Pflege-Bahr Förderung

Deutsches Medizinrechenzentrum

Gebündeltes Wissen zum Pflege-Bahr

  • Alles zur staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung
  • Für wen sie sich lohnt
  • Mit Tipps, worauf Sie achten müssen

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Pflege-Bahr: Das müssen Sie zur staatlich geförderten Pflegevorsorge wissen

Der Pflege-Bahr ist eine Form der Pflegezusatzversicherungen, und zwar eine staatlich geförderte, private Pflegetagegeldversicherung. Erfahren Sie, was es damit auf sich hat und welche Vorteile (aber auch Nachteile) diese Form der Pflegevorsorge hat. Wir sagen Ihnen, worauf Sie beim Vertragsabschluss achten müssen.

Was ist der Pflege-Bahr?

Der Pflege-Bahr ist eine 2013 vom Gesetzgeber eingeführte Pflegezusatzversicherung. Benannt ist sie nach dem einstigen Gesundheitsminister Daniel Bahr. Beim Pflege-Bahr handelt es sich um eine bestimmte Form einer Pflegetagegeldversicherung: Im Falle einer Pflegebedürftigkeit erhalten Sie ein vorher festgelegtes Tagegeld – mit dem Vorteil, dass Sie das Geld frei nutzen können (im Gegensatz zu den Leistungen einer Pflegekostenversicherung). Ein Pflege-Bahr unterscheidet sich von einer normalen Pflegetageversicherung insofern, dass die Beiträge staatlich bezuschusst werden.

Die Förderung lässt sich wie folgt ausschöpfen: Wer monatlich mindestens 10 Euro in die Versicherung einzahlt, erhält vom Staat zusätzlich 5 Euro pro Monat dazu. Beachten Sie aber, dass die tatsächlichen Beiträge stark vom Alter abhängen: Je älter Sie bei Vertragsabschluss sind, desto höher sind auch die monatlichen Beiträge. Laut der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten e. V. fallen für Versicherte, die beim Eintrittsalter 30 Jahre alt waren, eine monatliche Gesamtprämie (also eigener Anteil plus staatlichem Zuschuss) in Höhe von 15–16 Euro an. Bei 40-Jährigen beträgt die monatliche Gesamtprämie durchschnittlich 17–20 Euro und bei 50-Jährigen bereits 26–30 Euro. Wer älter ist, muss mit weit höheren Beiträgen rechnen. Die Stiftung Warentest empfiehlt deswegen bei Pflegetagegeldversicherungen ein Eintrittsalter zwischen 40 und 58 Jahren.

Wenn ein Pflegefall eintritt, erhält der versicherte Pflegebedürftige ein entsprechendes Tagegeld. Das Gesetz schreibt vor, dass dieses mindestens 600 Euro im Monat betragen muss. Jedoch erhält man diese vollen Leistungen meist erst bei Pflegegrad 5, also der höchst anzunehmenden Pflegebedürftigkeit. Für geringere Pflegegrade erhalten Sie hingegen eine anteilige Auszahlung. Die gesetzlichen Mindestleistungen sind nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit wie folgt:

Pflegegrad Mindestleistungen in % Monatlicher Mindestbetrag
Pflegegrad 1 mind. 10 % mind. 60 Euro
Pflegegrad 2 mind. 20 % mind. 120 Euro
Pflegegrad 3 mind. 30 % mind. 180 Euro
Pflegegrad 4 mind. 40 % mind. 240 Euro
Pflegegrad 5 100 % mind. 600 Euro

Das sind die Vorteile eines Pflege-Bahr-Tarifs

Im Gegensatz zu anderen Formen der Pflegevorsorge müssen die Versicherungen jeden Antragsteller nehmen. Nach Angaben der Stiftung Warentest gibt es beim Pflege-Bahr (im Gegensatz zu anderen Pflegezusatzversicherungen) keine Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss. Damit ist der Pflege-Bahr vor allem für jene interessant, die Vorerkrankungen haben und/oder ein höheren Pflegerisiko als andere haben. Auch dürfen die Versicherungen (so der Bund der Versicherten) keine Leistungseinschränkungen vornehmen oder Risikozuschläge auf die Beiträge rechnen. Wer bei anderen Pflegezusatzversicherungen ggf. abgewiesen wird, könnte also mit dem Pflege-Bahr glücklich werden.

Laut des Bund der Versicherten ist ebenfalls von Vorteil, dass Sie mit dem Tagegeld machen können, was Sie wollen. Wer beispielsweise auf eine Pflegekostenversicherung setzt, kann damit im Pflegefall nur bestimmte, belegbare Kosten decken; bei einer rein häuslichen Pflege durch einen Angehörigen (mit Bezug von Pflegegeld) würde es keine Leistungen von den Versicherungen geben. Bei einem Pflege-Bahr gibt es diese Einschränkung nicht: Egal, welche Pflegeform später in Frage kommt – Sie erhalten das vorher festgelegte Tagegeld und müssen keine Kostennachweise an die Versicherer senden.

