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Selektivverträge online mit allen Kostenträgern abrechnen

Einstellungen im Abrechnungsfall - Besondere Personengruppe und DMP-Kennzeichen werden zum Pflichtfeld

Mehr Zeit für Ihre Patienten und kein Stress mit den Kostenträgern - über das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) geht beides.

Wer Selektivverträge oder direkte Versorgungsverträge nach § 295 Abs. 1b und § 295 a SGB V mit den Krankenkassen ausgehandelt hat, rechnet Leistungen über unser Online-System im Handumdrehen mit allen Kostenträgern ab - technische Details werden dabei zur Nebensache.

Sie benötigen nur PC, Notebook oder Tablet mit Internetzugang.

Um weiterhin bequem und sicher in Ihrem persönlichen DMRZ.de-Zugang Leistungen erfassen zu können, haben wir einige Einstellungen in den Masken "Versicherte" und "Abrechnungsfälle" verändert: Im Bereich "Sonstige Daten" (Versicherte) und im Bereich "Versicherten- / Fallinformationen" (Abrechnungsfälle) jeweils hinter dem Feld "Vers.-Nr/ -Status" müssen Sie bitte zusätzlich die "besondere Personengruppe" und das "DMP-Kennzeichen" mitangeben.

Beides sind ab 1. Juli 2018 Pflichtangaben.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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