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Mehr Zeit für Ihre Patienten und kein Stress mit den Kostenträgern - über das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) geht beides.
Wer Selektivverträge oder direkte Versorgungsverträge nach § 295 Abs. 1b und § 295 a SGB V mit den Krankenkassen ausgehandelt hat, rechnet Leistungen über unser Online-System im Handumdrehen mit allen Kostenträgern ab - technische Details werden dabei zur Nebensache.
Sie benötigen nur PC, Notebook oder Tablet mit Internetzugang.
Um weiterhin bequem und sicher in Ihrem persönlichen DMRZ.de-Zugang Leistungen erfassen zu können, haben wir einige Einstellungen in den Masken "Versicherte" und "Abrechnungsfälle" verändert: Im Bereich "Sonstige Daten" (Versicherte) und im Bereich "Versicherten- / Fallinformationen" (Abrechnungsfälle) jeweils hinter dem Feld "Vers.-Nr/ -Status" müssen Sie bitte zusätzlich die "besondere Personengruppe" und das "DMP-Kennzeichen" mitangeben.
Beides sind ab 1. Juli 2018 Pflichtangaben.