Pflegezusatzversicherungen

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Pflegezusatzversicherung: Sparen Sie jetzt schon für Ihre Pflege

Heute schon an morgen denken – und rechtzeitig eine Pflegezusatzversicherung abschließen! Wir zeigen Ihnen, welche Vorteile eine solche Versicherung hat, welche Varianten es gibt und worauf Sie bei der Suche und beim Abschluss achten müssen.

Das spricht für eine Pflegezusatzversicherung

Die meisten Menschen in Deutschland müssen sich krankenversichern – egal, ob gesetzlich oder privat. Und somit führt auch kein Weg an der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) bzw. einer privaten Pflegeversicherung vorbei: Da Sie heute nur schwer abschätzen können, was Sie erwartet, ist eine gute Vorsorge fürs Alter wichtig. Die Pflegepflichtversicherungen sind praktisch, doch nicht ausreichend! Das Bundesministerium für Gesundheit selbst spricht von der Pflichtversicherung von einer "Grundversorgung". Im Bedarfsfall wird nur ein Teil der voraussichtlichen Kosten durch die gesetzliche bzw. private Versicherung gedeckt. Viele Experten (beispielsweise von der Stiftung Warentest) empfehlen deswegen, schon früh für eine mögliche Pflegebedürftigkeit vorzusorgen.

Wer weiß heute schon, ob später überhaupt Geld für eine Pflege benötigt wird? Oder ob Sie zu Hause von Angehörigen, von einem Pflegedienst oder in einem stationären Pflegeheim umsorgt werden? Die möglichen Kosten können also nicht unterschiedlicher ausfallen. Die Verbraucherzentralen Hessen und Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise empfehlen, sich rechtzeitig bewusst zu machen, ob im Pflegefall neben den gesetzlichen Pflegebudgets auch andere Mittel zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Vermietung einer Immobilie). 

Es sind Gedanken wie diese, die Menschen dazu bewegen, sich schon früh mit dem Thema Pflege zu befassen. Beachten Sie: Pflegebedürftigkeit ist nicht nur fürs Alter relevant, sondern kann – beispielsweise nach einem schweren Unfall – jederzeit geschehen.

Pflegezusatzversicherung und Geldanlage im Vergleich

Die Frage stellt sich, ob Sie für eine mögliche Pflegebedürftigkeit eigenhändig Geld ansparen sollten oder aber eine von verschiedenen Pflegezusatzversicherung abschließen sollten.

Naheliegend ist, Geld zu sparen – ob versteckt unter der Matratze, auf dem Bankkonto oder gewinnbringend angelegt. Die grundlegende Finanzregel (z. B. von Seiten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg) lautet: Je mehr Risiko Sie tragen, desto höher können die Erträge ausfallen. Es liegt also an ihnen, wie gewinnbringend Sie Geld für Ihre Altersvorsorge anlegen.

Möchten Sie sich nicht darüber Gedanken machen, ob in einem Pflegefall die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen, empfiehlt die Stiftung Warentest eine Pflegezusatzversicherung. Sparen Sie über eine solche Versicherung Ihr Geld, laufen Sie nicht Gefahr, es bis zum Alter anderweitig auszugeben. Auch – so die Stiftung Warentest – kommen die Versicherer weiterhin für Ihre Pflege auf, selbst wenn die eingezahlten Beiträge bereits verbraucht wurden. Ein Vorteil, den es bei einer klassichen Geldanlage nicht gibt. Laut der Stiftung Warentest hätten Sie aber auch den Nachteil, dass Sie keine Gegenleistungen für Ihre Einzahlungen erhalten, sollten Sie niemals pflegebedürftig werden.

Es liegt ganz an Ihnen, ob Sie heute schon an morgen denken möchten. Und ebenso müssen Sie auch selber entscheiden, ob Sie in diesem Falle Ihr Geld eigenhändig sparen bzw. anlegen oder in eine Pflegezusatzversicherung einzahlen möchten. Welche Zusatzversicherung es gibt, verraten wir Ihnen im Folgenden.

Von Pflege-Bahr bis zur Pflegerente: Diese Pflegezusatzversicherungen gibt es

Wir stellen Ihnen hier mehrere Formen der Pflegezusatzversicherungen vor. Die genannten Vor- und Nachteile sind allesamt Einschätzungen, die wir von den Experten der Stiftung Warentest, der Verbraucherzentralen und dem Bund der Versicherten zusammengetragen haben.

Pflegetagegeldversicherung
Pflege-Bahr
Pflegekostenversicherung
Pflegerentenversicherung

Pflegetagegeldversicherung

Eine Pflegetagegeldversicherung bietet Ihnen ein vorher festgelegtes Tagegeld, sollten Sie pflegebedürftig werden.

+ Freie Verfügung des Tagegeld – egal, bei welcher Form der Pflege

- Beitragszahlungen lassen sich oft nicht pausieren; kein Anspruch auf Tagegeld, wenn Sie die Police kündigen

Pflege-Bahr

Der Pflege-Bahr (benannt nach dem einstigen Gesundheitsminister Daniel Bahr) ist eine staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung.

