Telematikinfrastruktur (TI) im Bereich der Pflege

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Die Pflege wird digital

  • Alles zur Telematikinfrastruktur (TI) im Bereich der Pflege
  • Sicher und komfortabel kommunizieren
  • Infos zur ePA, zur eVO und zu DiPA

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Telematikinfrastruktur (TI) in der Pflege

Die Telematikinfrastruktur, kurz TI, ist ein Netzwerk zur sicheren und schnellen Kommunikation und Datenübertragung im deutschen Gesundheitssystem – auch im Bereich der Pflege. Seit dem 1. Juli 2021 ist bereits die freiwillige Anbindung von Pflegediensten und anderen Pflegeeinrichtungen möglich. Was die TI der Pflege in Deutschland bietet, was sich im Pflegealltag ändern wird und worauf bei der Einrichtung geachtet werden muss, haben wir für Sie zusammengetragen.

Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?

Die Telematikinfrastruktur (TI) soll alle Beteiligten des deutschen Gesundheitssystems miteinander vernetzen. Dies ist ein wesentlicher Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitssystem. Die TI ist ein geschlossenes und ein dadurch sehr sicheres Netzwerk, über das Leistungserbringer untereinander, aber auch bei Bedarf mit den Patienten und den Kranken- und Pflegekassen kommunizieren und Dokumente teilen können.

Umgesetzt wird die TI von der gematik GmbH, die auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) verantwortet. Die eGK ist sehr eng mit der Telematikinfrastruktur verknüpft. Die gematik wird vom Bundesministerium für Gesundheit sowie von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesen betrieben.

Aktuell müssen sich bereits alle Kassenärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken in Deutschland an die TI anbinden. Andere Leistungserbringer – wie z. B. Heilmittelerbringer, Hebammen und eben auch Pflegeeinrichtungen – werden im Laufe der kommenden Jahre nach und nach an die TI angeschlossen.

Die TI: Der Nutzen für die Pflege

Die Telematikinfrastruktur soll alle Akteure des Gesundheitssystem vernetzen und dadurch die Kommunikation verbessern. All das soll so funktionieren, dass die Interaktion überaus sicher und datengeschützt verläuft. Kommunikationswege, die überhaupt nicht mit den Datenschutzvorgaben konform sind und im Gesundheitswesen missbräuchlich eingesetzt werden (z. B. unsichere E-Mail-Dienste oder gewöhnliche Messenging-Apps) sollen dadurch beseitigt werden. Aber zum anderen soll auch der Komfort geboten werden, den moderne Technik uns im Alltag bietet; veraltete Kommunikationsmittel wie Fax sollen (endlich) der Vergangenheit angehören.

Konkret im Fall der Pflege bedeutet die TI: Ärzte sollen Patienten schneller als bisher überweisen können, die Verordnungen sind rascher bei der verantwortlichen ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung. Auch andere Rezepte können beispielsweise schneller übermittelt werden – z. B. Medikamentenbestellungen bei Apotheken. Das Versenden oder Faxen von Verordnungen, Befunden, Röntgenbildern, Laborberichten und dergleichen ist nicht mehr notwendig. Rückfragen oder offene Angelegenheiten lassen sich schnell und unkompliziert mittels der TI klären. Und die Pflegefachkräfte haben von Vornherein einen besseren Überblick über die Gesundsheitslage des Patienten. Die TI soll vermeiden, dass wichtige Details zum Patienten übersehen werden können.

Welche Anwendungen und Funktionen, die Pflegedienste und andere Pflegeeinrichtungen bei ihrer Arbeit unterstützen werden, in der Telematikinfrastruktur enthalten sind, stellen wir Ihnen weiter unten genau vor.

Timeline: Die Anbindung der Pflege in die TI – ein Überblick

Die Telematikinfrastruktur ist bereits seit vielen Jahren in Planung und in der Umsetzung; mehrere Gesetze, wie z. B. das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) oder das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sind hierfür maßgeblich. Für die Pflege ist insbesondere das Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) relevant: Beispielsweise hat das DVPMG das 11. Sozialgesetzbuch um das Gesetz § 125a SGB IX erweitert. Dieses ermöglicht ein Modellvorhaben, mit dem die Telepflege im Allgemeinen umfangreich erprobt werden soll. Die Mittel dafür werden aus dem Ausgleichsfond der Pflegeversicherung entnommen.

Das sind die wesentliche Termine für die Pflegebranche:

  • 9. Juni 2021: Das Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) tritt in Kraft und gibt vor, dass neben Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken auch weitere Leistungserbringer an die TI angeschlossen werden sollen. Darunter fallen auch Pflegedienste und Pflegeheime. Laut der DVPMG wird der sukzessive Anschluss der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen verpflichtend.

