Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist eine digitale Akte, in der sämtliche für die Leistungserbringer relevante Daten zum Patienten gesammelt werden. Während die „klassische“ Patientenakte vor allem von jedem Arzt angelegt wird, gibt es zukünftig für jeden Patienten eine gemeinsame Akte. Der Patient ist es, der die Kontrolle über die ePA hat: Er hat über eine entsprechende Website oder App der Krankenkasse Zugriff auf seine Daten, kann festlegen, mit welchem Arzt er welche Informationen teilt und wie für lange er dem Leistungserbringer den Zugriff erwehrt. Die Krankenkassen haben über die Daten keine Leserechte.
Die Informationen, die in der ePA gespeichert werden, sind Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen und Medikationspläne – zukünftig auch Impfausweis, Mutterpass, Zahnbonusheft und das Untersuchungsheft für Kinder. Die Einführung der ePA verläuft nach folgendem Schema:
1. Quartal 2021: Start der Einführungs- und Testphase der ePA (in ausgewählten Praxen); alle Patienten, die interessiert sind, dürfen sich über ihre Krankenkasse freiwillig für die ePA registrieren
2. Quartal 2021: alle Arztpraxen werden an das ePA-System angeschlossen
3. Quartal 2021: Apotheken und Krankenhäuser werden nun ebenfalls an das ePA-System angeschlossen; freiwillige Vernetzung für Hebammen/Geburtspfleger und Physiotherapeuten; für Ärzte ist die ePA ab sofort verpflichtend
2022: Impfausweis, Mutterpass, Zahnbonusheft und das Untersuchungsheft für Kinder lassen sich ebenfalls über die ePA verwalten