+ staatlicher Zuschuss in Höhe von 5 Euro monatlich (wenn man mindestens 10 Euro spart)

- reicht alleine in der Regel nicht aus, weshalb ein Kombitarif aus geförderten und ungeförderten Pflegetagegeldversicherungen empfehlenswert ist

Pflegekostenversicherung

Eine Pflegekostenversicherung übernimmt alle Kosten, die von der gesetzlichen (bzw. privaten) Pflegeversicherung nicht getragen werden. Es gibt auch eine Option, bei der stattdessen ein fester Prozentsatz festgelegt wird; ist dieser Satz aber zu niedrig, muss bei einer Pflegebedürftigkeit ein großer Teil der Kosten selbst getragen werden.

+ Beiträge geringer als bei einer Pflegetagesgeldversicherung

- Kommt meist nur bei belegbaren Kosten auf, ist also für eine häusliche Pflege durch Angehörige eine Fehlinvestition

Pflegerentenversicherung

Eine Pflegerentenversicherung ist eine zusätzliche, zuvor fest vereinbarte Rente, die man bei einer Pflegebedürftigkeit zur freien Verfügung bekommt.

+ Mehr Flexibilität als beispielsweise bei einer Tagegeldversicherung (z. B. lassen sich Beitragszahlungen pausieren)

- oft zu hohe Abschluss- und Verwaltungskosten

Worauf Sie beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung achten sollten

Experten (z. B. von Check24) raten: Je früher Sie eine Pflegezusatzversicherung abschließen, desto besser ist das. Die Stiftung Warentest beispielsweise empfiehlt für den Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung ein Alter zwischen 40 und 58 Jahren. In diesem Alter wäre eine solche Versicherung noch vergleichweise günstig.

Beachten Sie zudem, dass die Preise auch durch Vorerkrankungen in die Höhe getrieben werden können. Dennoch sollten Sie unbedingt davon Abstand nehmen, beim Vertragsabschluss die Gesundheitsfragen „zu wohlwollend“ zu beantworten. Wer die Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet, läuft (laut des Verbraucher-Ratgebers Finanztip) Gefahr, später – trotz jahrzehntelanger Beitragszahlungen – gekündigt zu werden und somit gar keine Leistungen zu erhalten. Insofern sind also auch höhere Beiträge aufgrund von Vorerkrankungen zu empfehlen. Außerdem: Der Pflege-Bahr wurde bewusst für Menschen mit starken Vorerkrankungen geschaffen.

Vergleichen lohnt sich! Zu vorschnell sollten Sie eine Versicherung nicht abschließen, sondern zuvor die Bedingungen prüfen. Der folgende Fragenkatalog hilft Ihnen dabei, worauf Sie achten sollten.

  • Grundsätzlich vergleichen: Was zahlt der Versicherer im Falle einer Pflegebedürftigkeit und wie hoch sind die Beiträge?

  • Lassen sich die Leistungen, die man im Bedarfsfall erhält, sowohl für eine stationäre als auch ambulante Pflege nutzen?

  • Gibt es bereits bei Pflegegrad 1 Geld? Manche Zusatzversicherungen kommen z. B. erst ab Pflegegrad 3 zum Tragen.

  • Wie lange ist die Wartezeit nach Vertragsabschluss? Oft müssen laut der Stiftung Warentest drei oder gar mehr Jahre verstrichen sein, bevor Sie von der Versicherung Gebrauch machen dürfen. Was aber, wenn Sie schon zeitnah durch ein Unfall pflegebedürftig werden?

  • Müssen Beiträge auch dann noch gezahlt werden, wenn Sie bereits Leistungen erhalten? Solche Tarife rechnen sich oft nicht und sind laut der Stiftung Warentest nicht empfehlenswert.

  • Verzichten die Versicherer darauf, die Pflegebedürftigkeit regelmäßig selber zu prüfen? Wenn nicht, sollten Sie laut der Stiftung Warentest nach anderen Angeboten schauen. Die Beurteilung des MDK (bzw. von Mediproof) sollte den Versicherern ausreichen!

  • Kann man die Beitragszahlungen in finanziellen Engpässen pausieren? In der Regel bei Pflegerentenversicherung möglich, bei Pflegetagegeldversicherungen aber meist nicht (Quelle: Stiftung Warentest).

  • Kommt die Pflegezusatzversicherung nur für die Pflege in Deutschland auf? Ggf. möchten Sie sich offen lassen, wo auf der Welt Sie alt werden.

Setzen Sie die Pflegezusatzversicherung von der Steuer ab

Wer freiwillig in eine Pflegezusatzversicherung einzahlt, kann diese Beiträge steuerlich geltend machen. Beachten Sie aber, dass die Beiträge für Pflegezusatzversicherung meist überschaubar sind – der steuerliche Vorteil ist dementsprechend niedrig. Trotzdem sollten Sie von Ihrem Recht Gebrach machen und (etwas) Geld sparen.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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