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Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung erhalten Angehörige von Pflegebedürftigen finanzielle Entlastung und ambulante Pflegedienste mehr Geld.
Ab Januar 2013 tritt das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) in der ambulanten Pflege mit einer Vielzahl von Änderungen in Kraft. Es bietet ambulanten Pflegediensten zusätzliche Einnahmen, ohne dass den Pflegebedürftigen dadurch Mehrausgaben entstehen.
Wir haben bereits vor Monaten im Rahmen unseres Newsletters darüber berichtet. Demente Pflegebedürftige erhalten mit dem 1. Januar 2013 mehr Pflegegeld und Pflegesachleistungen pro Monat.
In den Fällen der Kurzzeitpflege wird zukünftig nicht mehr wie bisher das gesamte Pflegegeld wegfallen, sondern es wird zur Hälfte weitergezahlt (§ 38 SGB XI). Ziel dieses Vorgehens ist eine deutliche Entlastung der pflegenden Angehörigen. Zusätzlich werden für Demente / an Demenz erkrankte Menschen zukünftig höhere Regelleistungen gezahlt (§15 SGB, § 123, § 45a SGB XI).
Zur Finanzierung soll der Beitrag zur Pflegeversicherung zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent steigen. Die Kosten für die zusätzlichen Leistungen werden mit ca. 1,1 Milliarden Euro beziffert.
Das PNG bringt viele Neuerungen mit sich. Dabei geht es um die folgenden Punkte:
Hier finden Sie die Pflegegeld-Tabelle mit allen aktuellen Pflegegeld und Pflegesachleistungen für Angehörige und Pflegedienste.
Mit dem DMRZ sind Sie den Herausforderungen mit dem zum 01.01.2013 in Kraft tretenden Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz jederzeit gewachsen. Direkt mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden die neuen Abrechnungssätze im DMRZ-System hinterlegt. Wir aktualisieren Ihre Software also rechtzeitig zum Jahreswechsel. So rechnen Sie direkt auf Grundlage des neuen Gesetzes mit den neuen Sätzen ab.
Der Pflegebedürftige kann zwischen einer leistungs- bzw. zeitbasierten Pflege wählen und hat das Recht zwischen beiden Pflegeformen zu wechseln. Dementsprechend flexibel muss die Leistungsabrechnung und Angebotserstellung erfolgen.
Damit Sie hinsichtlich des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes Leistungen minutengenau erfassen können oder präzise alle Leistungen eines Leistungskomplexes oder wichtige Zusatzleistungen, bietet Ihnen das DMRZ als Abrechnungszentrum die mobile Pflege App kostenlos inklusive. So erfassen Sie die Pflege-Leistungen exakt und minutengenau einfach auf Knopfdruck und sind auf alle Formen der Abrechnung vorbereitet, denn Pflegebedürftige können nicht nur zwischen beiden Vergütungssystemen wählen, sondern auch dazwischen wechseln.