Der Pflege-Bahr ist eine 2013 vom Gesetzgeber eingeführte Pflegezusatzversicherung. Benannt ist sie nach dem einstigen Gesundheitsminister Daniel Bahr. Beim Pflege-Bahr handelt es sich um eine bestimmte Form einer Pflegetagegeldversicherung: Im Falle einer Pflegebedürftigkeit erhalten Sie ein vorher festgelegtes Tagegeld – mit dem Vorteil, dass Sie das Geld frei nutzen können (im Gegensatz zu den Leistungen einer Pflegekostenversicherung). Ein Pflege-Bahr unterscheidet sich von einer normalen Pflegetageversicherung insofern, dass die Beiträge staatlich bezuschusst werden.
Die Förderung lässt sich wie folgt ausschöpfen: Wer monatlich mindestens 10 Euro in die Versicherung einzahlt, erhält vom Staat zusätzlich 5 Euro pro Monat dazu. Beachten Sie aber, dass die tatsächlichen Beiträge stark vom Alter abhängen: Je älter Sie bei Vertragsabschluss sind, desto höher sind auch die monatlichen Beiträge. Laut der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten e. V. fallen für Versicherte, die beim Eintrittsalter 30 Jahre alt waren, eine monatliche Gesamtprämie (also eigener Anteil plus staatlichem Zuschuss) in Höhe von 15–16 Euro an. Bei 40-Jährigen beträgt die monatliche Gesamtprämie durchschnittlich 17–20 Euro und bei 50-Jährigen bereits 26–30 Euro. Wer älter ist, muss mit weit höheren Beiträgen rechnen. Die Stiftung Warentest empfiehlt deswegen bei Pflegetagegeldversicherungen ein Eintrittsalter zwischen 40 und 58 Jahren.
Wenn ein Pflegefall eintritt, erhält der versicherte Pflegebedürftige ein entsprechendes Tagegeld. Das Gesetz schreibt vor, dass dieses mindestens 600 Euro im Monat betragen muss. Jedoch erhält man diese vollen Leistungen meist erst bei Pflegegrad 5, also der höchst anzunehmenden Pflegebedürftigkeit. Für geringere Pflegegrade erhalten Sie hingegen eine anteilige Auszahlung. Die gesetzlichen Mindestleistungen sind nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit wie folgt: