Digitalisierung im Heilmittelbereich

Deutsches Medizinrechenzentrum

So digital werden Heilmittel

  • Überblick über die Telematikinfrastruktur (TI) im Heilmittelbereich
  • Die Vorteile für Heilmittelerbringer
  • Und: Infos zu DiGAs und zur Videotherapie

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Telematikinfrastruktur (TI) im Heilmittelbereich

Dank mehrerer Gesetze, wie dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG), wird der Weg der Telematikinfrastruktur (TI) für den Heilmittelbereich geebnet. Anschluss an die TI, Nutzung der elektronischen Patientenakte und Abrechnung per elektronischer Verordnung – für Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und Podologen gibt es viel Neues. Wir geben einen kurzen Überblick.

Digitalisierung: Heilmittelerbringer und die Telematikinfrastruktur

Deutschland strebt die Digitalisierung im Gesundheitsbereich an. Neue Gesetze bieten die Basis für Änderungen im Gesundheitssystem und festigen den Boden für eine Digitalisierung. Das Netz, das alle Akteure zusammenbringen soll, ist die sogenannte Telematikinfrastruktur, kurz TI: Dies ist ein geschlossenes und ein dadurch sehr sicheres Netz, über das Patienten, Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer miteinander kommunizieren und Dokumente teilen können. Zum anderen sollen Daten einfacher und sicherer geteilt werden können.

Eines der ersten Vereinbarungen zur Digitalisierung ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das 2019 in Kraft trat. Schon hier wurde bereits deutlich, dass die Telematikinfrastruktur in erster Linie Ärzte und Apotheken als Leistungserbringer vorsieht – Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden oder Podologen blieben unberücksichtigt. Damals schon hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) laut des Ärzteblatts gefordert, dass Heilmittelerbringer bei der Telematik nicht von Beginn an abgehängt werden.

Immerhin: Heilmittelerbringer wurden nach und nach ebenfalls bei der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens berücksichtigt. Mit dem 2019 verabschiedeten Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurde der Plan gefasst, dass Heilmittel langfristig auf elektronischem Weg verordnet werden sollen. Und das neue „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (DVPMG), das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, nennt konkrete Daten zur verpflichtenden Einbindung des Heilmittelbereichs in die Telematikinfrastruktur. Der Weg der Digitalisierung des Heilmittelbereichs wurde damit geebnet.

Der Fahrplan der Telematikinfrastruktur für den Heilmittelbereich

Beim Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurden zunächst nur Physiotherapeuten auserkoren, die Telematikinfrastruktur ab Juli 2021 zu nutzen. Zudem war der geplante Anschluss für die Physiotherapeuten freiwillig. Erst das Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) legte fest, dass die Telematikinfrastruktur von allen Heilmittelerbringern genutzt werden kann und dass der Anschluss zur TI verpflichtend werden wird.

Bis es so weit ist, vergeht jedoch noch ein wenig Zeit. Laut dem VDB Physiotherapieverband sehen das DVG und das DVPMG folgenden Fahrplan vor:

  • freiwilliger Anschluss von Physiotherapeuten ab Juli 2021

  • Schaffung der technischen Voraussetzungen für den TI-Zugriff bei allen Heilmittelerbringern bis Ende 2023

  • Verpflichtender Anschluss aller Heilmittelerbringer ab Januar 2026

  • Freiwillige Verordnung von Heilmitteln in elektronischer Form (über die TI als elektronische Verordnung, eVO) ab 2026 (Quelle)

  • Verpflichtende Verordnung von Heilmitteln per eVO ab Januar 2027

Vorteile der TI: Von der elektronischen Patientenakte bis zur elektronischen Verordnung

Die Telematikinfrastruktur (TI) soll zum einen alle Akteure des Gesundheitssystem vernetzen, um die Kommunikation zu verbessern und damit auch die Versorgung der Patienten zu optimieren. Zum anderen soll diese Infrastruktur eine sehr hohe Sicherheit der persönlichen Daten gewähren. Für Physiotherapeuten, Logopäden, Ernährungstherapeuten, Ergotherapeuten und Podologen bedeutet das: weniger Bürokratie, stärkere Patientenversorgung und bessere Kommunikation mit Ärzten und Krankenkassen.

Die TI entwickelt sich mit jedem Gesetz immer weiter. Im Folgenden stellen wir Ihnen die bedeutendsten Funktionen und Vorteile der TI für Heilmittelerbringer vor.

Elektronische Patientenakte
Gesundheitskarte
Elektronische Verordnung

Die elektronische Patientenakte (ePA)

Mit der 2021 eingeführten elektronischen Patientenakte (ePA) können Patienten selber auf einer Website der Krankenkasse oder in einer App ihre eigene Akte verwalten. Hier können Heilmittelerbringer, Ärzte und andere Leistungserbringer einsehen, wie der Krankheitsverlauf des Patienten ist und diese bei Bedarf anpassen. Die gespeicherten Informationen sind Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen und Medikationspläne – zukünftig auch Impfausweis, Mutterpass, Zahnbonusheft und das Untersuchungsheft für Kinder. Der Patient ist es, der die Kontrolle über die ePA hat und kann festlegen, mit welchem Leistungserbringer er welche Informationen wie lange teilt. Die genauen Vorgaben zur ePA wurden mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) festgelegt. Laut diesem Gesetz gelten seit Januar 2021 besondere Aufklärungs- und Informationspflichten für Physiotherapeuten.

Wichtige Daten auf der Gesundheitskarte (eGK) einsehen

Durch die TI werden nach und nach relevante Patietendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgespeichert. Der automatische Abgleich der Stammdaten eines Patienten (Versichertenstammdatenmanagement, kurz VSDM) wird von Arztpraxen bereits seit längerem durchgeführt. Neuer sind Notfalldatenmanagement (NFDM), bei dem alle notfallrelevanten Daten eines Patienten auf der eGK gespeichert werden, und der elektronische Medikationsplan (eMP). Schnell können Leistungserbringer einsehen, welche Erkrankungen ein Patient hat oder welche Medikamente dieser wie einnehmen muss.

Das E-Rezept: Vorreiter der elektronischen Verordnung (eVO)

Durch das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) wurde das E-Rezept oder eRezept gefestigt. Seit Mitte 2021 wurde es nach und nach eingeführt und soll ab dem 1. Januar 2024 Pflicht werden. Für Ärztinnen und Ärzte gibt es dann drei Möglichkeiten, Rezepte auszustellen: 

  • E-Rezept-App: Das Rezept wird direkt an die App auf dem Smartphone gesendet und kann von dort aus direkt an die Wunschapotheke gesendet werden. Zukünftig kann man auch Rezepte von Familienmitgliedern (z. B. Kinder oder Senioren) über die App verwalten.
  • Elektronische Gesundheitskarte: Das Rezept wird elektronisch auch der eGK gespeichert und kann so vor Ort in der Apotheke abgerufen werden. 
  • Ausdruck: Als analoge Alternative können die Praxen das Rezept samt einem Rezeptcode auch auf Papier ausdrucken. Diese Form löst das rosafarbene Apothekenrezept ab. 

Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) hat das Bundesgesundheitsministerium festgelegt, dass nicht nur Arzneimittel verschrieben werden können: Auch Heilmittel sollen zukünftig über eine elektronische Verordnung (eVO) verschrieben werden. Laut der gematik soll dies ab Januar 2027 verpflichtend werden. Bis dahin sollen Heilmittelerbringer schrittweise an die TI angeschlossen werden. Die freiwillige Nutzung der eVO soll 3–12 Monate vor der Verpflichtung möglich sein. Ein Vorteil der eVO: Die Heilmittelverordnung kann schneller übermittelt werden und Rezeptänderungen können schneller kommuniziert und durchgeführt werden.

Für die Anbindung an die TI sind bestimmte Geräte und Zertifizierungskarten notwendig. Hier finden Sie einen guten Überblick über die Telematikinfrastruktur sowie Informationen, was alles für den Anschluss an die TI benötigt wird.

Das Gute ist: Durch das Patientendaten-Schutzgesetz und durch das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) wurde festgelegt, dass die Ausstattungs- und Betriebskosten für Heilmittelerbringer erstattet werden. Physiotherapeuten erhalten die Kostenerstattung bereits seit Mitte 2021. Laut § 380 Abs. 2 SGB V soll der finanzielle Ausgleich für alle anderen Heilmittelerbringer ab Mitte 2024 gelten.

Weitere Neuerungen im Heilmittelbereich: DiGAs und Videobehandlungen

Das neue Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) bietet Heilmittelerbringern nicht nur Vorteile rund um die Telematikinfrastruktur – auch andere digitale Neuerungen bringt das neue Gesetz. Wir stellen Ihnen die für die Heilmittelbranche relevanten Besonderheiten rund um das Thema Digitalisierung kurz vor. 

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): App auf Rezept für den Heilmittelbereich

Ein großes Thema in der Digitalisierung des Gesundheitswesens sind Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), umgangssprachlich auch „App auf Rezept“ genannt. Hierbei handelt es sich um Smartphone-Apps, die eine Therapie unterstützen und deswegen auch von der Krankenkasse vergütet werden. Die Versorgung soll dadurch verbessert werden. DiGAs werden von Ärzten ganz normal verordnet. Welche Gesundheits-Apps verschreibungspflichtig sind, entscheidet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Auch für den Heilmittelbereich sind solche Apps denkbar. Da das Modell „App auf Rezept“ gerade erst startet, sind im sogenannten DiGA-Verzeichnis bisher noch nicht viele Heilmittel-Anwendungen zu finden. Erwähnenswert ist da z. B. Vivira, die therapeutische Trainings bei unspezifischen Rücken-, Knie- und Hüftschmerzen sowie Arthrose in Knie, Hüfte und Wirbelsäule anbietet. Oder zanadio, eine Abnehm-App für Menschen mit überaus hohem Übergewicht, die im Mai 2021 sogar in der TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“ der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

Für Heilmittelerbringer stellt sich die Frage, ob solche Apps eine konventionelle Heilmitteltherapie ersetzen oder ergänzen soll. Der Verdacht liegt nahe, dass beispielsweise die korrekte Durchführung von Rückenübungen schlecht überprüft werden kann, wenn die Therapie nicht von einem Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten begleitet wird. Sinnvoll scheinen DiGAs deswegen als Ergänzung von Heilmitteln – beispielsweise zur Kontrolle einer Ernährungstherapie. Oder auch für die Fortführung von Physiotherapieübungen nach Beendigung einer Therapie.

Dass ein gutes Zusammenspiel aus Heilmittelerbringern und Gesundheits-Apps dem Gesetzgeber sehr wichtig ist, zeigen die Neuerungen durch das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG): Leistungen, die Heilmittelerbringer im Zusammenhang mit DiGAs erbringen, werden künftig vergütet. Die genauen Regelungen zur Vergütung werden derzeit noch geklärt.

Videotherapie: Videosprechstunde für Heilmittelerbringer

Die Videobehandlung (auch Videotherapie genannt) wird in Zukunft eine wichtige Alternative zur Behandlung in der Heilmittelpraxis vor Ort. Videosprechstunden von Ärzten sind keine Neuheit – im Heilmittelbereich hat man sich aber mit der Behandlung per Videochat viel Zeit gelassen. Erst die Corona-Pandemie hat im März 2020 einen entscheidenden Schritt in Richtung Videotherapie ermöglicht.

Früher war die Videobehandlung aber immer ein Ausnahmefall. Mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) wurde festgelegt, dass die Videotherapie fester Bestandteil des Heilmittelbereichs wird. 2022 wurde das nach und nach umgesetzt, so dass spätestens seit Herbst 2022 die Videotherapie zur Regelversorgung für die Phyiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Ernährungstherapie wurde. Für Podologen ist keine Videotherapie möglich. 

Die Videotherapie hat den Vorteil, dass man Behandlungen in der Praxis unkompliziert und einfach ergänzen kann – z. B. zur Überprüfung von Krankengymnastik-Übungen oder zum Training von logopädischen Maßnahmen. Auch Beratungen oder Aufklärungsgespräche lassen sich gut per Video durchführen. Videobehandlungen haben den Vorteil, dass Patienten diese mit wenig Aufwand durchführen können – ein Vorteil, der nicht nur für körperlich eingeschränkte Patienten praktisch ist.

Hier finden Sie unseren umfassenden Ratgeber zum Thema Videotherapie.

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