Auf der anderen Seite sollten Sie auch kalkulieren, mit welchen Einnahmen Sie rechnen können. Dieser Schritt ist kein leichter, da natürlich niemand in die Zukunft sehen kann. Hier empfiehlt sich definitiv die Beratung durch Gründungsexperten, die im Rahmen vieler Berufsverbände angeboten werden. Auch sind spezielle Existenzgründungsberatungen empfehlenswert, da diese meist staatlich gefördert werden und somit kostengünstiger ausfallen.
Die Finanzierung Ihrer Heilmittelpraxis
Je nachdem, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben, ist im Rahmen der Gründung eine finanzielle Unterstützung notwendig. Zwar können Sie überlegen, bestimmte Geräte oder Büromöbel vorerst noch nicht zu kaufen, aber auf der anderen Seite werden Darlehen im Rahmen einer Gründung oft staatlich gefördert und sind somit in der Regel attraktiver als Kredite, die Sie erst viel später in Anspruch nehmen.
Die IFK empfiehlt ein Eigenkapital in Höhe von mindestens 15 oder 20 Prozent des gesamten Kapitalbedarfs. Denn je geringer der Eigenkapitalanteil an der Gesamtfinanzierung ausfällt, umso krisenanfälliger ist Ihr Unternehmen. Das Eigenkapital kann aus Barmitteln bestehen oder aus privaten Gütern, die als Sachvermögen in das geplante Unternehmen eingebracht werden (Computer, Kraftfahrzeuge usw.).
Zur Finanzierung werden oft die EU-Förderprogramme der KfW genannt, die Sie in Form eines Darlehens bei einer Hausbank in Anspruch nehmen können. So ein KFW-Gründungskredit ist immer vor der Aufnahme der Selbstständigkeit zu beantragen.
Anspruch auf Gründungszuschuss?
Wer im Vorfeld der Gründung arbeitslos ist, kann für den Einstieg in die Selbstständigkeit bei der Arbeitsagentur einen Gründungszuschuss beantragen. Das ist auch dann möglich, wenn Sie nur ganz kurz arbeitslos sind. Wichtig ist, dass Sie einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach SGB III (z. B. Arbeitslosengeld) haben oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt sind. Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen bestehen. Der Bundesverband für Logopädie (dbl) hat das Wichtigste zum Gründungszuschuss zusammengefasst.
Beachten Sie, dass kein Anrecht auf Gründungszuschuss besteht. Die Plattform www.gruendungszuschuss.de gibt an, dass Sie bei der Antragstellung möglicherweise Widerstände bei der Agentur überwinden müssen. Häufig würden die Gründer von den Agenturen falsche Angaben erhalten – mit der Zielsetzung, dass sie einen Antrag gar nicht erst stellen. Hier empfiehlt es sich, wenn Sie sich von unabhängigen Gründungsberatern (z. B. eines Berufsverbands) beraten lassen, wie Sie den Antrag auf Gründungszuschuss entsprechend verteidigen.