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Über die DMRZ-Schnittstelle lässt sich jede Branchensoftware mit dem DMRZ verbinden. Nutzen Sie etwa ein Produkt, das den elektronischen Datenträgeraustausch mit den Kostenträgern nicht beherrscht, dann kommen Sie doch einfach zu DMRZ.de. Hier finden Sie ein paar kurze technische Daten zu unserer praktischen Schnittstelle.
Auf die Kostenträger im Gesundheitswesen kommt mit der Umstellung auf die elektronische Abrechnung von Leistungserbringern eine logistische und finanzielle Herausforderung zu. Bereits im Jahr 1992 hat der Gesetzgeber im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes die Krankenkassen verpflichtet, künftig nur noch dann Leistungen zu vergüten, wenn die entsprechende Abrechnung auf „maschinenlesbaren oder maschinell verwertbaren Datenträgern“ erfolgt.
Lange hat es mit der Umsetzung gedauert, längst wird das Datenträgeraustauschverfahren (DTA) in vielen Leistungsbereichen in die Praxis umgesetzt. Statt, wie bisher die Papierabrechnungen der Leistungserbringer zu akzeptieren, sehen sich die Kostenträger nun gezwungen, nur noch elektronisch angelieferte Daten ohne Abzüge abzurechen. Das DTA-Verfahren stellt sowohl Kostenträger als auch Leistungserbringer vor die Aufgabe, eine Lösung zur einfachen Abrechnung auf elektronischem Weg zu finden. Einfach kann dabei der Weg über eine Schnittstelle sein.