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Gründungszuschuss für ambulante Wohngruppen nach § 45e SGB XI - neu

Eine weitere wichtige Neuerung ist die Bezuschussung der Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften WGs im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG).

Dank des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) können ambulante Pflegedienste künftig neben der Grundpflege, wie Waschen und Anziehen und der hauswirtschaftlichen Versorgung, wie Aufräumen oder Staubsaugen auch spezielle Leistungen der häuslichen Betreuung anbieten. Beispielsweise könnten die Pflegedienste bei der Alltagsgestaltung behilflich sein – wie z. B. mit Spazierengehen oder Vorlesen.

Häusliche Pflege: Mehr Unterstützung für Angehörige

Demenzkranke erhalten ab 2013 in der ambulanten Versorgung auch höhere Leistungen. Sie können in der Pflegestufe 0 neben den zusätzlichen Betreuungsleistungen in Höhe von 100 bzw. 200 EUR erstmals auch Pflegegeld oder alternativ Pflegesachleistungen beziehen. 

Die bisherigen Beträge in den Pflegestufen 1 und 2 werden aufgestockt. Um die neuen Leistungen zu finanzieren, wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,1 Beitragssatzpunkt angehoben. 

Nicht inbegriffen sind Fahrdienste oder Hilfen der schulischen oder beruflichen Eingliederung. Ebenso ausgenommen sind behandlungspflegerische Leistungen. 

Grundvoraussetzung für die häuslichen Betreuungsleistungen ist, dass die grundpflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung gewährleistet ist. Wichtig: Für Pflegedienste bedeutet diese Grundvoraussetzung, dass jede wesentliche Veränderung des Pflegebedürftigen unverzüglich der zuständigen Pflegekasse mitgeteilt werden muss. Das beinhaltet auch eine Mitteilungspflicht, wenn sich der Zustand aufgrund defizitärer Grundpflege wesentlich verschlechtert hat. Die Betreuungsleistungen im Rahmen dieser Übergangsregelung gelten zusätzlich zu den Leistungen nach § 45b SGB XI.

Gründungszuschuss für ambulante Wohngruppen

Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz sieht vor, dass die Gründung von ambulanten Wohngruppen für Pflegebedürftige mit umfangreichen Zuschüssen ab 1. Januar 2013 gefördert werden soll (§45e SGB XI - neu). Die Zuschüsse sind aber zeitlich begrenzt: 30 Millionen Euro können insgesamt abgerufen werden. 

Individuell betreute Wohngruppen (WGs), in denen wenige Pflegebedürftige in Gemeinschaft zusammen leben, etablieren sich nach und nach als Alternative zu einem Pflegeheim. Die Gründung solcher Gruppen, die in der Regel Demenzpatienten in Anspruch nehmen, ist oftmals aufwändig. In der Regel mangelt es oft schon an geeigneten Immobilien, die für den Zweck umgebaut werden können. 

Ein neu eingeführter Zuschuss soll dies künftig erleichtern. So soll es bis zu 2.500 Euro pro Bewohner geben, der sich an der Gründung einer WG beteiligt, max. 10.000 Euro pro Wohngruppe. Damit können Sie notwendige Umbaumaßnahmen finanzieren. Außerdem gibt es unter bestimmten Voraussetzungen pro Bewohner zusätzlich 200 Euro monatlich, um einem höheren Organisationsaufwand gerecht zu werden, heißt es im Gesetz. 

Es gibt laut Gesetz verschiedene Formen des Zusammenlebens in ambulant betreuten Wohngruppen: In der Regel verfügt jeder Bewohner über ein eigenes Zimmer, zusätzlich gibt es Gemeinschaftsräume. In anderen Gruppen haben die Bewohner sogar eine eigene Wohnung und darüber hinaus gibt es ebenfalls Gemeinschaftsräume. Günstigenfalls findet sich eine solche Unterbringung innerhalb des vertrauten Wohnviertels. Meist gibt es eine feste Mitarbeiterin in der Gruppe, die sich um die Organisation des Alltagslebens und des Haushalts kümmert (Präsenzkraft). 

Die individuelle Pflege wird von ambulanten Pflegediensten übernommen, die sich die Bewohner frei auswählen sollten. Weitere Betreuungskräfte und Haushaltshilfen kommen in die Gemeinschaft und unterstützen die Bewohner. Diese wirken, soweit sie dazu in der Lage sind, selbst bei der Haushaltsführung mit.

PNG: Zuschuss für Wohngruppen

Dazu ein Rechenbeispiel:    
Vier Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 entscheiden sich, eine
Seniorenwohngruppe zu gründen. Die Wohnung muss hierfür noch angepasst werden.
   
1. Pflegesachleistungen in der Pflegestufe 1 je Bewohner:
Zwischensumme:
450 €/Monat
1.800 €/Monat
2. Organisationszuschlag für die Bezahlung einer Betreuungsperson je Bewohner:
Zwischensumme:
Gesamt:
200 €/ Monat
800 €/ Monat
2.600 €/Monat
3. Investitionskosten (einmalige Zahlung)    
a) Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen je Bewohner:
Zwischensumme:
2.557 €
10.228 €
b) Startzuschuss (neu) je Bewohner:
Zwischensumme:
Gesamt:
2.500 €
10.000 €
20.228 €

Das Beispiel zeigt: Die Wohngruppe bekommt einmalig 20.228 Euro, um die Wohnung herrichten zu lassen. Für die Unterstützung im Alltag stehen ihr 2.600 Euro im Monat zur Verfügung. 

Quelle: BMG

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