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Sie haben den Zuschlag für eine oder mehrere Fahrten bekommen? Sie haben diese Krankenfahrten erfolgreich absolviert? Sie wollen Ihre Leistung einfach und ohne Umwege über DMRZ.de abrechnen?
In 5 Schritten rechnen Sie Ihre Fahrten einfach und schnell über DMRZ.de ab.
Auf die neue Schaltfläche "Abrechnungsfall erstellen" unten rechts in der Maske "Fahrtangebote-Details" klicken. Sie werden automatisch in die Maske Abrechnungsfälle-Neueingabe" geleitet.
Das "Datum" der absolvierten Fahrt im Bereich "Schnelleingabe neue Abrechnungspositionen" über das Lupen-Symbol eintragen.
Kontrollieren Sie bitte, ob die "Transportart" richtig eingetragen ist. Voreingestellt ist immer "Taxi".
Auf die Schaltfläche "Hinzufügen" klicken, um die Fahrt in die "Liste der Abrechnungspositionen" zu übernehmen.
Abschließend noch auf die Schaltfläche "Speichern" klicken und Sie haben den Abrechnungsfall erfasst. In der Maske "Abrechnungsfälle-Übersicht" erstellt DMRZ.de automatisch einen Abrechnungsfall.Sie können dann sofort einen Rechnungslauf starten.
Für Abrechnungsfälle mit Fahrten aus der Fahrtvermittlung werden eigene Sammelrechnungen erzeugt. Die werden nicht mit den per Hand angelegten Abrechnungsfällen vermischt.
Bei Sammelfahrten müssen Sie für jede einzelne Fahrt einen Abrechnungsfall erfassen.
Warum es sich lohnt über DMRZ.de abzurechnen
DMRZ.de sorgt für aktuelle Preise, Positionsnummern und Tarifkennzeichen (TK). Ob die Anzahl der geleisteten Fahrten korrekt ist, überwacht die integrierte Plausibilitätsprüfung.
Die Versichertendaten stehen Ihnen bei den meisten Kassen schon im System zur Verfügung und müssen für die Abrechnung nicht erneut eingegeben werden. Sie prüfen nur noch die aktuellen Daten in DMRZ.de, ergänzen Sie ggf. und senden sie per Klick an die Krankenkasse. Die eingereichten Abrechnungen können über das Genehmigungskennzeichen im Kassensystem zugeordnet werden.
Abrechnung über DMRZ.de - Ihre Vorteile auf einen Blick
Die Krankenkasse bekommt die Abrechnungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach § 302 SGB V in elektronischer Form.
Die Rückläuferquote ist mit unter 0,02 Prozent aufgrund formaler Fehler gering. Da die Krankenkasse die Fahrtdaten zur Verfügung stellt, hält sich der Nachbearbeitungsaufwand in Grenzen.