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Pflegeneuausrichtungsgesetz: Die Neuausrichtung der Pflegeversicherung

Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung erhalten Angehörige von Pflegebedürftigen finanzielle Entlastung und ambulante Pflegedienste mehr Geld.

Ab Januar 2013 tritt das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) in der ambulanten Pflege mit einer Vielzahl von Änderungen in Kraft. Es bietet ambulanten Pflegediensten zusätzliche Einnahmen, ohne dass den Pflegebedürftigen dadurch Mehrausgaben entstehen. 

Mehr Pflegegeld für an Demenz erkrankte Menschen

Wir haben bereits vor Monaten im Rahmen unseres Newsletters darüber berichtet. Demente Pflegebedürftige erhalten mit dem 1. Januar 2013 mehr Pflegegeld und Pflegesachleistungen pro Monat.

In den Fällen der Kurzzeitpflege wird zukünftig nicht mehr wie bisher das gesamte Pflegegeld wegfallen, sondern es wird zur Hälfte weitergezahlt (§ 38 SGB XI). Ziel dieses Vorgehens ist eine deutliche Entlastung der pflegenden Angehörigen. Zusätzlich werden für Demente / an Demenz erkrankte Menschen zukünftig höhere Regelleistungen gezahlt (§15 SGB, § 123, § 45a SGB XI).

Zur Finanzierung soll der Beitrag zur Pflegeversicherung zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent steigen. Die Kosten für die zusätzlichen Leistungen werden mit ca. 1,1 Milliarden Euro beziffert. 

Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz: Das sind die Neuerungen

Das PNG bringt viele Neuerungen mit sich. Dabei geht es um die folgenden Punkte:

  • Höhere Leistungen in den Pflegestufen I und II
  • Entlastung pflegender Angehöriger
  • Mehr Wahlmöglichkeiten bei den Pflegeleistungen, aber auch eine bessere medizinische Versorgung in Pflegeheimen,
  • einen noch individuelleren Service für Pflegebedürftige, die einen Antrag auf Feststellung ihrer Pflegebedürftigkeit stellen.
  • Bildung „ambulanter Wohngruppen“durch Pflegebedürftige,
  • Wegfall von Eigenbeteiligungen für individuelle, das „Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen“.
  • Förderung privater Pflegezusatzversicherungen durch einen Staatszuschuss (Pflege-Bahr)

Hier finden Sie die Pflegegeld-Tabelle mit allen aktuellen Pflegegeld und Pflegesachleistungen für Angehörige und Pflegedienste.

Mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum jederzeit gewappnet

Mit dem DMRZ sind Sie den Herausforderungen mit dem zum 01.01.2013 in Kraft tretenden Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz jederzeit gewachsen. Direkt mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden die neuen Abrechnungssätze im DMRZ-System hinterlegt. Wir aktualisieren Ihre Software also rechtzeitig zum Jahreswechsel. So rechnen Sie direkt auf Grundlage des neuen Gesetzes mit den neuen Sätzen ab.

Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme

Der Pflegebedürftige kann zwischen einer leistungs- bzw. zeitbasierten Pflege wählen und hat das Recht zwischen beiden Pflegeformen zu wechseln. Dementsprechend flexibel muss die Leistungsabrechnung und Angebotserstellung erfolgen.

Minutengenaue und exakte Erfassung von Leistungskomplexen

Damit Sie hinsichtlich des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes Leistungen minutengenau erfassen können oder präzise alle Leistungen eines Leistungskomplexes oder wichtige Zusatzleistungen, bietet Ihnen das DMRZ als Abrechnungszentrum die mobile Pflege App kostenlos inklusive. So erfassen Sie die Pflege-Leistungen exakt und minutengenau einfach auf Knopfdruck und sind auf alle Formen der Abrechnung vorbereitet, denn Pflegebedürftige können nicht nur zwischen beiden Vergütungssystemen wählen, sondern auch dazwischen wechseln.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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