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30.03.2010: Im DMRZ-System sind Plausibilitätsprüfungen hinterlegt, um die Anzahl an fehlerhaften Rechnungen möglichst gering zu halten. Trotzdem kann es natürlich vorkommen, dass sich in Rechnungen Fehler einschleichen. Wie können Sie eine Rechnung stornieren, wenn Sie einen Fehler bemerken, nachdem Sie einen Rechnungslauf gestartet haben?
Wenn ein Rechnunglauf durchgeführt wird, werden die Daten elektronisch an den Kostenträger übermittelt. Damit existiert die Rechnung im System. Solange jedoch die Originalbelege nicht vom Leistungserbringer an den Kostenträger übersandt wurden, wird die Rechnungsdatei nicht von den Kostenträgern berücksichtigt. Sie haben also im System noch die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen. Dazu gibt es in der Listendarstellung der Rechnungen eine zusätzliche Schaltfläche, auf der ein Kreuz und zwei Pfeile abgebildet sind.
Wenn Sie diesen Button drücken, wird die Rechnung storniert und die Verbindung zu den enthaltenen Abrechnungsfällen wird gelöst. Somit können Sie die in der Rechnung enthaltenen Abrechnungsfälle noch überarbeiten und eine neue Berechnung durchführen. Wenn alles stimmt, kann ein erneuter Rechnungslauf gestartet werden. Senden Sie nun die Papierbelege an den Kostenträger, wird er nur die überarbeitete Rechnung berücksichtigen und Ihnen gemäß des Zahlungsziels Ihr Geld überweisen.