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Rechnungskreise bei der DTA-Abrechnung

Verschiedene Rechnungskreise problemlos anwenden

In unseren Rechnungen müssen wir pro Kunde fortlaufende Rechnungsnummern vergeben. Dies ist gesetzlich so festgelegt. So setzt sich jede Rechnungsnummer aus der Kundennummer und einer fortlaufenden sechsstelligen Zahl zusammen. Dem Wunsch einiger Kunden, eigene Rechnungsnummern zu vergeben, können wir somit leider nicht nachkommen. Allerdings ist es kein Problem, in Ihrem Unternehmen unterschiedliche Rechnungskreise zu haben. Laut einer Entscheidung des Bundesfinanzministeriums sind verschiedene Rechnungskreise im beispielsweise für verschiedene Filialen, Betriebsstätten, Bestandsobjekte oder Registrierkassen zulässig; die Zuordnung muss jedoch eindeutig sein. Es können auch verschiedene Vertriebssysteme, Warengruppen oder Leistungsprozesse als eigene Rechnungskreise angesehen werden. 

Da Sie über das DMRZ normalerweise andere Leistungen abrechnen als z. B. bei der Ausstellung von Papierrechnungen, ist es rechtlich also in Ordnung, dass für solche Leistungen ein separater Rechnungskreis besteht. 

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