Praktisch ist auch, dass sich im Falle einer Hilfebedürftigkeit nach Sozialrecht eine dreijährige (ggf. auch längere) Ruhenszeit vereinbaren lässt. Nach Angaben des Bund der Versicherten läuft der Versicherungsvertrag dabei nahtlos weiter, aber Sie müssen in dieser Zeit keine weiteren Beiträge zahlen. Länger pausieren können Sie ein Pflege-Bahr aber nicht. Und im Falle einer Kündigung geht jeder Leistungsanspruch verloren.

Für wen ein Pflege-Bahr nicht empfehlenswert ist

Der Pflege-Bahr wurde vor allem deswegen geschaffen, um Menschen mit einer Vorerkrankung oder einem hohen Pflegerisiko eine Chance zur Pflegevorsorge zu geben. Dennoch kann natürlich jeder ein Pflege-Bahr-Tarif abschließen. Doch für kerngesunde Interessierten gibt es nach Einschätzung der Stiftung Warentest weit attraktivere Pflegezusatzversicherungen. Denn beim Pflege-Bahr hätten die Versicherungen (laut des Bund der Versicherten) einen hohen Sicherheitszuschlag direkt einkalkuliert. Trotz staatlicher Förderung sind reguläre Pflegetagegeldversicherungen oder andere Versicherungen oft attraktiver. Bei der Wahl nach der richtigen Pflegevorsorge hilft Ihnen unser Ratgeber zu Pflegezusatzversicherungen.

Pflege-Bahr: Das sind die Anforderungen

Verglichen zu anderen Pflegezusatzversicherungen sind die Anforderungen einer Pflege-Bahr-Tagegeldversicherung eher gering. Nach dem Bund der Versicherten ist entscheidend, das der/die Versicherte auch in eine gesetzliche oder private Krankenversicherung einzahlt (und somit auch in eine Pflegeversicherung). Außerdem werden volljährige Personen ausgeschlossen, die bei Vertragsabschluss bereits Leistungen aus der sozialen bzw. privaten Pflegeversicherung erhalten oder bereits erhalten haben.

Den staatlichen Zuschuss erhalten Sie in der Regel über das Versicherungsunternehmen: Sie beauftragen dieses bei Vertragsabschluss, die Zulage bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen (und ebenfalls eine entsprechende Zulagennummer). Sie müssen sich dann um nichts weiteres kümmern.

Worauf Sie beim Abschluss eines Pflege-Bahrs achten sollten

Vergleichen lohnt sich! Zu vorschnell sollten Sie einen Pflege-Bahr-Tarif nicht abschließen, sondern zuvor die Bedingungen prüfen. Der folgende Fragenkatalog hilft Ihnen dabei, worauf Sie achten sollten.

  • Bietet der Versicherer die gesetzliche vorgeschriebenen Mindestleistungen nach Pflegegrad an? Überprüfen Sie vor Vertragsabschluss: Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie mindestens 10 Prozent der Leistungen, die es bei Pflegegrad 5 geben würde. Bei Pflegegrad 2 sind es 20 %, bei Pflegegrad 3 mindestens 30 % und bei Pflegegrad 4 mindestens 40 %.

  • Wie lange ist die Wartezeit nach Vertragsabschluss? In der Regel müssen bei einem Pflege-Bahr fünf Jahre verstrichen sein, bevor man Leistungen erhält. Was aber, wenn Sie schon zeitnah durch ein Unfall pflegebedürftig wird? Laut des Bund der Versicherten verzichten aber viele Versicherungen in diesem besonderen Fall auf die lange Wartezeit. Achten Sie bei der Wahl der Angebote darauf!

  • Müssen Beiträge auch dann noch gezahlt werden, wenn Sie bereits Leistungen erhalten? Solche Tarife rechnen sich nach Meinung der Stiftung Warentest oft nicht und seien nicht empfehlenswert.

  • Verzichten die Versicherer darauf, die Pflegebedürftigkeit regelmäßig selber zu prüfen? Wenn nicht, sollten Sie nach Aussage der Stiftung Warentest nach anderen Angeboten schauen. Die Beurteilung des MDK (bzw. von Mediproof) sollte den Versicherern ausreichen!

  • Kommt die Pflegezusatzversicherung nur für die Pflege in Deutschland auf? Ggf. möchten Sie sich offen lassen, wo auf der Welt Sie alt werden.

Setzen Sie den Pflege-Bahr von der Steuer ab

Wer freiwillig in eine Pflegezusatzversicherung einzahlt, kann diese Beiträge steuerlich geltend machen. Beachten Sie aber, dass die Beiträge für Pflegezusatzversicherung meist überschaubar sind – der steuerliche Vorteil ist dementsprechend niedrig. Trotzdem sollten Sie von Ihrem Recht Gebrach machen und (etwas) Geld sparen.

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