  • 1. Juli 2021: Von nun an ist die freiwillige Anbindung an die TI für Pflegedienste und -stationen möglich. Die dadurch entstehenden Kosten werden den Pflegeeinrichtungen erstattet. Die wissenschaftlich gestützte Erprobung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI wird laut § 125 SGB XI („Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur“) von der Pflegeversicherung finanziert.

  • 1. Januar 2021: Pflegedienste und -stationen sollen alle Daten der Pflege sowie alle sonstigen bereitgestellten Befunde von nun an in der Elektronischen Patientenakte (ePA) dokumentieren.

  • 1. Januar 2024: Die Anbindung an die TI ist für Pflegedienste und -heime ab sofort verpflichtend.

  • 1. Juli 2024: Im Rahmen der „Stufenweisen Digitalisierung von Rezept-Typen“ der gematik werden Rezepte für „Häusliche Krankenpflege“ und „Außerklinischer Intensivpflege“ von nun an über die TI – als elektronische Verordnung (eVO) – digital übermittelt.

TI in der Pflege: Die elektronische Patientenakte (ePA)

Am 2023 soll die Pflege komplett in der sogenannten elektronische Patientenakte (ePA) dokumentiert werden. Diese gibt es bereits seit 2021, und derzeit werden nach und nach alle Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser angeschlossen. Auch andere Leistungserbringer – wie z. B. aus der Pflege – dürfen sich nun bereits freiwillig an die ePA anbinden.

Die elektronische Patientenakte ist eine digitale Akte, in der sämtliche für die Leistungserbringer relevante Daten zum Patienten gesammelt werden. Nicht jeder Arzt oder Pflegedienst führt seine eigene Patientenakte, sondern es gibt eine einzelne Akte pro Patient. Dieser ist es auch, der die ePA über die Website seiner Krankenkasse oder eine entsprechenden App verwalten kann. Er kann z. B. festlegen, mit welchem Arzt er welche Informationen teilt und für wie lange er dem Leistungserbringer den Zugriff erwehrt. Die Kranken- und Pflegeversicherungen haben über die Daten keinerlei Leserechte.

Die elektronische Patientenakte (ePA) - Was ist das?

TI in der Pflege: Das Notfalldatenmanagement (NFDM) und der elektronische Medikationsplan (eMP)

Das Notfalldatenmanagement, kurz NFDM, sowie der elektronische Medikationsplan (eMP) sind beides TI-Funktionen, die auf dem Chip der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eines Patienten gespeichert sind. So können im Notfall alle relevanten Informationen zum Patienten bzw. eine genaue Aufschlüsselung aller benötigten Medikamente abgerufen werden. Eine Internetverbindung ist im Fall des reinen Abrufs der Daten (z. B. bei einem Rettungseinsatz) nicht notwendig.

Pflegedienste und andere Pflegeeinrichtungen sollen über die TI die Möglichkeit haben, bei ihren Patienten die Daten des NFDM und des eMP jederzeit zu pflegen und zu aktualisieren.

TI in der Pflege: Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Ein wesentlicher Faktor der Telematikinfrastruktur ist KIM, was für „Kommunikation im Medizinwesen“ steht. KIM ist ein System für einen sicheren E-Mail- und Datenaustausch im deutschen Gesundheitswesen – vergleichbar mit einem E-Mail-Programm, aber mit dem Ziel, weit sicherer zu sein. Jede Nachricht und jedes Dokument werden einzeln verschlüsselt und erst wieder beim Empfänger entschlüsselt.

KIM dient zur Kommunikation aller Leistungserbringer über die TI. Pflegedienste und -heime können über KIM Arztberichte (in Form des eArztbriefs), Röntgenaufnahmen, Befunde oder Therapieberichte erhalten. Die Pflegeeinrichtungen hingegen können über das System Vitalwerte oder weitere Daten aus der Pflegedokumention an den verantwortlichen Arzt oder an das Krankenhaus, das den Patienten behandelt, übermitteln.

KIM - Wie funktioniert moderne Kommunikation im Medizinwesen?

TI in der Pflege: Die elektronische Verordnung (eVO)

Im Zuge der Digitalisierung des Apothekenrezepts (E-Rezept) sollen auch andere Verordnungen demnächst auf elektronischem Weg übermittelt werden. Das Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) hat festgesetzt, dass im Bereich der Pflege die häuslichen Krankenpflege sowie die außerklinischen Intensivpflege in Zukunft vom Arzt elektronisch verordnet werden soll. Die Verpflichtung zur Nutzung der elektronischen Verordnung umfasst auch die Verordnung von Verbandmittel, Blut- und Harnteststreifen, bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung (mit Sondennahrung) sowie verordnungsfähigen Medizinprodukten.

