfeldverbessernde Maßnahme bis zu 4.000 Euro bezuschusst wird. Ist die Wohnraumanpassung teurer (beispielsweise Arbeiten im Bad), dann muss das, was darüber liegt, selber getragen werden. (Die Beantragung sowie Details hierzu behandeln wir in unseren nächsten Artikeln.)

Ein Eigenanteil oder eine Zuzahlung gibt es bei einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme übrigens nicht. Bis Ende 2012 war noch ein Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent üblich, aber das wurde längst abgeschafft.

Die Voraussetzungen für Wohnraumanpassung

Der oben zitierte Gesetzesauszug nennt alle Voraussetzungen, die für die Genehmigung der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gelten. Wir haben diese einmal für Dich aufgelistet:

  1. Die gepflegte Person muss in Deutschland offiziell als pflegebedürftig gelten, also einen Pflegegrad besitzen. Selbst Pflegegrad 1 reicht.

  2. Mit dem „individuellen Wohnumfeld“ ist gemeint: Die pflegebedürftige Person wird häuslich gepflegt – egal, ob in der eigenen Wohnung oder in der einer:eines Angehörigen.

  3. Mindestens eine der folgenden Bedingungen muss gelten:

    • Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen; ohne die beantragte Wohnraumanpassung wäre also eine Pflege gar nicht erst umsetzbar. Beispielsweise können das Umbauten in einem Bad sein, das zuvor alles andere als barrierefrei war.

    • Die Maßnahme erleichtert die Pflege erheblich. Beispielsweise entlastet ein Badewannenlift nicht nur die pflegebedürftige Person, sondern auch die Pflegekraft.

    • Die Maßnahme kann eine selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen weitestgehend wiederherstellen. Beispielsweise fördert ein Treppenlift die Mobilität immens.

Beachte, dass jede Maßnahme von der Pflegekasse individuell geprüft und genehmigt werden muss.

Diese wohnumfeldverbessernden Maßnahmen werden bezuschusst

Grundsätzliches Treppen Bad & WC Elektronik Umzug
Stolperfallen beseitigen Treppenstufen rutschsicher machen Wanne in eine Dusche umbauen Erreichbarkeit von Lichtschaltern ermöglichen fachliche Beratung zum Umzug
Bodenbeläge rutschsicher machen Beidseitiges Geländer im Treppenhaus Badewannenlift installieren Bewegungsmelder für Lichter im Flur oder für die Toilette Behindertengerechte Umstellung von Möbeln
Höhe von Schränken (z. B. in der Küche) und Gegenständen ggf. anpassen Treppenlift installieren Einbau von barrierefreien WCs und Duschen Installation einer Gegensprechanlage Umzugskisten und sonstige benötigte Materialien
Bei Rollstuhl: Türschwellen beseitigen sowie ggf. die Türen vergrößern   Haltegriffe / Stützstangen installieren mögliche Installation von Badewannen- und/oder Treppenlift Umzug (auch innerhalb des selben Gebäudes)
Bei Sehbehinderung: Orientierungshilfen schaffen       Arbeitslöhne für Hilfskräfte
Fahrtkosten für Umzug

Nicht als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gelten hingegen:

  • Standardausstattungen wie Telefone, Waschmaschine, Kühlschrank etc.

  • Arbeiten, Installationen und Reparaturen, die auch ohne ein Pflegebedarf anfallen würden (Treppenstufen reparieren, Beleuchtung des Eingangsbereichs, Brandschutzmaßnahmen, Wärmedämmung verbessern, Heizung austauschen etc.)

  • Schönheitsreparaturen im Rahmen der Wohnraumanpassung – wie Tapezieren, Anstreichen oder das Verlegen von Deckenpaneelen

  • Nicht notwendige Extras wie eine Rollstuhlgarage oder ein elektronischer Markisenantrieb

Für alle Fälle – insbesondere bei Umzügen – sollten Sie im Vorfeld sicherstellen, dass die Pflegekasse den Zuschuss wirklich gewährt. Es empfiehlt sich beispielsweise erst Angebote oder Kostenvoranschläge einzuholen und diese bei der Beantragung mit einzureichen.

 

Wie genau die Beantragung einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme funktioniert und worauf Sie hierbei achten sollten, verraten wir Ihnen in einem nächsten Artikel zum Thema.

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