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Rezepte mit allen Krankenkassen abrechnen – auch Privatabrechnungen

Die Abrechnung mit allen Kostenträgern, Pflegekassen und Krankenkassen gelingt einfach mit der DMRZ.de. Auch Privatrechnungen und Eigenanteilsrechnungen!

Mit der Direktabrechnungslösung von DMRZ.de geht die Rezeptabrechnung mit allen Krankenkassen und Kostenträgern schnell und zeitsparend. Dabei bestimmen Sie selbst den Versand der DTA-Abrechnung direkt über unser Online-Abrechnunssystem, dem alle Kostenträger über eine Schnittstelle angebunden sind. 

Das System bietet die Abrechnung mit allen Kostenträgern, Pflegekassen, Krankenkassen nach §302 SGB V, § 105 SGB XI und § 295a SGB V. 

Rezeptabrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen und Kostenträgern sowie Abrechnung mit Privatpatienten

Je früher Sie abrechnen, desto früher bekommen Sie Ihr Geld von den Kostenträgern. Die Abrechnung der Rezepte geht dabei denkbar einfach und zuverlässig, wie unsere niedrige formale Rückläuferqoute unter 0,02 % beweist. Außerdem steht Ihnen unsere Hotline zum Ortstarif mit einem persönlichen Ansprechpartner bei allen Fragen zur Abrechnung mit den Kostenträgern und dem einfachen Online-Abrechnungssystem gern zur Verfügung. Wollen Sie zudem auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Branchensoftware nutzen, sind Sie ebenfalls richtig bei uns.

Was ist eine Verordnung bzw. ein Rezept?

Ein Rezept, auch Verordnung oder Verschreibung genannt, ist ein vom Arzt schriftlich verordnetes Medikament / Arzneimittel, Transportschein, Heilmittel oder eine Pflege. Je nach Art des Versicherten oder Patienten unterscheidet man das Privatrezept vom Kassenrezept.

Kassenrezepte: Verordnung oder Rezept für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Erfolgt auf einem rosafarbenen, orangenen oder blauem Rezept-Muster in Deutschland.

  • Muster 8, 8a 13, 14 oder 18 für Heilmittelverordnungen (rosa)
  • Muster 16 für Arzneiverordnungen (rosa)
  • Muster 4 Transportscheinverordnung (blau)
  • Muster 12 Pflegeverordnung (orange)

Die Apotheke, die Behandlungseinrichtung bzw. der Fahrer rechnet die Behandlungs-Kosten über Abrechnungszentren mit den Krankenkassen ab.

Privatrezepte: Verordnung oder Rezept auf einem Privatrezept für Privatversicherte. Hierbei geht der Patient durch Eigenzahlung der Heilbehandlungs- bzw. Medikamentkosten in Vorleistung und erhält die Kosten von seiner Kasse zurückerstattet. Der Umfang wird durch den Vertrag bestimmt.

Die Abrechnung der verordneten Rezeptleistungen erfolgt über die Paragraphen § 300 SGB V, § 302 SGB V, § 105 SGB XI und § 295a SGB V .

Auch gesetzliche Kassenpatienten erhalten für bestimmte Leistungen ein Privatrezept, wenn die Leistung der Verordnung keine Kassenleistung ist. Meist werden grüne oder blaue Vordrucke verwendet, die dem Muster 16 des GKV-Rezeptes ähneln.

Abrechnen mit DMRZ.de

Mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum rechnen Sie diese Positionsnummer ganz einfach ab, weil wir die Verträge mit den Preisen direkt für Sie im DMRZ-System hinterlegen und Sie mit der Schnelleingabe die richtigen Positionsnummern direkt finden. So einfach!

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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