TI in der Pflege: Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind Sonderformen der Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die auch als „App auf Rezept“ bekannt sind. Gesundheitsanwendungen sind Apps (für Smartphones oder Tablets) oder Browseranwendungen, die als Medizinprodukte mit gesundheitsbezogener Zweckbestimmung dem Patienten vom Arzt verordnet werden können. Das bedeutet, dass die Kassen die Kosten für die Anwendungen übernehmen. Bei einer DiPA ist das ebenso, jedoch mit dem Fokus auf die Pflege: Verordnete Pflegeanwendungen können von Pflegebedürftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen zu stabilisieren oder zu verbessern. Mögliche Aspekte sind Sturzrisikoprävention, personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz oder eine vereinfachte Kommunikation zwischen der Pflegefachkraft und den Angehörigen des Pflegebedürftigen. Sinn und Zweck von Digitalen Pflegeanwendungen ist nicht, Pflegeeinrichtungen zu ersetzen, sondern in der Pflege zu begleiten. Auch sollen DiPA jene Angehörigen unterstützen, die selber die Pflege übernehmen.

Aktuell stecken die Apps auf Rezept und insbesondere die Digitalen Pflegeanwendungen noch in den Kinderschuhen. Entsprechende Anwendungen dürften sich in den kommenden Jahren etablieren. In den nächsten Schritten wird zunächst ein Verfahren geschaffen, das zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen und zur Aufnahme in ein entsprechendes Verzeichnis beim BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) verwendet werden soll.

TI in der Pflege: Digitale Pflegeberatung

Pflegeberatungen informieren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen über alle Möglichkeiten der Pflege. Gesetzlich verankert ist die individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, bei der auch individuelle Versorgungspläne erstellt werden. Das Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) hat nun durchgesetzt, dass die individuelle Pflegeberatung ab sofort auch auch digital durchgeführt werden kann, wenn dies gewünscht wird. § 7a SGB XI wurde im März 2021 dementsprechend erweitert.

Datenschutz in der Pflege: Die Sicherheit der TI

Datenschutz
VPN
Schutz des TI-Zugangs
Verantwortung

Wie wird bei der TI der Datenschutz gewährleistet?

Laut der gematik, dem Unternehmen hinter der Telematikinfrastruktur (TI), ist der Schutz der sensiblen medizinischen Daten das Fundament der TI. Dieses Netzwerk soll vor allem unsichere Datenwege – wie das Überbringen von Dokumenten in Papierform oder der Versand von Berichten via E-Mail ersetzen.

Die Telematikinfrastruktur ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) Zugang haben. Die TI funktioniert also vom öffentlichen Internet getrennt und ist dadurch besonders geschützt. Möglich wird dies über ein „virtuelles privates Netzwerk“, kurz VPN.

Zum Schutz der sensiblen Daten wird auf starke Informationssicherheitsmechanismen gesetzt. Die Kommunikation zwischen allen Kommunikationspartnern wird durch ein kryptographisches Verfahren, das das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt hat, grundsätzlich verschlüsselt. Plan ist, dass das BSI die Telematikinfrastruktur regelmäßig überprüft und stetig an die neuesten Entwicklungen anpasst.

Was ist ein VPN?

VPN steht für „Virtual Private Network“ oder zu Deutsch „virtuelles privates Netzwerk“. Hierunter versteht man ein in sich geschlossenes Netz, das so abgesichert ist, dass niemand von außen Zugriff darauf hat. Lediglich die beteiligten Kommunikationspartner können dann Daten senden und empfangen. Die Verbindung wird von Ende bis Ende komplett verschlüsselt, was durch eine entsprechende Software ermöglicht wird.

Das Gerät, dass bei der Telematikinfrastruktur eine solche sichere Verbindung aufbaut, ist der sogenannte Konnektor. Die VPN-Software ist in dem offiziellen TI-Konnektor integriert. Jeder Pflegedienst, der über die TI kommuniziert, benötigt einen oder mehrerer solcher Konnektoren.

Wie wird der Zugang zum TI geschützt?

Durch das geschlossene Netzwerk der Telematikinfrastruktur können nur jene miteinander kommunizieren, die auch dazu berechtigt sind. Gewährleistet wird dies über mehrere Faktoren:

  • Nutzerindividuelle Verschlüsselung: Jeder Teilnehmer des TI hat eine individuelle Verschlüsselung. Diese soll laut gematik Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit der einzelnen Teilnehmer schützen.

  • Heilberufs- und Praxisausweis: Zur Sicherung des eigenen TI-Accounts wird ein elektronischer Heilberufs- und Praxisausweis verwendet. Dieser funktioniert wie ein Schlüssel und wird in ein Kartenlesegerät gesteckt, welcher mit dem TI-Konnektor verbunden ist. Ohne diese Checkkarte ist kein Verbindung mit dem TI möglich.

