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Wichtige Änderung der Technischen Anlage 1 in der Version 8.0

Das Neueste zu den Änderungen der technischen Anlage 1 in der Version 8.0 vom 19.12.2012 haben wir für Sie in der Übersicht zusammengefasst. Die neue Technische Anlage wird mit dem 1.1.2013 gültig.

Änderungen der Version 8.0 der Technischen Anlage 1

Ab dem 01.01.2013 tritt eine neue Version der Technischen Anlage zur Übermittlung von DTA-Dateien an die Krankenkassen in Kraft, es ist die Version 8.0. Eine Änderung, die diese neue Version 8.0 der Technischen Anlage 1 mit sich bringt, ist die Ergänzung der Genehmigungsdaten um das Feld “Art der Genehmigung”, das zur Unterscheidung zwischen Genehmigungen im Einzelfall und langfristigen Genehmigungen dient. Um einen möglichst reibungslosen Übergang zu gewährleisten, haben wir Ihnen einen Überbrückungszeitraum eingeräumt, so dass Sie Ihre Abrechnung Anfang Januar 2013 noch wie gewohnt durchführen können. Bei den Neueingaben sollten Sie aber unbedingt darauf achten, die Genehmigungsart anzugeben.

Das neue Feld "Art der Genehmigung"

Bei den unten angeführten Leistungserbringer-Gruppen muss dieses Feld zwingend vom Leistungserbringer gefüllt werden, falls eine Genehmigung vorliegt. Fehlt diese Angabe, kann es ab dem 01.02.2013 zur Ablehnung der übermittelten Datei kommen. Die folgenden Leistungserbringer-Gruppen sind von der Änderung betroffen:

  • Krankentransporteure / Krankenfahrtdienste (Abrechnungscode 41-49) z.B. Krankentransport- bzw. Rettungsdienstleistungen, Taxi, Mietwagen, Rettungswagen etc.

  • Heilmittelerbringer (Abrechnungscode 21-29 und 71-72) z.B. Krankengymnasten/Physiotherapeuten, Masseure, Medizinische Badebetriebe, Ergotherapeuten, Podologen etc.

  • Hilfsmittellieferanten (Abrechnungscode 11-19) z.B. Apotheken (mit gesonderter Zulassung nach 126 SGB V), Augenoptiker, Auegnärzte, Hörgeräteakustiker, Bandagisten, Orthopädieschuhmacher, Orthopädiemechaniker etc.

Erweiterung der Plausibilitätsprüfung

Abrechnungsfälle, Heilmittel-Verordnungen und Transporte aus der Fahrtenplanung erhalten ab dem 01.02.2013 einen Fehlerstatus, wenn die Felder Genehmigungsdatum und Genehmigungs-Kennzeichen gefüllt sind, das Feld Genehmigungsart aber nicht. Im Folgenden haben wir für die einzelnen Leistungserbringer-Gruppen einige Screenshots erstellt, die Ihnen aufzeigen, wo Sie das neue Feld finden. Bitte achten Sie bei der Eingabe Ihrer Abrechnungsfälle, Heilmittel-Verordnungen und Transporte zukünftig darauf, die Genehmigungsart anzugeben, um unnötige Rechnungsrückläufer zu vermeiden.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Support-Team wie gewohnt gerne zur Verfügung.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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