  • Identifikation: Jeder Teilnehmer hat eine kryptografische Identität. Weicht diese ab, ist eine Verbindung mit dem TI nicht möglich.

  • Zugriffskontrolle: Durch Rollenangaben kann genau definiert werden, wer in der Pflegeeinrichtung was sehen darf.

Wer verantwortet den Schutz der sensiblen Daten?

Alle Beteiligten der TI müssen sich an die Datenschutzbestimmungen der DSGVO sowie der Sozialgesetzbücher V und XI halten. Darüber hinaus ist die gematik für den Schutz aller Daten verantwortlich. Kontrolliert wird dieser Schutz durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Werden alle Komponenten der TI ordnungsgemäß eingesetzt, haftet die gematik für den Schutz der Daten. Die Verbindung zwischen den Konnektoren (den Geräten, die die sicherere Verbindung in die TI aufbauen) liegt in der Verantwortung der gematik. Für den Datenschutz in der Pflegeeinrichtung selbst ist hingegen der Inhaber der Einrichtung bzw. die Pflegedienstleitung verantwortlich. Sichere Firewalls im Heimnetzwerk sowie starke Passwörter sind unerlässlich.

TI-ready? So klappt die Einbindung der Telematikinfrastruktur

Damit der Weg in die Telematikinfrastruktur für Pflegedienste und andere Pflegeeinrichtungen möglichst reibungslos verläuft, hat die gematik, das Unternehmen hinter der TI, ein paar Checklisten (als PDF zum Herunterladen) verfasst. Hier finden Sie jene, die für Pflegeeinrichtungen relevant sind.

FAQ – Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt

Versicherte haben mithilfe entsprechender Onlinekonten oder Smartphone-Apps Zugriff auf bestimmte Daten. Die Krankenkassen bieten ihren Versicherten hierfür entsprechende Webseiten bzw. Apps an. Beispielsweise die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept sollen die Versicherten auf diesem Weg schnell und einfach verwalten können.

Für Leistungserbringer – wie z. B. Pflegeeinrichtungen – gestaltet sich der Zugang in die TI komplexer: Da sich die TI in einem geschlossenen Netz befindet, muss der Zugang auch entsprechend gesichert sein, um Unbefugte keinen Zugriff zu gewähren. Ein sogenannter Konnektor ermöglicht Pflegediensten den Zugang in die TI. Sogenannte SMC-B-Karten sowie elektronische Heilberufeausweise (eHBA) dienen als „Schlüssel“ in die TI sowie zur fälschungssicheren Zertifizierung des jeweiligen Leistungserbringers. Die Karten werden in Kartenleser gesteckt, die wiederum mit dem Konnektor verbunden sind und erst die Verbindung mit der TI ermöglichen.

Der Konnektor ist das Gerät, das stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen ermöglicht, die TI zu nutzen. Die TI befindet sich aus Sicherheitsgründen in einem geschlossenen Netz. Der Konnektor ist also das technische Bindeglied zwischen Pflegedienst-Rechnern und dem Heimnetzwerk und der TI und all den darin gespeicherten Daten.

Auch ohne einem Konnektor ist der Zugang in die TI möglich. Über Schnittstellen können bestimmte Bereiche der TI gezielt aufgesucht und eingesehen werden. Die Apps, die die Krankenkassen ihren Versicherten anbieten (z. B. zur Verwaltung der elektronischen Patientenakte oder von E-Rezepten), sind Beispiele solcher Schnittstellen-Zugriffe.

Für die Telematikinfrastruktur benötigen Praxiseinrichtungen oder andere Leistungserbringer mehrere Checkkarten zur Identifizierung. Unlässlich für die Nutzung der TI ist die sogenannte SMC-B-Karte (steht für „Security Module Card – Betriebsstätte“). Bei Ärzten und Therapeuten wird diese Karte auch Praxisausweis, für Apotheken und Krankenhäuser Institutionsausweis genannt. Die SMB-C-Karte wird benötigt, damit die Leistungserbringer auf die TI zugreifen können und Patientintendaten auf der elektronischen Gesundheitsparte auslesen können (z. B. das Notfalldatenmanagement oder den elektronischen Medikationsplan).

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) wird je nach Branche auch elektronischer Apothekerausweis, Arztausweis etc. bezeichnet. Im Gegensatz zur SMC-B-Karte ist der eHBA nicht verpflichtend; die SMC-B-Karte reicht aus, um die TI (eingeschränkt) zu nutzen. Aber der eHBA dient als qualifizierte Signaturkarte, mit der sich der jeweilige Nutzer in der TI als Angehöriger der jeweiligen Berufsgruppe ausweisen kann. Nur mithilfe der eHBA können sich Ärzte etc. in der TI als solche ausweisen und bestimmte Dokumente bearbeiten (z. B. eine elektronische Patientenakte).

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